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Elektroschockpistole

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Ein Taser ist eine pistolenähnliche Waffe, die zwei mit Widerhaken versehene Projektile gegen den Körper des Ziels schießt und danach ca. 5 Sekunden lang kurze Elektroschocks von etwa 50.000 V durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte schickt. In Deutschland benötigt man für die Waffe einen Waffenschein, nach Herstellerangaben entspricht die Einstufung einer Luftpistole..

Historisches

Jules Verne beschieb bereits in seinem Buch 20 000 Meilen unter den Meeren eine Waffe die mit elektrischen Kugeln schoss. Der Name Taser stammt aber aus dem Buch "Tom Swift and His Electric Rifle" (Victor Appleton, 1911). Als Akronym: Thomas A. Swift's Electric Rifle

Funktionsprinzip

Die Widerhaken sollen in der Haut steckenbleiben, daraufhin werden die Stromstösse manuell ausgelöst.

Die Muskulatur der getroffenen Person wird durch die Wirkung dieser Stromstöße auf das Zentralnervensystem sofort paralysiert und für ca. 1 Minute außer Gefecht gesetzt. Da die Stromstärken sich im Milliampere-Bereich bewegen, soll der Stromstoß meist nicht tödlich sein. Der Taser gehört zu den Elektroimpulswaffen. Die Reichweite beträgt ca. 7 m, die Kapsel durchdringt Kleidung bis zu einer Stärke von 2 cm.

Der Taser kann mit der eingeführten Kartusche nur einmal abgefeuert werden. Jedoch kann ein Gegner, welcher einmal getroffen wurde, mehrmals unter Strom gesetzt werden. Es muss dafür nochmals der Abzug betätigt werden. Ein weiterer Gegner kann zusätzlich direkt mit der ausgeschossenen Kartusche durch Körperkontakt paralysiert werden. Entsprechende Elektro-Kontakte sind an der Öffnung der Kartusche angebracht. Die verschossene Kartusche kann durch seitliches Drücken der Druckstellen nach vorne weggezogen werden und innert Sekunden durch eine neue Kartusche ersetzt werden.

Der Taser ist in der Regel mit einem Laser-Ziel-Markierer ausgerüstet. Sobald der rote Punkt der Zielvorrichtung auf dem Ziel sichtbar ist, kann der Schuss ausgelöst werden.

Tödlichkeit

Der Taser wird als nicht-tödliche Waffe verkauft, ihre Hersteller-Firma wirbt mit dem Spruch "saving lives every day". In den USA sind jedoch 70 Menschen durch diese angeblich "nicht-tödliche Waffe" getötet worden. Deswegen ist der Taser eher eine wenig tödliche Waffe ("less lethal weapon").

weitere Wirkungen

Die Anwendung eines Tasers bereitet dem Opfer, neben möglichem Tod,

Verwendung

Die Waffen sollen verwendet werden, um Angreifer, Randalierer, oder mit Suizid drohende Personen kurz zu betäuben. Durch die Verwendung einer "nicht-tödlichen Waffe" sollen Schäden beim Opfer vermieden werden. Die Waffe dient auch dem Selbstschutz der Polizeibeamten.

Weil der Taser vergleichsweise große Schmerzen dem Opfer bereitet, jedoch vergleichweise geringe (bleibende) physische Schäden, eignet er sich besonders gut, um einem Opfer Schmerzen zu bereiten, ohne dass es diese ohne weiteres (über körperliche Schäden) nachweisen kann. (u.U. "weiße Folter") Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorgehen strafrechtlich verfolgt wird, ist dementsprechend gering. Die Neigung derjenigen, die im Besitz einer solchen Elektroschock-Waffe sind, diese ohne Not anzuwenden, ist dementsprechend hoch.

Taser-Waffen sind derzeit fast ausschließlich im Besitz von Polizisten. Geplant ist jedoch, Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste ebenfalls mit Taser-Waffen auszustatten.

Kritik

Kritiker wie Amnesty International befürchten eine Herabsetzung der Schwelle zur Anwendung durch die scheinbare Harmlosigkeit der Waffe und verweisen als Beleg auf entsprechende Fälle in den USA.

Da der Taser starke Schmerzen beim Opfer hervorruft, kann er Kritikern zufolge auch zur reinen Demonstration von Autorität von Polizisten gegenüber Zivilisten eingesetzt werden. Als Beispiel wurden Fälle aus den USA zitiert (siehe: Video, Weblinks), bei denen Taser im Rahmen einer normalen Fahrzeugkontrolle zur Anwendung kamen. In einem auf Video dokumentierten Fall hatte eine Frau sich bei einer Fahrzeugkontrolle geweigert, eine Zigarrette zu löschen, ein Telefongespräch zu beenden und aus dem Auto zu steigen, daraufhin wendeten Polizeibeamte mehrmals den Taser auf sie an, auch als sie bereits auf dem Boden lag.

Das sogenannte Milgram-Experiment hat in der Psychologie gezeigt, dass bei ensprechender "Autorisierung", also der vermeintlichen Zustimmung und Anweisung durch Vorgesetzte und Öffentlichkeit bei Menschen die Hemmschwelle, anderen Menschen Schmerzen, etwa durch Stromstösse zuzufügen (Folter), rapide sinkt.

Es wird auf die Demütigung der Betroffenen aufmerksam gemacht (Menschenwürde).

Zudem wird auf die Zahl der bereits durch Taser Getöteten, sowie eine zusätzliche Dunkelziffer (bspws. Fälle in Diktaturen) verwiesen.

Laut Amnesty International wurden Taser bereits eingesetzt gegen widerspenstige Schulkinder, unbewaffnete geistig verwirrte oder betrunkene Menschen, Verdächtige, die vom Ort eines Kleinverbrechens fliehen, und Personen, die sich mit Polizisten streiten oder nicht unmittelbar ihren Befehlen gehorchen.

Einführung in Bundesländern

Bayern

Bei der Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes im Herbst 2004 durch die CSU sollte die Einführung derartiger Waffen ohne vorherige parlamentarische Genehmigung erlaubt werden. Dagegen wurde von verschiedenen Seiten Kritik laut, da die Risiken dieser Waffen noch nicht endgültig geklärt seien.

Hamburg

In Hamburg verabschiedete der CDU-Senat unter Bürgermeister Ole von Beust und Innensenator Udo Nagel im Juni 2005 ein neues Polizeigesetz, das u.a. auch die Einführung von Taser-Waffen vorsieht.

Schutz

Möglicherweise bietet das Tragen von dicken, durchschlagsfesten, metallischen Westen einigen Schutz gegen die Anwendung eines Tasers, da nach dem Prinzip des Faradayschen Käfigs der elektrische Strom entlang der Weste und nicht entlang des menschlichen Körpers fließen müsste. Dieser Schutz ist jedoch ineffektiv, wenn die Pole des Tasers die Weste durchdringen und es keinen vollständigen elektrischen Kontakt zwischen den Polen über die metallische Weste gibt, oder aber wenn der Betroffene an einer Stelle getroffen wird, an der keine solche Weste vorhanden ist (z.B. Gesicht, Hände). Es ist jedoch abzusehen, dass solche Westen in der Bundesrepublik Deutschland als "Schutzwaffe" klassifiziert und daher effektiv als Schutz vor Elektroschocks verboten werden, weil sie die Effektivität von Elektroschocks mindern.

Das Wort "Taser" ist eine eingetragene Marke der Firma Taser International, Inc.. Sie wurde als Gemeinschaftsmarke Nummer 003367661 am 24.09.2003 für vorläufig 10 Jahre angemeldet und am 06.06.2005 veröffentlicht. Zu den Waren und Dienstleistungen, die die Wortmarke "Taser" abdeckt, gehören unter anderem Schusswaffen, Apparate zum Abfeuern von Waffen, Harpunengewehre sowie Persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse,

Siehe auch