Liber AL vel Legis
Das Liber Al vel Legis ist eine mystische Offenbarungsschrift, die dem britischen Magier und Okkultisten Aleister Crowley nach eigenen Angaben im Jahr 1904 in Ägypten von einem Geistwesen namesn Aiwaz diktiert wurde. Aiwaz stellte sich demnach als Botschafter der Götter vor und erklärte, ein neues Äon beginne und das Liber Al vel Legis stelle das Gesetz dieses neuen Äons dar.
Das Liber Al vel Legis besteht aus drei Teilen, die drei Prinzipien zugeordnet werden. Im ersten Teil spricht die ägyptische Göttin Nuit, die Göttin des unendlichen Raumes und der unendlichen Sterne bzw. das Pleroma, im zweiten Teil spricht ihr Gemahl Hadit, der unendlich kleine Bewusstseinspunkt und im dritten Teil spricht der Gott Horus, von Crowley Ra-Hoor-Khuit genannt, der Sohn von Nuit und Hadit, welcher der Herr über die Kräfte des Neuen Äons sei.
Von Crowley und seinen Anhängern wurde das Buch so ausgelegt, dass es die Gesetze spiritueller Entwicklung für das neue Äon verkünde. Da das Buch ein mystischer Text ist, ist es mehrdeutig und auslegungsbedürftig und ist hochgradig symbolisch und paradox.
Die zentralen Forderungen des Werkes sind die Gesetze von Thelema: „Liebe ist das Gesetz, Liebe unter Willen“ und „Tu was Du willst sei das ganze Gesetz“.
Kritiker warfen dem gemäß Crowley vor, er propagiere ein Gesetz des ‚Tu was immer dir beliebt’, jedoch bezieht sich das Willensgesetz auf Crowleys mystisches Dogma vom wahren Willen, der dem vermeintlichen Willen durchaus entgegengesetzt sein könne und mit dem Zentralbegriff von Crowleys Lehre, dem Postulat des „Heiligen Schutzengels“, d.h. dem „Seelenkern“ oder „göttlichen Funken“, übereinstimme und da im Liber Al vel Legis die Göttin Nuit im ersten Teil des Werkes sagt, jeder Mann und jede Frau sei ein Stern, und die Sterne sollten sich in Liebe vereinigen, wird angenomen, der wahre Wille schließe es aus, dem wahren Willen eines anderen Menschen entgegengesetzt zu sein und beinhalte die Liebe zu allen Menschen. Von modernen Thelemiten wird gesagt, der wahre Wille entspreche den kognitiven Fähigkeiten des Menschen, woraus eine besondere Pflicht zur Selbstreflexion und zur Selbstkontrolle durch Erkenntnis erwachse. Jedoch sei Rationalität allein ein zu enges Konzept, denn im Liber Al vel Legis heißt es auch: “Auch Vernunft ist eine Lüge; denn es gibt einen Faktor unendlich & unbekannt; & all ihre Worte sind schief“ und "'Weil' heißt die Grube, in der er niederfallen wird, und dort wird er mit den Hunden der Vernunft umkommen."
Hier erscheint dann das zweite Konzept des Liber Al vel Legis, das der Spiritualität. Diese basiere jedoch nicht auf blindem Glauben, sondern auf Erfahrung und Erkenntnis, weshalb viele Anhänger des Liber Al vel Legis Magie als spirituelle Erfahrungsdisziplin ausüben. So sagt die Göttin Nuit: “Ich gebe Gewissheit.., nicht Glauben..“
Dem dritten Teil des Buches, in dem Horus spricht werden oft faschistoide Tendenzen vorgeworfen, da dieser z.B. sagt, er sei ein Gott des Krieges und die Sklaven sollten dienen, jedoch wird von Anhängern Crowleys gesagt, das Buch sei als mystische Schrift eben metaphorisch zu verstehen.
Da Crowley Kabbalist war, ist das gesamte Buch durchzogen von kabbalistischen Andeutungen.
Weiterhin birgt es eine Absage an die herkömmlichen Religionen. So sagt Horus: "Ich bin in einem geheimen vierfachen Wort, die Blasphemie wider alle Götter der Menschen. Fluch ihnen! Fluch ihnen! Fluch ihnen! Mit meinem Falkenkopf picke ich nach den Augen von Jesus, wie er da am Kreuze hängt. Meine Schwingen schlage ich in das Gesicht Mohammeds & blende ihn. Mit meinen Klauen reiß ich das Fleisch des Inders und des Buddhisten, Mongolen und Din. Bahlasti! Ompehda! Ich speie auf eure jämmerlichen Glaubensbekenntnisse. Die unberührte Maria werde auf den Rädern zerrissen, um ihretwillen seien alle keuschen Frauen unter euch sämtlich verachtet!"
Crowley selbst verfasste einen Kommentar zum Liber AL vel Legis, in dem er davor warnte, das Buch zu studieren oder seinen Inhalt zu diskutieren, da dieses Gefahr in sich berge.
Ausgaben
- Aleister Crowley: Liber AL vel Legis. Holdenstedt 1988. ISBN 3-89423-000-2