Beteiligungsfinanzierung
Die Beteiligungsfinanzierung (Einlagenfinanzierung) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Eigentümer, wobei die Geldmittel der Unternehmung von außerhalb zufließen. Beteiligungsfinanzierung ist also Eigen- und Außenfinanzierung zugleich. Sie findet stets bei der Gründung einer Unternehmung statt, aber auch später im Rahmen von Kapitalerhöhungen.
Mittel der Beteiligungsfinanzierung sind Geldeinlagen, Sacheinlagen und Rechte. Die letzten beiden stellen allerdings ein Bewertungsproblem dar.
Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital aufbringen, existieren zwei Möglichkeiten: 1. Die bisherigen Gesellschafter erhöhen ihre Einlage und bzw. oder 2. neue Gesellschafter treten durch ihre Einlage dem Kreis der bisherigen Gesellschafter bei.
Die Kapitalgeber erhalten bei der Beteiligungsfinanzierung grundsätzlich ein Anspruchsrecht am Gewinn, am Vermögen und am Liquidationserlös. Desweiteren sind sie Mitträger des Unternehmensrisikos, welches je nach Rechtsform auch auf die Höhe der Einlage beschränkt sein kann. Daneben erlangen die Kapitalgeber Informations-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte. Die Kapitalüberlassungsdauer ist grundsätzlich langfristig, kann jedoch - bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (je nach Vertragsgestaltung) - auch kurzfristig sein. Vorlage:Stub