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Wahlkapitulation

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Als Wahlkapitulation wurde seit dem Mittelalter ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, in dem ein zu Wählender den Wählern Zusagen für den Fall seiner Wahl macht. So wurde seit Karl V. (1519) den künftigen römischen Kaisern von den Kurfürsten eine Wahlkapitulation (capitulatio caesarea) vorgelegt. Seit 1711 war die ständige Wahlkapitulation (capitulatio perpetua) in Kraft, die einige Rechte der Fürsten festschrieb.