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Diskussion:Zivilprozessordnung (Deutschland)

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2005 um 16:23 Uhr durch M.Lohse (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Zivilprozessordnung ist hier unter Rechtsmaterie "Zivilrecht" eingeordnet. Das ist aber nicht richtig. Als Prozessordnung ist die ZPO öffentliches Recht, das sie nämlich ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, das Prozessrechtsverhältnis, regelt. Dies ist ein dreiseitiges Rechtsverhältnis unter Beteiligung des Gerichts als Träger hoheitlicher Gewalt. Die ZPO ist allerdings kein "klassisches" öffentliches Recht, wie z.B. das Gefahrenabwehrrecht, denn es dient ja der Feststellung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Daher schlage ich eine eigene Kategorie "Prozessrecht" vor. In diese könnten dann auch StPO, VwGO, ArbGG, FGG, FGO, SGG (dort ist die Einordnung bereits so vorgenommen) und BVerfGG (was vergessen?) eingeordnet werden. -- M.Lohse 12:15, 5. Jun 2005 (CEST)

Um Missverständnisse zu vermeiden hatten wir in der Frühzeit der Kategorien die jeweiligen Verfahrensordnungen dem jeweiligen materiellen Recht zugeordnet. Zu bedenken ist aber, dass die Vorschriften über die Drittwiderspruchs- oder Vollstreckungsgegenklage auch materiell-rechtlich von Bedeutung sind. Aber natürlich sollte die Kategorie besser "Verfahrensrecht heißen als "Zivilrecht". -- AHK 12:20, 5. Jun 2005 (CEST)

Danke für diesen Hinweis. Das wusste ich nicht, da ich sozusagen ein Neu-Wikipedianer bin. Richtig ist sicher der Hinweis auf Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage als Regelungen mit materiellrechtlichem Gehalt. Insofern sind sie zweifelsohne dem Zivilrecht zuzuordnen. Dieses Problem stellt sich aber bei den meisten Gesetzen. Denn kaum ein Gesetz enthält nur Regelungen, die sämtlich ein und der selben Rechtsmaterie zuzuordnen sind. Insofern könnte man sich vielleicht fragen, ob eine solche Kategorisierung überhaupt Sinn macht. Wenn man eine solche dennoch vornimmt, sollte man m.E. aber die Materie wählen, der das betreffende Gesetzes überwiegend zuzuordnen ist. Deswegen spreche ich mich weiter für eine Kategorie Prozessrecht (oder meinetwegen auch Verfahrensrecht, obwohl hier ja auch das Verwaltungsverfahrensrecht hingehören würde) aus. Diese gibt es ja auch schon beim SGG. Im Zuge dieser Maßnahme sollte man dann auch einen Artikel über Prozessrecht fertigen und den Redirect auf Strafprozessrecht enfternen. Dieser ist sachlich nämlich unrichtig. -- M.Lohse 13:55, 5. Jun 2005 (CEST)
Ich habe mal in Anlehnung an den Artikel VwGO als Rechtsmaterie nebeneinander Gerichtsverfahren und Zivilrecht eingetragen, vielleicht ist das eine Art brauchbarer Kompromiss. Man muss auseinanderhalten: Was wir hier angeben, ist nicht eine Kategorie (die zugehörige Kategorie ist vielmehr Kategorie:Zivilprozessrecht und ist zusätzlich angegeben), sondern ein Artikel über die Rechtsmaterie, der weiterführende Hinweise liefern kann. Daher bestand bisher Einigkeit, auf kein zu eng gefasstes Lemma zu verlinken. Diesem Zweck wird wohl auch die Angabe von zwei Artikeln wie von der VwGO übernommen ganz gut gerecht. Gerichtsverfahren deshalb, weil es ein weitgefasster einführender Artikel über alle Prozessordnungen ist. Dass bisher Prozessrecht auf Strafprozessrecht weiterleitete, war nicht sachgerecht. Ich habe das daher umgewandelt in einen Redirect auf Gerichtsverfahren. Einen eigenen Artikel "Prozessrecht" braucht es angesichts von "Gerichtsverfahren" wohl nicht, wir haben ohnehin fast schon etwas zu viel (Zivilprozessrecht, Zivilprozess, Zivilprozessordnung). Ich werde entsprechend Gerichtsverfahren auch bei "Rechtmaterie" in den Artikeln StPO, SGG, ArbGG und FGO zusätzlich eintragen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Dann hätten wir eine einheitliche Handhabung bei allen Verfahrensgesetzen. --wau > 19:50, 5. Jun 2005 (CEST)
Die Vorgehensweise finde ich prima. Leider bin ich mit der Struktur der Rechtsthemen in Wikipedia noch nicht so vertraut. Deswegen war mir die Diskussion um dieses Thema, die bereits unter Wikipedia:Formatvorlage_Gesetz geführt wurde, nicht bekannt. Jetzt habe ich mich aber ein wenig eingelesen und finde die von wau vorgeschlagene Vorgehensweise sehr gut. Diese sollte man dementsprechend auch noch auf FGG und BVerfGG ausdehnen. --M.Lohse 21:21, 5. Jun 2005 (CEST)

Nachdem sich hier kein Widerspruch gegen die von wau vorgeschlagene Vereinheitlichung der Rechtsmaterien bei Prozessordnungen geregt hat, habe ich die notwendigen Änderungen auch bei ArbGG, SGG, FGO, FGG und BVerfGG vorgenommen. Jetzt haben wir eine einheitliche Handhabung bei allen Verfahrensgesetzen. --M.Lohse 16:23, 8. Jun 2005 (CEST)