Institution
Unter einer Institution (lat. institutio – Einrichtung) versteht man in den Sozialwissenschaften einen Mechanismus zur Kanalisierung des Verhaltens von Menschen. Er wird in der Soziologie und innerhalb der Volkswirtschaftslehre insbesondere in der Neuen Institutionenökonomik verwendet. Umgangssprachlich wird unter einer Institution auch eine Organisation (s. dort) verstanden.
Begriffsgeschichte
Der Begriff wurde in die deutsche Soziologie von Arnold Gehlen und Helmut Schelsky (mit Rückgriff auf Bronislaw Malinowski) eingeführt, und als allgemeine Erwartung der Einhaltung bestimmter traditionsgestützter Regelwerke definiert, die verbindliche Geltung beanspruchen: „Institutionen sind also [...] bestimmte, in den Erwartungen der Akteure verankerte, sozial definierte Regeln mit gesellschaftlicher Geltung und daraus abgeleiteter „unbedingter“ Verbindlichkeit für das Handeln.“ (Hartmut Esser 2000, S. 6). Nach Gehlen verschränken sich in Institutionen allgemeine Bedürfnisse mit allgemeinen sachlichen Notwendigkeiten. Institutionen sichern so das Überleben und das Zusammenlebens und ermöglichen Handeln ohne ständige Reflexion auf deren Sinn.
Abgrenzung zum Organisationsbegriff
Der Begriff wird in der Volkswirtschaftslehre für die Erklärung der Bildung von Unternehmen und Unternehmensgrenzen verwendet – oft aus Unzufriedenheit mit dem dort (und in der Betriebswirtschaftslehre) vielfach entfalteten Organisationsbegriff.
Der Brockhaus definiert die Institution als eine "gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung, in der bestimmte Aufgaben, meist in gesetzlich geregelter Form, wahrgenommen werden." (Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10 1989, S. 544)
Die jüngere Soziologie vermied es gern, komplexe Sachverhalte wie Familie oder Bundestag als Institution zu bezeichnen, da sie sowohl Aspekte der Institution als auch der Organisation umfassen und organisationssoziologisch weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die Institution der Ehe ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.) Jedoch hat z.B. 2003 Michael Wildt den "Institutions"-Begriff wieder furchtbar aufgenommen, um das Reichssicherheitshauptamt in der Zeit des Nationalsozialismus zu erklären.
Beispiele
Beispiele für Institutionen sind jegliche Regeln und Normen, Verfassung, Kartellrecht, Strafrecht, Verträge (allgemein), StVO, DIN-/ISO Norm, Unternehmensleitsätze, Landessprache, Benimmregeln, Sitten und Bräuche.
Auf die oft mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum Ritual ist zu verweisen.
Ziele
Institutionen leiten das Handeln von Menschen, beschränken die Willkür (den Kürwillen) des individuellen Handelns, definieren den gemeinsamen Handlungsrahmen und mit ihm verbundene Verpflichtungen. Zu diesem Regelsatz bilden sich zugehörige Legitimierungsstrategien und Sanktionsmechanismen heraus. Damit üben Institutionen eine entlastende Funktion aus, indem sie eine kollektiv organisierte Bedürfnisbefriedigung sicherstellen und den einzelnen von elementaren Vollzügen freisetzen. Andererseits schützen sie die Gesellschaft vor individuell willkürlichen und chaotisch gegeneinander laufenden Handlungen und überführen sie in gesellschaftlich wohlgeordnete Abläufe.
Nach dem philosophischen Anthropologen Gehlen ersetzen Institutionen dem Menschen, was dem Tier als Instinkt verfügbar ist; Dieter Claessens hat dies biosoziologisch kritisiert und differenziert (Konzept der „Instinktstümpfe“). Sie sind nach Gehlen notwendigerweise undurchschaubar und entfremdet, bieten aber damit die Möglichkeit für eine "höhere" Freiheit des Handelns.
Institutionen regeln für das Individuum und die Gesellschaft elementare Bereiche wie: Reproduktion, (Familie, Verwandtschaft), Erziehung, Bildung und Ausbildung, Nahrungsbeschaffung, Warenproduktion und Verteilung (Wirtschaft) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung (Recht, Politik), sowie der Kultur (siehe Bernhard Schäfers 1995 S. 134-137). Sie sind "bewährte Problemlösungen" für den Alltag - welche man sich auch als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in Organisationen finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. Während Institutionen handlungsleitende Regeln zur Verfügung stellen, definieren Organisationen formell Ziele, Mitgliedschaft und Organisationsabläufe.
Wichtig ist hierbei, dass Institutionen beachtet sein müssen, um ihre Wirkung zu entfalten.
Hierarchie
Insitutionen werden häufig in eine hierarchische Ordnung nach dem Grad der Einschränkung von Gestaltungsfreiräumen gebracht. Je weiter unten die Ebene, desto spezifischer ist die zugehörige Institution.
Die erste Ebene stellt hierbei die soziale Verankerung dar. In dieser Ebene sind insbesondere informelle Institutionen wie Tradition, Weltanschauung und Kultur von Bedeutung. Die Institutionen dieser Ebene entwickeln sich nur sehr langsam über eine evolutionäre Veränderung. Die theoretische Basis wird durch die Soziologie gegeben.
Die zweite Ebene wird durch grundsätzliche formelle Spielregeln dargestellt, etwa eine Verfassung und Regeln des Rechts. Die theoretische Basis wird durch die Theorie der Verfügungsrechte gegeben.
Die dritte Ebene ist das Steuerungs- und Anreizsystem. Grundlage sind private Verträge. Die theoretische Basis wird durch die Transaktionskostenökonomik gegeben.
Die vierte Ebene betrifft schließlich die Ressourcenallokation. Die theoretische Basis wird durch die Prinzipal-Agent-Theorie gegeben.
Risiken und Chancen durch Institutionen
Totale Institutionen wie Gefängnisse, Psychiatrische Anstalten, Schiffsbesatzungen oder Klöster kontrollieren alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder, können also den Freiraum des Individuums überaus stark einschränken und soziale Entwicklungen verhindern. Sie weisen folgende Merkmale auf (nach Goffman):
- Totale Institutionen sind allumfassend. Das Leben aller Mitglieder findet nur an dieser einzigen Stelle statt und sie sind einer einzigen zentralen Autorität unterworfen.
- Die Mitglieder der Institution führen ihre alltägliche Arbeit in unmittelbarer (formeller) Gesellschaft und [informaler] Gemeinschaft ihrer Schicksalsgefährten aus.
- Alle Tätigkeiten und sonstigen Lebensäußerungen sind exakt geplant und ihre Abfolge wird durch explizite Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben.
- Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen sind in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen.
Auf der anderen Seite bergen Prozesse der Deinstitutionalisierung, z. B. in gesellschaftlichen Wandlungsphasen, Risiken des Rückfalls in riskantes, rücksichtsloses und nur auf Durchsetzung der Eigenwünsche bedachtes Verhalten.
Siehe auch: Institutionsvertrauen
Wirkungsmechanismus
Institutionen entfalten ihre Wirkung über Anreize, hierbei insbesondere inhaltliche Vorgaben und Sanktionen.
Auf diese Weise lassen sich Erwartungen, Entscheidungen und Handlungen der Individuen beeinflussen. Letztlich hat dies Einfluss auf kollektive, also etwa gesamtwirtschaftliche, Ergebnisse.
Literatur
- Hartmut Esser: Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 5: Institutionen. Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2000
- Arnold Gehlen, Der Mensch, Wiesbaden: UTB 1995
- Arnold Gehlen, Über die Geburt der Freiheit aus der Entfremdung, Gesamtausgabe Bd. 4, Frankfurt/Main 1983
- Erving Goffman, Asyle, Frankfurt am Main, Suhrkamp, 1972 (zu Totalen Institutionen)
- Berhard Schäfers (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. Opladen: Leske + Budrich, 4.Auflage 1995
- o.V.: Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10, 1989, S. 544