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Schengen

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Schengen ist ein kleineres Winzerdorf an der Mosel im Großherzogtum Luxemburg. Es ist Teil der Gemeinde Remerschen und zählte (zum Stichtag 08. Juli 2003) 529 Einwohner. Es liegt nahe dem von Deutschland, Frankreich und Luxemburg gebildeten Dreiländereck. Auf der anderen Seite der Mosel liegt die deutsche Nachbargemeinde Perl.

Eine neue Brücke der deutschen Bundesautobahn 8 überquert direkt neben dem Dorf die Mosel und damit die Grenze. Mit der Fertigstellung des Teilstücks nahm die Verkehrsbelastung in Schengen stark zu, weil von der Anschlussstelle auf dem schnellsten Weg mehrere billige Tankstellen auf luxemburgischer Seite zu erreichen sind. Wahrzeichen des Ortes sind die Kirche und ein Schloss sowie die Überreste einer Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert. Von Schengen aus führt die luxemburgische Weinstraße entlang der Mosel nach Norden in Richtung Remich.

Schengen wurde zum Synonym für einen Raum ohne Grenzkontrollen, als am 14. Juni 1985 fünf EU-Mitgliedstaaten auf einem Moselschiff in der Nähe dieses Ortes das Schengener Übereinkommen unterzeichneten, das den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und die Einführung des freien Personen- und Warenverkehrs vorsieht. Am Flussufer des Ortes erinnert ein Denkmal an die Unterzeichnung des Vertrages. Das Schengener Abkommen und weitere Übereinkommen zur Durchführung des Vorhabens bilden den sogenannten "Schengen-Besitzstand".


Der folgende Teil bezieht sich nicht mehr direkt auf der Stadt Schengen, sondern auf das Schengener Abkommen bzw. den Schengen-Raum. --Head Diskussion 18:50, 5. Jun 2005 (CEST)


Der Schengen-Raum ist nicht identisch mit den Ländern der Europäischen Union. Zwei EU-Mitglieder (Großbritannien und Irland) haben eine teilweise Ausnahme vom Schengen-Besitzstand und die zehn neuen EU-Staaten (seit 01.05.2004) sind dazu vorläufig technisch noch nicht in der Lage. Hier entscheidet der Rat aufgrund des Beitrittsvertrags über die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands. Umgekehrt sind auch drei Nicht-EU-Staaten mit dem Schengen-Besitzstand der EU assoziiert (Norwegen, Island und die Schweiz (nach Volksabstimmung mit ca.54 Prozent am 05.06.2005). Derzeit (Juni 2005) umfasst der Schengen-Raum, in dem es keine Grenzkontrollen gibt, 15 Staaten:

  1. Belgien
  2. Dänemark
  3. Deutschland
  4. Finnland
  5. Frankreich
  6. Griechenland
  7. Island
  8. Italien
  9. Luxemburg
  10. Niederlande
  11. Norwegen
  12. Österreich
  13. Portugal
  14. Schweden
  15. Spanien

Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen, Island sowie die Schweiz ab 2007) und Reisende aus Drittstaaten. Das Schengen-System beinhaltet u.a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum, insbesondere Schengenvisum vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen. Ist ein sog. Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit in allen Schengen-Staaten. Das Problem sind die Schengen-Aussengrenzen: Schweiz(zukünftig) oder Deutschland haben keine; Frankreich, Spanien oder Italien und Polen aber sehr wohl. Das Problem kann daher nicht nur auf diese Länder verlagert werden, es muss eine Europäische Lösung gefunden werden. In allen genannten Ländern sind daher verschärfte, Zoll- und Bundespolizeiliche Kontrollen innerstaatlich in Kraft und werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen: z.B in Deutschland durch den Bundesgrenzschutz bzw. den Zoll.

In Ausnahmefällen, z.B. bei internationalen Großveranstaltungen (Fußballeuropa- und Weltmeisterschaft) oder Gipfeltreffen, kann das Schengen-Übereinkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen eingeführt werden. Als Ausgleich für die fehlenden Grenzkontrollen wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen und die Schleierfahndung und polizeiliche Nacheile (kurzfristige Verfolgung von Straftätern auf ausländischem Staatsgebiet) eingeführt.

Siehe auch: Schengener Übereinkommen, Schengener Informationssystem