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Fußgängerzone

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Wiesbadener Fußgängerzone

Eine Fußgängerzone ist eine Straße, die für Fahrzeuge grundsätzlich gesperrt ist und die nur von Fußgängern benutzt werden darf. Ortsabhängig ausgenommen von der Sperrung sind Lieferanten und oft Fahrradfahrer, die allerdings meist nur zu bestimmten Uhrzeiten die Fußgängerzone befahren dürfen.

Häufig sind sie in den Stadtkernen angelegt worden, in denen sich viele Einkaufsmöglichkeiten befanden. Daraus haben sich in der Regel Einkaufsstraßen entwickelt; insbesondere in größeren Städten finden sich an Fußgängerzonen auch große Kaufhäuser.

Die erste Fußgängerzone Deutschlands wurde am 9. November 1953 in der Treppenstraße in Kassel eröffnet. Kiel folgte mit der Holstenstraße am 12. Dezember 1953; entsprechende Planungen gab es hier zwar bereits seit 1950/1951, doch die Freigabe erfolgte erst zwei Jahre später. Auch Stuttgart behauptet gern, 1953 die erste Fußgängerzone Deutschlands eröffnet zu haben, doch scheint nicht ganz klar zu sein, ob es sich dabei um die Königsstraße oder die Schulstraße handelte, und wann das Eröffnungsdatum exakt war.

Die erste Fußgängerzone, die auch mehrere Straßen umfasste, wurde 1967 in Oldenburg eingeweiht.

Die erste Fußgängerzone Österreichs entstand 1961 in der Klagenfurter Kramergasse.

Siehe auch: Stadtplanung, Verkehrsberuhigung