Bundespolizei (Deutschland)
Basisdaten | |
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Beschäftigte (insg.)
38.500 | |
Beamte
30.695 | |
Angestellte
4.223 | |
Arbeiter
2.536 | |
Kontakt | |
Bundespolizeidirektion
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Bundespolizeiakademie
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Bundespolizeipräsidium Nord
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Bundespolizeipräsidium Ost
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Bundespolizeipräsidium Mitte
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Bundespolizeipräsidium Süd
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Bundespolizeipräsidium West
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Die Bundespolizei (BPol) ist eine Polizei des Bundes, die dem Bundesministerium des Innern untersteht. Im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland nimmt die BPol umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei (BPolG), aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Ausländergesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftverkehrsgesetz geregelt sind.
Organisationsstruktur
Die Bundespolizei gliedert sich in die fünf Bundespolizeipräsidien Nord, Ost, Süd, Mitte und West sowie die Bundespolizeidirektion und die Bundespolizeiakademie. Die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Präsidien sind dabei in der Regel nicht deckungsgleich mit Grenzen der Bundesländer.
Den Bundespolizeipräsidien sind je ein Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) und eine Fliegerstaffel sowie mehrere Bundespolizeiabteilungen und Bundespolizeiämter nachgeordnet, den Ämtern dann Bundespolizeiinspektionen.
Bundespolizeipräsidium Nord
Dem Bundespolizeipräsidium Nord mit Sitz in Bad Bramstedt sind die Bundespolizeiämter Flensburg, Hamburg, Hannover und Rostock sowie das Bundespolizeiamt See, die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Uelzen, das AFZ Walsrode und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Nord in Fuhlendorf/Gifhorn nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 26 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPIKRIMB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen formal dem Bundespolizeiamt Rostock.
Bundespolizeipräsidium Ost
Dem Bundespolizeipräsidium Ost mit Sitz in Berlin sind die Bundespolizeiämter Berlin, Chemnitz, Frankfurt (Oder) und Pirna sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Düben und Blumberg (Barnim), das AFZ Neustrelitz und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Ost in Blumberg nachgeordnet. In Cottbus ist das BGS-Leistungssportprojekt angesiedelt und in der Bundespolizeiabteilung Blumberg ist das Bundespolizei-Orchester Berlin beheimatet. Besondere Bedeutung kommt dem Bundespolizeiamt Berlin zu, dessen Inspektionen auch der Schutz von Bundesorganen (Bundespräsidial- und Bundeskanzleramt sowie Bundesministerium des Innern, der Justiz und Auswärtiges Amt) obliegt. Seit dem 29. Oktober 2002 existiert im Bereich des Bundespolizeiamtes Berlin die BPI Polizeiliche Sonderdienste, zu der die einzige Reiterstaffel der Bundespolizei gehört. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 35 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPIKRIMB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen den Bundespolizeiämtern Chemnitz, Frankfurt (Oder) und Pirna.
Bundespolizeipräsidium Mitte
Dem Bundespolizeipräsidium Mitte mit Sitz in Fuldatal bei Kassel sind die Bundespolizeiämter Halle, Frankfurt am Main und Flughafen Frankfurt am Main sowie die Bundespolizeiabteilungen Duderstadt und Hünfeld, das AFZ Eschwege und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Mitte in Fuldatal nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 18 Bundespolizeiinspektionen, davon drei BPIKRIMB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Flächeninspektionen sind in 16 Einsatzabschnitte (EA) gegliedert.
Bundespolizeipräsidium Süd
Dem Bundespolizeipräsidium Süd mit Sitz in München sind die Bundespolizeiämter München, Schwandorf, Stuttgart und Weil am Rhein sowie die Bundespolizeiabteilungen Bayreuth, Deggendorf und Rosenheim, das AFZ Oerlenbach, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Süd in Oberschleißheim, die Bundespolizei-Sportschule in Bad Endorf und das Bundespolizei-Orchester München nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 30 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPIKRIMB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die vier Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen den Bundespolizeiämtern Schwandorf (MKÜ Nabburg) und Weil am Rhein (MKÜ Freiburg im Breisgau, MKÜ Kehl, MKÜ Konstanz). Die BPI Karlsruhe gewährleistet den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.
Bundespolizeipräsidium West
Dem Bundespolizeipräsidium West mit Sitz in Sankt Augustin-Hangelar sind die Bundespolizeiämter Kleve, Köln und Saarbrücken sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Bergzabern und Sankt Augustin, das AFZ Swisttal und die Bundespolizei-Fliegerstaffel West in Sankt Augustin nachgeordnet, darüber hinaus die Bundespolizei-Fliegergruppe, die Zentralstelle Information und Kommunikation (ZSIuK) und die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) (alle Sankt Augustin). Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 19 Bundespolizeiinspektionen, davon drei BPIKRIMB zur Kriminalitätsbekämpfung.
Bundespolizeidirektion
Die Bundespolizeidirektion hat seit 1953 ihren Sitz in Koblenz mit Dienststellen in Sankt Augustin und dem Bundespolizei-Versorgungslager in Hundstadt. Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium des Innern und erfüllt zentral wahrzunehmende Aufgaben der Bundespolizei, darunter die internationale Kooperation, Entsendung von Bundespolizeibeamten an die deutschen Vertretungen im Ausland und die Betreuung der im Ausland eingesetzten grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten. Sie ist auch Sitz der ausländischen Verbindungsbeamten aus den Niederlanden, Frankreich und Italien.
Dem Direktor der Bundespolizeidirektion unterstehen sechs Dezernate:
- Dezernat I - Polizeiaufgaben
- Dezernat II - Zentrale Führungs- und Einsatzmittel Bundespolizei und Bereitschaftspolizeien der Länder und IT in der Bundespolizei
- Dezernat III - Verwaltung und Recht
- Dezernat IV - Ärztlicher Dienst
- Dezernat V - Fachinformations- und Medienstelle
- Dezernat ZD - Zentrale Dienste
Bundespolizeiakademie
Die Bundespolizeiakadmie, früher Grenzschutzschule, in Lübeck ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 im Mai 1951 die ersten Beamten als sogenannten Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen.
Aufgaben und Befugnisse
Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im "Gesetz über die Bundespolizei" (Bundespolizeigesetz, BPolG) geregelt.
zu den Aufgaben der Bundespolizei gehören:
- grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Hausinspektion des Deutschen Bundestages
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
Die Bundespolizei unterhält drei Spezialeinheiten. Die Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlichster Typen, die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9), eine Spezialeinheit zur Bekämpfungs des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität sowie die Zentrale Stelle für Information und Kommunikation eine Dienststelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Eine weitere Fachkraft der Bundespolizei ist die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFHu, und das Bundespolizeiamt See, das mit 6 Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf Hoher See wahrnimmt und im Verbund mit dem Zoll, der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache darstellt.
Ein weiteres Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die kriminalistische Bekämpfung der organisierten und/oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Deliktsbereich des Schleusungswesens (Verstöße gg. §§ 92a,b AuslG) durch die sogenannten Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (kurz: BPolI KRIMB).
Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insb. nach §163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insb. nach §100c StPO). Dieser operative Teil nennt sich Mobile Fahndungseinheit (MFE) und ist in der Öffentlichkeit bisher so gut wie unbekannt. Die hier ursprünglich angesprochene Umbennenung in "Einsatzeinheit KRIMB" ( EE KRIMB) ist vorerst vom Tisch. Von den 16 verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Manche ähneln stark den Mobilen Einsatzkommandos (MEKs) der Länderpolizeien und führen auch Festnahmen grundsätzlich selber durch, andere wieder arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den o.g. Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden.
Geschichte
Die Bundespolizei wurde am 16. März 1951 unter der Bezeichnung Bundesgrenschutz (BGS) gegründet, als Gegengewicht zur Deutschen Volkspolizei in der Deutschen Demokratischen Republik. Der BGS sicherte vornehmlich die innerdeutsche Grenze, damals noch "Zonengrenze" genannt. Historisch stellte der Bundesgrenzschutz nicht nur eine polizeiliche, sondern auch eine militärische Organisation dar. Er ist auch als Vorläuferorganisation der Bundeswehr zu betrachten, die u.a. die als "Grenzjäger" ausgebildeten Grenzschutzbeamte, bei ihrer Gründung am 1. Juli 1956 9.572 der ca. 17.000 BGS-Beamten übernahm. Von 1965 bis 1994 hatten BGS-Beamte auch durch Gesetz Kombattantenstatus. Vor 1965 waren BGS-Beamte zwar Kombattanten, dies war aber nicht gesetzlich geregelt. Gleichwohl scheint es sich hierbei eher um eine Episode zu handeln, da für die Auslandseinsätze der Bundeswehr ein Bedarf an einer paramilitärischen Polizei besteht und die Polizeibeamten hierfür auch militärisch ausgebildet werden sollen. Zugleich ist eine Beteiligung an der European Gendarmerie Force im Gespräch.
Bereits im Bundesgrenzschutzgesetz von 1972 heißt es, der BGS sei „die Polizei des Bundes“. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1998 festgestellt. Die Aufgaben der heutigen Bundespolizei sind nicht mehr nur auf den Schutz der Grenzen beschränkt: "Die Bundespolizei ist auch Bahnpolizei. Sie ist derzeit auf 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs. Sie schützt Verfassungsorgane des Bundes. Sie wirkt an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa. Die Bundespolizei unterstützt das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes und das Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik. Sie erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Verbandskräften unterstützt die Bundespolizei die Polizeien der Länder, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen."
Dienstgrade, Uniformen und Fahrzeuge, Umbenennung
Für die aktuellen und historischen Dienstgrade siehe Dienstgrade in der Bundespolizei. Die Uniform der Bundespolizeibeamten sind auch an der Verwendung der üblichen Polizeidienstgrade - mit dem Zusatz "in der Bundespolizei" - zu erkennen. Weiterhin sind Uniformen und Fahrzeuge der Bundespolizei für einen Außenstehenden fast nicht mehr von denen der Landespolizeien zu unterscheiden. Ein Unterscheidungsmerkmal für die Fahrzeuge ist das KFZ-Kennzeichen "BG" für Fahrzeuge der Bundespolizei. Eine Änderung dieses KFZ-Kennzeichens ist jedoch - wegen der Umbenennung von "Bundesgrenzschutz" in "Bundespolizei" - absehbar. Das Ärmelabzeichen (Schriftbogen) "Bundesgrenzschutz" wird, wo vorhanden, von den Uniformen entfernt.
Die Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei wurde am 21. April 2005 durch den Bundestag und am 27. Mai 2005 vom Bundesrat mit dem "Gesetz zur Umbennenung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei" verabschiedet. Die Uniformfarbe und die Fahrzeuglackierung wird im Zuge der Umbenennung auf blau umgestellt und damit der Polizeifarbe Europas angeglichen. Dies zeigt auch ein erster Entwurf für das neue Schulterabzeichen.
Siehe auch
Weblinks
- Offizieller Internetauftritt der Bundespolizei
- Inoffizielle Seite des BGS in Siegen
- Geschichte des BGS
- BAG Kritischer PolizistInnen (Hamburger Signal) e.V.
- Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.
- Infos über das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
- Historische BGS-Fotos