Diskussion:Innungskrankenkasse
Mit der Aussage "Fast alle IKKn haben zum 1. Juli 2005 Kostensenkungen um bis zu einen Prozentpunkt angekündigt." ist der Verfasser des Textes leider auf eine irreführende Marketingaussage dieser Innungskrankenkassen reingefallen. Zum 1.7.2005 müssen alle Krankenkassen ihren allgemeinen Beitragssatz per Gesetz um 0,9% senken und im Gegenzug nur von ihren Mitgliedern einen Sonderbeitrag von 0,9% erheben. Im Effekt sinkt der bisher hälftige Beitragssatz des Arbeitgebers um 0,45% und die bisherige Arbeitnehmerhälfte steigt um 0,45%. Für die Krankenkassen ist dies aufkommensneutral. Außerdem sind Beitragssatzsenkungen nicht unbedingt Kostensenkungen sondern eher Kostenverlagerungen z.B. in höhere Selbstbeteiligungen. Die o.g. Aussage hat daher keine Berechtigung unter "Fakten" in einem Lexikon geführt zu werden.