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Wikipedia:Importwünsche/Importupload/alt1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Importwünsche

Hier kannst du – wie dies etwa bei Übersetzungen möglich ist – Importwünsche von Artikeln eintragen, die dann (gemäß dem Aufwand) so schnell wie möglich von einem Steward erfüllt werden. Dabei sind im Gegensatz zu den Anträgen auf Wikipedia:Importwünsche auch Importe von Artikeln mit mehr als 1000 Versionen möglich. Importe können aus jedem beliebigen Wiki der Wikimedia Foundation getätigt werden, auch können ganze Kategorien auf einmal importiert werden. Es ist auch möglich, Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia zu duplizieren (vgl. Hilfe:Artikelinhalte auslagern).

Importe von Artikeln mit weniger als 1000 Versionen aus der dänischen (da), griechischen (el), englischen (en), französischen (fr), griechischen (el), italienischen (it), japanischen (ja), niederländischen (nl), norwegischen (no), polnischen (pl), portugiesischen (pt), schwedischen (sv), spanischen (es), russischen (ru), türkischen (tr), ukrainischen (uk), ungarischen (hu) und chinesischen (zh) Wikipedia sollen aber weiterhin auf den Importwünschen beantragt werden.

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Übersetzung ist noch nicht geschrieben

Es werden folgende Informationen benötigt:

Wenn der Import erledigt ist, wird der Importwunsch hier auf „erledigt“ gesetzt und Du kannst den Artikel übersetzen. Wenn du mit der Übersetzung fertig bist, kannst du ihn selber in den Artikelnamensraum verschieben.

Übersetzung liegt schon vor (Nachimport)

Sollte der zu importierende Artikel schon als übersetzte Version ohne Versionsgeschichte vorhanden sein, kannst Du einen Importwunsch hier mit den oben genannten Angaben nachtragen. Ist der Artikel schon älter und sollte sich in dem zu importierenden Artikel seit der Erstellung viel getan haben, so gib dies bitte mit an.

Neuen Importwunsch anlegen
Die Inhalte unter [2] gehören unter Zugangserschwerungsgesetz. Aktuell sprengen sie vom Umfang her den Artikel Sperrung von Webseiten in Deutschland der in Zukunft mit sicherheit weiter wachsen wird. nach der verschiebung sollte ledicglich ein kurzer Zweizeiler unter Sperrung von Webseiten in Deutschland zurückbleiben der wie folgt aussehen könnte:

Zugangserschwerungsgesetz
Hauptartikel: Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ref name="entwurf"/ sollen Zugangsanbieter (Provider) in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Webseite mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt. Er sorgt für erhebliche Kontroversen.

Danach sollten sämtliche Inhalte bis Sperrung_von_Webseiten_in_Deutschland#Weitere_geforderte_oder_geplante_Sperrungen verschoben werden.
Wenn es lizenztechnisch OK ist kannst du die bisherigen Inhalte aus Zugangserschwerungsgesetz in einen Abschnitt ("Baustelle") unter Diskussion:Zugangserschwerungsgesetz verschieben. Ich werde diese dann gerne selbst mit den verschobenen Inhalten aus [3] homogenisieren. Hoffe, dass klappt so.^^ Viele Grüße. Nemissimo 酒?!? RSX 19:41, 4. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das wäre dann leider nicht in Ordnung. Für solche Fälle weiß ich einfach keine vernünftige Lösung: Den jetzigen Artikel auf ein Ausweichlemma zu verschieben widerspricht meinem Sinn von Fortführung der Versionsgeschichte; ein Drüberimportieren bringt aber die Versionsgeschichte durcheinander. Letztendlich möchte ich aber gerne diese Auslagerungsmöglichkeit anbieten, eben weil sie lizenztechnisch sehr gut ist. Selbst noch eine Idee? Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 23:10, 4. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich denke wir werden schon eine sinnvolle Lösung finden.^^
Es geht an dieser Stelle nicht darum den jetzigen Artikel auf ein Ausweichlemma zu verschieben. In diesem Fall wird der Inhalt des eigentlichen Lemmas Zugangserschwerungsgesetz in aller Ausführlichkeit und wesentlich detaillierter als in betreffenden Artikel in dem Übersichtsartikel Sperrung von Webseiten in Deutschland beschrieben.
Dies geschieht dort in den Punkten 2 bis 2.4 und ist für den Übersichtsartikel in Umfang und Detaillierungsgrad vollkommen zu groß.
Auf den Diskussionsseiten beider Artikel besteht unter allen Autoren Einigkeit, dass es sinnvoll ist diese, an dieser Stelle zu umfangreichen, Inhalte nach Zugangserschwerungsgesetz verschieben wohin sie nach unserer allgemeinen Systematik auch gehören. Nur so kann die weitere Entwicklung beider Artikel sinnvoll vorangetrieben werden. Der aktuelle Zirkelschluß zwischen beiden Artikeln widerspricht der unserem Projekt normalerweise zugrundeliegenden Logik und hemmt ein weiteres sinnvolles Vorankommen.
Wie wäre es den wenn Du die fraglichen Inhalten nach Zugangserschwerungsgesetz kopierst und in einem Zwischenschritt, bzw. auf einer, mit mit einem deutlichen Hinweis auf Diskussion:Zugangserschwerungsgesetz verlinkten, Unterseite die notwendigen Metadaten einbaust? Gruß. Nemissimo 酒?!? RSX 12:54, 5. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hmm, das war mir eigentlich alles so klar. Dennoch wird es beim Draufimportieren in der Versionsgeschichte dann aussehen wie bei diesem Import. Meinungen? Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:14, 5. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hmmm, also mir ist es auch nicht so klar wie wir vorgehen können, daher frage ich ja Dich als Experten.^^ Ich habe nur das Endergebnis vor meinen Augen, der lizenzrechtlich korrekte Weg ist mir leider unklar... daher der Antrag. Was machen wir nun? Nemissimo 酒?!? RSX 22:17, 5. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
  • Grund: Gemäß Antrag: [http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Sperrung_von_Webseiten_in_Deutschland#Verschiebung_und_klare_Abgrenzung] und [http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Zugangserschwerungsgesetz#Hauptartikelzirkel]
  • Aufwand: mittel bis hoch
  • Erledigungsvermerk/Kommentar:
ok, hab ja noch meinen anderen Artikel zum Übersetzen :-)! Sorry für die Umstände. --Lautringer Atsche 22:31, 5. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]