Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz ist der Komplex aller Rechtsnormen, die den Schutz des Verbrauchers bezwecken. Der Verbraucherschutz privilegiert den Verbraucher im Rechtsverkehr.
Der Verbraucherschutz in Deutschland wird durch die Bundesgesetzgebung bestimmt. Die Gesetzgebungskompetenz für das bürgerliche Recht folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. In zunehmendem Maße hat jedoch die Richtlinien- und Verordnungspolitik der Europäischen Gemeinschaft deutlichen Einfluss auf den Verbraucherschutz im positiven Sinne gewonnen. Durch die Schuldrechtsmodernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches sind zahlreiche neue Regelungen aufgenommen worden, die für den Verbraucher (§ 13 BGB) begünstigenden Charakter im Schuldrecht haben.
Besonderen Gehalt haben danach der Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB), das Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff.), allgemein die Verbraucherverträge nach §§ 355 ff., aber auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekommen. Außerhalb des BGB hat der Gesetzgeber mit dem Produkthaftungsgesetz, dem Produktsicherheitsgesetz, den öffentlich-rechtlichen Gesetzen zu den Gewerben und Gewerken zur Deckung des täglichen Lebensbedarfes (wie Fleischhygieneverordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Arzneimittelgesetz u. v. m.) einen recht umfassenden Schutz des Verbrauchers geschaffen.
Zum Verbraucherschutz ist auch die Schaffung von Verbandsklagen (sog. Verbraucherschutzvereine) gegen Wettbewerber am Markt zu zählen, obwohl durchaus auch Missbrauchstendenzen sichtbar werden.
Durch die Skandale der Schweinepest hat die Bundesregierung durch Organisationserlass das ehemalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung umgewandelt. Derzeitige Bundesministerin ist Renate Künast. Auf europäischer Ebene besteht ein eigenes Kommissariat innerhalb der Europäischen Kommission. Der zuständige Kommissar ist David Byrne (aus Irland).