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Einwegpfand

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Datei:Dosenpfand.JPG
Seit 1. Januar 2003 gilt das Dosenpfand.

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland ein Pfand für Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen, das so genannte Dosenpfand.

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen, ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof. Dr. Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde im Jahr 1998 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.

Das von der SPD/Grüne-Bundesregierung beschlossene Dosenpfand trat in Kraft, weil bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen unter 72 Prozent gesunken war. Betroffen sind alle Getränkebereiche in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Getränke im so genannten Tetra-Pak, Milch, aber auch Wein, Sekt und Spirituosen sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Dies führt zur Situation, dass beispielsweise für Radler das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Zwar werden Getränke im Tetra-Pak nicht bepfandet, das gilt allerdings nicht wenn in selbigem ein stilles Mineralwasser enthalten ist, auch dann gilt die Pfandpflicht.

Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und PET 25 Cent, bei einem Inhalt von mehr als 1,5 Litern sind 50 Cent zu bezahlen. Für Mehrwegflaschen gelten die bisherigen Pfandbeträge: 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mineralwasserflaschen.

Grundsätzlich können die Einweg-Getränkeverpackungen dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Einige Lebensmittelmärkte haben zum Jahreswechsel Getränke in Einweg-Verpackungen aus dem Sortiment genommen. Andere nehmen Einwegverpackungen gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurück. Einige Lebensmittel-Handelsketten (z.B. Lidl, Aldi) bedrucken die Etiketten mit einem Logo und gewährleisten so, dass nur die dort gekauften Verpackungen zurück genommen werden.

Der Streit um das Dosenpfand

Einzelhandel und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern.

Mittlerweile haben die Einzelhandelsverbände ihren Widerstand aufgegeben und wollten noch zum 1. Oktober (zunächst war Frühjahr 2003 geplant) ein bundesweites Rücknahmesystem einführen. Darauf hat sich der Einzelhandelsverband mit den Automatenherstellern geeinigt.

Dieses Rücknahmesystem stieß aber immernoch auf Widerstand in den Handelsvereinigungen weshalb diese Anfang Juni beschlossen, die Vereinbarung mit der Bundesregierung zu brechen und das System nicht einzuführen. Als Grund wurde Rechtsunsicherheit angegeben. Aber zwei Wochen später wurde doch noch eine Einigung gefunden und die Einführung des Systems beschlossen. Einige Supermarktketten beschlossen aber auch pfandpflichtige Einwegverpackungen aus dem Sortiment zu nehmen.

Die verschiedenen Pfandsysteme

P-System und VfW/Spar-System

Seit dem 1. Oktober 2003 ist die Pfandrückgabe vereinfacht. Alle Händler die pfandpflichtige Einwegverpackungen in Verkehr bringen, müssen Verpackungen gleicher Art, Form und Größe wieder zurück nehmen und das Pfand erstatten. Dies unabhängig davon an welchem Rücknahmesystem er sich beteiligt. Der Handel und die Getränkeabfüller haben bereits Rücknahmesysteme aufgebaut. Im wesentlichen gibt es dabei gibt es zwei verschiedene Wettbewerber beziehungsweise Modelle. Das so genannte P-System und das VfW/Spar-System. Damit gibt es zwar kein bundesweit einheitliches System, der Verbraucher merkt jedoch nichts davon, da die beiden Modelle miteinander kompatibel sind, beide Betreiber rechnen über eine Clearingstelle miteinander ab. Beim P-System sind Dosen und Einwegflaschen mit einem "P" gekennzeichnet, außerdem ist ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System betreibt der Großhändler Lekkerland-Tobaccoland an rund 70.000 Tankstellen, Kiosken, Kaufhäusern, Lebensmittelmärkten, Bäckereien und Getränkemärkten. Am VfW/Spar-System beteiligen sich bundesweit etwa 100.000 Verkaufsstellen. Hier wird zunächst noch mit einem Pfandcoupon gearbeitet, darum muss der Kunde zunächst weiterhin Dosen und Einwegflaschen zusammen mit dem Pfandcoupon zurück geben. Dieser Coupon ist jedoch ? anders als bisher - bundesweit einheitlich und an allen Verkaufsstellen angenommen. Bis zum 1. Oktober 2004 soll dieser Coupon durch einen elektronisch lesbaren Aufkleber oder einen Direktaufdruck auf der Verpackung ersetzt werden.

Daneben gibt es noch weitere, regionale, Rücknahmesysteme.

Die Insellösung

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gibt es die so genannten "Insellösungen" der großen Discounter, wie Aldi, Lidl, Plus oder REWE. Diese vertreiben in der Regel keine Markenprodukte, sondern Eigen- beziehungsweise Handelsmarken in speziellen, an der Form erkennbaren Flaschen. Die Flaschen werden nur vom jeweiligen Discounter verkauft und können auch nur dort zurückgegeben werden. Auch diese Insellösungen funktionieren bundesweit und ohne Kassenbon oder Pfandmarke. Weitere Insellösungen gibt es von verschiedenen Getränkeherstellern, beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

Ausnahmen für kleinere Geschäfte

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern, um die kleinen Geschäfte zu entlasten. Diese können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Dies entspricht der Regelung der Verpackungsverordnung. Wer nur Getränkedosen anbietet, braucht keine PET-Flaschen zurück nehmen, oder wer nur Biersorten eines Herstellers im Sortiment hat, braucht die Verpackungen der anderen Hersteller nicht zurück zu nehmen.

Auswirkungen für das Mehrweg-System

Ende Juni 2003 gingen den 1200 deutschen Brauereien aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Mehrweggetränken die Leergutkästen aus. Rund eine Million Kästen sollen fehlen.

Siehe auch: Mehrweg, Pfand, Recycling, Bundesumweltministerium

Dosenpfand im Rest Europas

In den südlichen Ländern (Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich) ist das Dosenpfand unbekannt. Oft ist sogar die Mülltrennung wie sie in Deutschland praktiziert wird unbekannt.

Dagegen existieren in den skandinavischen Ländern schon länger Regelungen, in Schweden gibt es seit 1984 das Dosenpfand und einziger Lizenznehmer ist die Firma Retourpack. Dort existieren flächenddeckend Automaten die die zurückgenommenen Dosen platt drücken und Retourpack ersetzt dem Verkäufer automatisch das Pfand. Das System finzanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Dosen. Die Rückgaberate erreicht etwa 85% und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90%.

In Norwegen wurden 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war in beiden Ländern unproblematisch da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. Das Pfand in Schweden hatte allerdings nicht den erhofften Erfolg, es werden dreimal soviele Dosen wie Pfandflaschen verkauft.

In der Schweiz ist der Dosenpfand ebenfalls unbekannt. Depot, so die Schweizer Bezeichnung für Pfand, auf Getränkeflaschen kennt man heute kaum noch - im Gegensatz zu früher, wo Glas- sowohl als auch PET-Flaschen einen Depot hatten. Die größte Schweizer Lebensmittelkette Migros schaffte 2002 das Depot auf Glas- und PET-Flaschen ab, die Begründung der Migros kann man im folgenden Weblink finden: http://www.miosphere.ch/d/trackingstorys/pet_d.php3.

Aktuelle Dabatte: Das Dosenpfand könnte bald auch für Wein und Saft gelten.