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Informationsfreiheitsgesetze

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Ein Informationsfreiheitsgesetz gewährt den Bürgern in seinem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen. Es regelt die entsprechenden Rechte und legt das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren.

Europa

Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in den meisten europäischen Ländern (unter anderem in Schweden, Finnland, Dänemark, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Griechenland, Italien, Belgien, Irland und Österreich sowie in Osteuropa Polen, Ungarn, Slowakei, Litauen, Estland, Lettland, Russ. Föderation und Tschechische Republik).

Deutschland

Ein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen besteht derzeit nicht. Es gibt eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interessen Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann besteht nur auf dem Gebiet der Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz wurde 1994 erlassen aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Ein Diskussionsthema ist die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis und vor allem der in Deutschland besonders ausgefeilte Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen kann und darf.

In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen sowohl auf Bundesebene als auch in allen Bundesländern außer dem Saarland vor.

Die Bundesregierung hat sich in ihren Koalitionsvereinbarungen von 1998 und 2002 ebenfalls vorgenommen, auf Bundesebene ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsparteien am 17. Dezember 2004 ein Informationsfreiheitsgesetz (BT Drucksache 15/4426) in den Bundestag eingebracht. Am 3. Juni 2005 beschloss der Bundestag das Gesetz. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält das Gesetz für unnötig und kann im Bundesrat Einspruch erheben, falls die FDP mitmacht.

USA und Kanada

In den USA existiert seit 1966 und in Kanada seit 1985 ein Informationsfreiheitsgesetz.

International

Weltweit haben mehr als 50 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen.

Siehe auch

Amtsgeheimnis, Informationsmonopol, Umweltinformationsgesetz, Datenschutz, Verwaltungstransparenz , Verwaltungsethik