Vermisste Person
Als ein/eine Vermisste(r) gelten Personen, deren Aufenthalt in Folge besonderer Ereignisse (wie Krieg, Vertreibung, Katastrophen) unbekannt oder unsicher ist. Ohne diese besondere Ursache spricht man von Verschollenheit. Man unterscheidet Kriegs- und zivile Vermisste, wobei zu den Kriegsvermissten nur die Angehörigen von Streitkräften zählen und bei denen somit unbekannt ist, ob sie gefallen, versprengt oder gefangengenommen sind.
Das größte Ereignis, aufgrund dessen deutsche Personen zu Vermissten wurden, war am 28. Dezember 2004 das Seebeben mit den dadurch ausgelösten Flutwellen (Tsunamis) im Indischen Ozean. Im Zusammenhang mit der Katastrophe wurden zeitweise über 1.000 deutsche Staatsaangehörige vermisst, hauptsächlich Urlauber an den Küsten Thailands, Indiens und Sri Lankas. Noch ein halbes Jahr später - nach der Identifikation von über 500 Leichen und dem Abgleichen der Vermisstenmeldungen - beläuft sich die Zahl der Vermissten auf über 50.
Suche nach Vermissten
Das Rote Kreuz hat internationale Suchdienste, die auch noch nach Jahrzehnten, speziell nach Öffnung verschiedener Archive, Erfolge bei der Klärung von Vermisstenschicksalen aufweisen können, wenn auch meist nur Todeszeitpunkte oder Orte. Nur selten werden auch noch Überlebende gefunden. Die Klärung speziell von Kriegsvermisstenschicksalen des zweiten Weltkrieges ist eine der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht.
Siehe auch Todeserklärung