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Heinrich Lübke

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Heinrich Lübke (* 14. Oktober 1894 in Enkhausen/Sauerland; † 6. April 1972 in Bonn) war ein deutscher Politiker (Zentrum, später CDU).

Er war von 1953 bis 1959 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und von 1959 bis 1969 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1913 begann Lübke ein Studium der Geodäsie, Landwirtschaft und Kulturbautechnik an der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn, welches er aber schon im August 1914 unterbrach, um als Kriegsfreiwilliger von 1914 bis 1918 als Soldat (letzter Dienstgrad: Leutnant der Reserve) am Ersten Weltkrieg teilzunehmen. Nach Kriegsende nahm er sein Studium wieder auf und beendete es 1921 mit dem Examen als Vermessungs- und Kulturingenieur. Während seines Studiums in Bonn trat er der Studentenverbindung Askania (CV) bei. Von 1921 bis 1924 studierte er dann noch Nationalökonomie in Münster und Berlin. Von 1921 bis 1922 war er beim "Westfälischen Pächter- und Siedlerbund" in Münster beschäftigt. Ab Oktober 1922 war er dann Geschäftsführer des "Reichsverbandes landwirtschaftlicher Kleinbetriebe" (ab 1925 auch "Mittelbetriebe"). 1926 wird er dann Geschäftsführer der "Deutschen Bauernschaft". Ab 1927 ist er auch Geschäftsführer der "Siedlungsgesellschaft Bauernland AG". Im Juli 1933 musste er sein Amt bei der Deutschen Bauernschaft und im März 1934 auch das bei der Siedlungsgesellschaft Bauernland abgeben. Am 5. Februar 1934 wird Lübke von den Nationalsozialisten verhaftet und nach 20 Monaten am 11. Oktober 1935 aus der Untersuchungshaft entlassen. Er war dann zunächst arbeitslos und lebte bis Sommer 1937 auf dem Hof seines Bruder Friedrich-Wilhelm Lübke bei Flensburg. Von 1937 bis 1939 war er dann als Leitender Mitarbeiter bei der Niedersächsischen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft in Berlin tätig. Von 1939 bis 1945 arbeitete er als Vermessungsingenieur und Bauleiter beim Architektur- und Ingenieurbüro Schlempp, das der Verfügung des "Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt" Albert Speer unterstand. Es werden in dieser Zeit zivile und militärische Anlagen in Berlin, Peenemünde und in Sachsen-Anhalt errichtet. Von 1945 bis 1946 leitete er dann eine eigenes Baubüro in Höxter. Von Januar bis Oktober 1953 war er Generalanwalt des Deutschen Raiffeisenverbandes in Bonn.

Familie

Heinrich Lübke war seit 1929 verheiratet mit Wilhelmine Keuthen. Sein älterer Bruder Friedrich-Wilhelm Lübke war von 1951 bis 1954 Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.

Partei

In der Weimarer Republik war Lübke Mitglied der Zentrumspartei.
Nach Kriegsende wurde er 1945 Mitglied der CDU.

Abgeordneter

Von 1932 bis 1933 war er Mitglied des Preußischen Landtages. Obwohl er bei der Landtagswahl am 5. März 1933 wiedergewählt wurde, verlor er sein Amt aufgrund der Machtübernahme der Nationalsozialisten.
1946 war er Mitglied des von der britischen Militärregierung ernannten Provinziallandtages von Westfalen, ab Oktober 1946 des ernannten Landtages von Nordrhein-Westfalen. Er gehörte dann auch ab April 1947 dem gewählten Landtag an. Am 6. März 1954 legte er sein Mandat nieder.
Von 1949 bis 29. September 1950 war er Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Arnsberg-Soest. In dieser Zeit war er auch Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Von 1953 bis zur Wahl zum Bundespräsidenten am 2. September 1959 war er dann erneut Mitglied des Deutschen Bundestages.

Öffentliche Ämter

Vom 17. Juni 1947 bis zum 31. Dezember 1952 amtierte er in den von Rudolf Amelunxen und Karl Arnold geführten Landesregierungen als Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nordrhein-Westfalen.
Nach der Bundestagswahl 1953 wurde er am 20. Oktober 1953 als Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.

Er wurde am 15. September 1959 zum Bundespräsidenten gewählt. 1964 erfolgte seine Wiederwahl. Lübkes sich vor allem in der zweiten Amtszeit häufende rhetorische Missgriffe, deren Zustandekommen auch darauf zurückzuführen war, dass er trotz vorhandenem Redemanuskript oft frei sprechen wollte, entwickelten sich allmählich zum Politikum. Zahlreiche Reporter und Journalisten begleiteten ihn oft nur deshalb auf seine vielen Auslandsreisen, um derartige Fehlleistungen mitzubekommen. Um das Amt aus dem bevorstehenden Bundestagswahlkampf herauszuhalten, trat er 1969 drei Monate vor dem Ende seiner Amtszeit als Bundespräsident zurück.

Heinrich Lübke gehörte zu den wenigen Bundespräsidenten, die in ihrer Amtszeit Gesetze, die vom Bundestag beschlossen worden waren, nicht unterzeichneten . Nach Einholung eines wissenschaftlichen Gutachtens teilte er dem Bundestagspräsidenten mit, dass er das "Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel" nicht unterzeichnen werde, da es seiner Ansicht nach gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung verstoßen würde.

Ehrungen

1953 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn verliehen.

1957 erhielt er das Großkreuz des Bundesverdienstordens. Er ist außerdem Ehrenbürger der Stadt Karlsruhe.

Nach seinem Tod wurde er am 13. April 1972 im Plenarsaal des Bundestages mit einem Staatsakt geehrt.

Siehe auch

Literatur