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Schlesisches Bewährungsabzeichen

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Schlesischer Adler 1. Stufe

Das Schlesische Bewährungsabzeichen oder auch Schlesischer Adler genannt, war eine Freikorpsauszeichnung in der Zeit der Weimarer Republik.

Der Schlesische Adler wurde am 16. Juni 1919 vom Generalkommando VI. Armee-Korps für die Angehörigen des Grenzschutzes des VI. Armee-Korps, die in der Zeit der größten Not der Provinz zu den Waffen geeilt sind, als äußeres Zeichen der ehrenden Erinnerung und des vaterländischen Gemeinsinnes und für alle, die in den Jahren 1918 und 1919 sich als Kämpfer zur Verteidigung der heimatlichen Scholle zur Verfügung gestellt haben, in zunächst zwei Stufen gestiftet:

  • II. Stufe nach vorbildlicher Dienstzeit nach drei Monaten im gleichen Truppenteil
  • I. Stufe nach sechsmonatiger vorbildlicher Dienstzeit im Grenzschutz für Schlesien im gleichen Truppenteil

Das aus Eisen gefertigte Ordenszeichen zeigt einen aufrecht stehenden, nach rechts schauenden Adler, der auf der Brust und den Flügel mit einem flachen, in der Höhlung mit einem Kreuz besetzten Halbmond belegt ist. In seinen Fängen trägt der Adler ein Band mit der Inschrift FÜR SCHLESIEN.

Die I. Stufe wurde als Steckorden auf der linken Brustseite, die II. Stufe an einem gelb-weiß-gelben Band (den Farben Schlesiens) getragen.

Das Abzeichen mussten die Beliehenen selbst beschaffen, der Preis jeder Stufe betrug etwa 3,50 Mark.

In Ausnahmefällen konnte die II. Stufe auch an Zivilpersonen verliehen werden, die sich um die Verteidigung Schlesiens verdient gemacht hatten.

Es war ursprünglich vorgesehen, die Verleihung mit dem Erlöschen des General-Kommandos VI. am 30. September 1919 einzustellen. Die nunmehrige Befehlsstelle VI. in Breslau setzte die Verleihungen aber fort. Am 13. Januar 1920 wurde als Schlusstermin für die Verleihungen der 1. Februar 1920 festgesetzt.

Nach der Aufstellung des Selbstschutz Oberschlesien im Frühjahr 1921 flammte die Kampfhandlungen mit dem Ausbruch des 3. Polnischen Aufstandes am 3. Mai 1921 wieder auf. So entstand der Wunsch, das Schlesische Bewährungsabzeichen wieder zu verleihen. Ausschlaggebend für die folgenden Verleihungen war allerdings nicht mehr die zeitlich festgelegte Dienstzeit, sondern die kämpferische Leistung.

Da bereits eine ganze Reihe von Angehörigen der Truppe die Auszeichnung schon früher erhalten hatten, stiftete Generalleutnant Hoefer im Einvernehmen mit der Befehlsstelle VI. in Oberglogau am 1. Juli 1921 das Eichenlaub zum Schlesischen Adler. Außerdem wurden im gleichen Jahr noch die Schwerter eingeführt, sodass es zu diesem Zeitpunkt insgesamt acht Stufen gab

  • II. Stufe
  • II. Stufe mit Eichenlaub
  • II. Stufe mit Schwertern
  • II. Stufe mit Eichenlaub und Schwertern
  • I. Stufe
  • I. Stufe mit Eichenlaub
  • I. Stufe mit Schwertern
  • I. Stufe mit Eichenlaub und Schwertern

Erst im Jahre 1933 wurde der Schlesische Adler als staatliche Auszeichnung anerkannt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland darf die Auszeichnung gemäß Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 getragen werden.

Schlesischer Adler in der Heraldik

Der Schlesische Adler hat in der Heraldik ein feststehendes Aussehen. Er wird als schwarzer Adler mit goldenen Fängen und roter ausgeschlagener Zunge und ebenso gefärbten Schnabel dargestellt. Da besondere Erkennungszeichen ist der silberne Brustmond mit einem mittig hochgezogenem silbernen Kreuz. Im Wappen der ehemaligen preußischen Provinz Schlesien war er gekrönt. Bei Verwendung in Städtewappen ist er ungekrönt verwendet worden.

Die Bekrönung des Adlers war gemäß Kabinettsorder vom 11.Januar 1864 mit der Herzogskrone. 1817 war nur gekrönt festgelegt. Um 1804 war der Adler noch ungekrönt. Die verwendete Herzogskrone wird mit fünf sichtbaren goldenen mit Perlen besetzten, aus einem Hermelinstulp hervorgehende Bügel die oben mittig in den Reichsapfel enden , beschrieben. Die Krone hatte eine purpurne Mütze. Die wahre Herzogskrone hat aber nur drei sichtbare Bügel, die aus einem Reif mit fünf Blattzinken aufstreben. Später wurde dem Adler der Hut des Kurfürsten des HHR aufgesetzt. Das war ab 1890 erfolgt. Im Niederschlesischen Wappen war er steht ungekrönt.

Literatur

  • Maximilian Gritzner: Landes- und Wappenkunde der brandenburgisch-preußischen Monarchie. Berlin 1894.
  • Kurt-Gerhard Klietmann: Deutsche Auszeichnungen. Band 2: Deutsches Reich: 1871–1945. Die Ordens-Sammlung, Berlin 1971.
  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut Mannheim, 1985, ISBN 3-411-02149-7.