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Zollkriminalamt

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Das Zollkriminalamt (ZKA)

existiert als Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen seit Juli 1992. Es ist die Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes (= Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter) und darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.

Das ZKA hat im wesentlichen folgende Aufgaben:


   * Sammeln von Informationen für den Zollfahndungsdienst, Auswertung und Unterrichtung der Zollfahndungsämter und anderer Dienststellen, Unterhaltung des Zollfahndungsinformationssystems;       
   * Erfassung und Übermittlung von Daten in Informationssystemen der Zollverwaltung und in solchen Systemen, an die die Zollverwaltung angeschlossen ist;       
   * Mitwirkung bei der Überwachung des Wirtschaftsverkehrs mit fremden Wirtschaftsgebieten;        
   * Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs zur Verhütung von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz;       
   * Mitwirkung bei der Bekämpfung des
         o illegalen Technologietransfers
         o des Subventionsbetrugs im Agrarbereich;        
   * Zentralstelle für den Informationsaustausch bei der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels durch die Zollverwaltungen in Europa im Landstraßen-, Luftfracht- und Seeverkehr;       
   * Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können;       
   * Bekämpfung der Geldwäsche durch eine "Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Bundeskriminalamt/Zollkriminalamt";       
   * Zentralstelle der Zollverwaltung für den Bereich der internationalen Amts- und Rechtshilfe, sofern vom Bundesministerium der Finanzen ermächtigt;       
   * Koordinierung und Lenkung von Ermittlungen der Zollfahndungsämter;       
   * fachliche Fortbildung der Zollfahndungsbeamten.       
   * erstellen kriminalwissenschaftlicher Gutachten       
   * Erledigung der Aufgaben im Bereich Personal, Organisation und Haushalt für den Zollfahndungsdienst       
   * Gefahrenabwehr zum Schutz der eingesetzten Beamten sowie Dritter       
   * Unterstützung der anderen Dienststellen der Zollverwaltung bei der Sicherung des Steueraufkommens, sowie bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach der Abgabenordnung und anderen Gesetzen;