Deutsche Bibliothek


Die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main war von 1947 bis 1990 das westdeutsche Pendant zu der 1913 gegründeten Deutschen Bücherei in Leipzig mit dem Hauptauftrag, deutsches Schriftgut zu sammeln und die Nationalbibliografie herauszugeben. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden 1990 die Deutsche Bibliothek und die Deutsche Bücherei zu einer gemeinsamen Einrichtung unter der Benennung „Die Deutsche Bibliothek“ zusammengefasst. Seit 2006 lautet deren Bezeichnung Deutsche Nationalbibliothek (DNB).
Von dem Gesamtbestand von 22,2 Millionen Einheiten der Deutschen Nationalbibliothek lagern 2006 etwa 8,3 Millionen in Frankfurt am Main. [1]
Geschichte
Nach der Teilung Deutschlands in Folge des Zweiten Weltkriegs wurde in den westlichen Besatzungszonen der Ruf nach einem Ersatz für die in der sowjetischen Zone liegende Deutsche Bücherei laut. Die amerikanische Militärregierung gab 1946 ihre Zustimmung zur Errichtung der Deutschen Bibliothek, die im November des Jahres in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufnahm. Genau wie 1913 die Deutsche Bücherei wurde auch die Deutsche Bibliothek vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gegründet. Juristisch war sie ab 1947 eine Einrichtung des Buchhandels und der Stadt Frankfurt am Main. Hanns Wilhelm Eppelsheimer wurde erster Direktor. Die beiden Bibliotheken in Frankfurt und Leipzig gaben fortan bis 1990 weitgehend identische Nationalbibliografien heraus.
Unter Stiftung des Landes und der Stadt wurde die Deutsche Bibliothek 1952 eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die Bundesrepublik und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beteiligten sich. 1959 zog die Bibliothek mit 480.000 Einheiten in die Zeppelinallee um, und Kurt Köster wurde neuer Direktor. Der Börsenverein schloss von 1963 an alle Mitglieder, die keine Exemplare an die Deutsche Bibliothek ablieferten, aus dem Verein aus. 1966 wurde erstmals EDV eingesetzt.
1969 beschloss der Bundestag das „Gesetz über die Deutsche Bibliothek“, die damit bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts wurde. Die Ablieferungspflicht (Pflichtexemplar) wurde damit gesetzlich festgelegt, das heißt, von jeder in Deutschland erschienenen Veröffentlichung mussten der Deutschen Bibliothek zwei Exemplare zur Archivierung übergeben werden. 1970 wurde der Deutschen Bibliothek das Deutsche Musikarchiv in Berlin angegliedert.
Sieben Jahre nach der Wiedervereinigung wurde am 14. Mai 1997 in Frankfurt in der Adickesallee 1 ein neues Gebäude eingeweiht und bezogen.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Michaela Michel: Die Deutsche Nationalbibliothek im Überblick. Homepage der Deutschen Nationalbibliothek, Online-Ressource, abgerufen am 14. Oktober 2006
Koordinaten: 50° 7′ 52″ N, 8° 40′ 59″ O