Zuschreibung (Rechnungswesen)
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Eine Zuschreibung, auch als Wertaufholung bezeichnet, ist die Erhöhung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes. Eine Zuschreibung kann entweder vorgenommen werden um eine Wertzunahme des Vermögensgegenstandes abzubilden oder um eine zu hohe Abschreibung vergangener Perioden zu korrigieren. Zuschreibungsmöglichkeiten oder -verbote sind in den verschiedenen nationalen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesetzen geregelt.
Zuschreibung im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB)
Zuschreibungen sind für Nichtkapitalgesellschaften im § 253 Abs. 5 HBG und für Kapitalgesellschaften (Wertaufholungsgebot) im § 280 HGB geregelt.