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Kreis Jarotschin

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Der preußisch-deutsche Landkreis Jarotschin und der Kreis Pleschen bestanden in der Zeit zwischen 1818-1918 und 1939-1945.

Der Landkreis Jarotschin umfasste am 1. Januar 1945:

  • 2 Städte,
  • 80 Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Pleschen im Regierungsbezirk Posen in der preußischen Provinz Posen.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Jarotschin und Pleschen.

Das Landratsamt war in Pleschen.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 10. Oktober 1887 wurde der Kreis Pleschen aufgelöst. Aus ihm entstanden die beiden neuen Kreise Jarotschin genannt – mit Teilen der Kreise Schrimm und Wreschen - und Pleschen.

Der Kreis Jarotschin umfasste:

- vom Kreis Pleschen:

  • die Stadtgemeinden Jarotschin und Neustadt a. W.,
  • die Polizeidistrikte Jarotschin, Kotlin und Neustadt a. W.

- vom Kreis Schrimm:

  • die Stadtgemeinde Jaratschewo,
  • die Landgemeinden Chytrowo, Gola, Lowencice, Wojciechowo und Gutsbezirke Chytrowo, Gola, Lowencice, Lukaszewo, Niedzwiady und Wojciechowo.

- vom Kreis Wreschen:

  • die Stadtgemeinde Zerkow,
  • den Polizeidistrikt Zerkow.

Das Landratsamt war in Jarotschin.

Der Kreis Pleschen umfasste:

  • die Stadtgemeinde Pleschen,
  • die Polizeidistrikte Pleschen I, Pleschen II und Sobotka.

Das Landratsamt war in Pleschen.

Polen

Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörten die Kreise Jarotschin und Pleschen nunmehr als Jarocin und Pleszew dem polnischen Staat an.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Jarocin unter seinem übersetzten deutschen Namen Jarotschin, und erstaunlicherweise nicht dem historischen deutschen Namen Kesselberg ( aus der Frühzeit der mittelalterlichen Ostsiedelung) Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Posen.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und ging danach an Polen zurück.

Kommunalverfassung

Der Landkreis Pleschen gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.

Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde allein den Städten Jarotschin und Pleschen die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Im Laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Goluchow: 1939: Goldenau, 1943: Goldenacker,
  • Gora: 1939: Schloßberg, 1943: Schloßhöhe,
  • Jaratschewo: Obragrund,
  • Jarotschin: Jarotschin; der vorgeschlagene neue Name „Wendelgart“ (= Wandalengarten) wurde verworfen,
  • Kotlin: 1939: Kottlau, 1943: Kesseltal,
  • Kucharki: Moltkesruhm,
  • Parzew: Lawau,
  • Witaschütz: 1939: Wildschütz, 1943: Waidschütz,
  • Zerkow: 1939: Bergstadt, 1943: Bergstadt (Kr. Jarotschin),

Persönlichkeiten