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Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) ist seit 1.1.1996 für die Raumordnung und Landesplanung in Berlin und Brandenburg zuständig. Sie ist Landesplanungsbehörde und als oberste Landesbehörde sowohl Bestandteil der für Raumordnung zuständigen Senatsverwaltung in Berlin als auch des Ministeriums in Brandenburg. Die GL ist bundesweit die einzige oberste Zweiländerbehörde im diesem Bereich. Gesetzliche Grundlage ist der Landesplanungsvertrag. Er sieht vor, dass die Landesplanung einstufig organisiert ist, wie es sonst nur in Schleswig-Holstein und im Saarland der Fall ist. In den übrigen Flächenländern werden Aufgaben der Landesplanung auch von Landesoberbehörden, Landesmittelbehörden (Regierungsbezirke) oder unteren Landesbehörden (Landkreise) wahrgenommen.

Bei der Leitung der Abteilung und der Referate gilt das „Tandem-Prinzip“. Wird die Leitung von einem Brandenburger Bediensteten wahrgenommen, ist die Stellvertretung durch einen Berliner Mitarbeiter auszuüben und umgekehrt. Die Leitung der Abteilung sowie von vier Referaten obliegt einem Brandenburger Bediensteten, die Berliner Seite stellt den Ständigen Vertreter der Abteilungsleitung und zwei Referatsleitungen. Der Sitz der Behörde ist in Potsdam im Alten Militärwaisenhaus in der Lindenstraße. Weitere Standorte befinden sich in Frankfurt (Oder) und Cottbus.

Nachdem die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg 1991 ihren Willen zu einer Länderfusion bekundet hatten, wurden zahlreiche Behörden, Einrichtungen und Gerichte zusammengelegt. In keiner anderen Region Deutschlands ist die Zusammenarbeit bei öffentlichen Aufgaben so ausgeprägt wie hier. Das Scheitern der Volksabstimmung zur Länderfusion im Mai 1996 tat dem institutionellen Vereinigungsprozess keinen Abbruch. Zu den Kooperationen gehören u. a.: Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, Medienanstalt, Medienboard; Verkehrsverbund VBB, Flughafengesellschaft, Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde; Landesinstitut für Schule und Medien, Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut, Institut für Schulqualität; Landeslabor, Landesamt für Mess- und Eichwesen; Amt für Statistik; Fachobergerichte (Oberverwaltungsgericht, Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Finanzgericht), Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg, Juristisches Prüfungsamt; Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg; Akademie der Wissenschaften, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten; Sonderabfallgesellschaft Berlin-Brandenburg.


Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

Gemeinsame Einrichtungen von Berlin und Brandenburg