Datenträgeraustauschverfahren
Als Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA oder DTAUS) wird ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.
Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr.
Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.
Anwendung
Beim Datenträgeraustauschverfahren werden so genannte DTA-Dateien im DTA-Format weitergegeben. Diese können auf Magnetbändern, Bandkassetten, Disketten, Speicherkarte oder einem ähnlichen Medium gespeichert sein oder elektronisch per DFÜ übertragen werden (auch wenn der Name dann nicht mehr ganz stimmig ist, da der physische Datenträger fehlt). Moderne Online-Banking-Portale ermöglichen bereits den Upload von DTA-Daten über Web-Interface-Lösungen. In Deutschland ist das BCS-FTAM-Verfahren für Geschäftskunden zum Austausch von Daten (immer noch) sehr weit verbreitet. Ein bekanntes (Client-)Softwareprodukt für BCS ist „Multicash“, damit wird manchmal auch das Verfahren bezeichnet. Im Privatkundenbereich wird neben den Online-Banking-Portalen hauptsächlich die Schnittstelle FinTS (vormals HBCI) für den Zugriff mittels Software verwendet. Auch FinTS nutzt zur Übertragung von Nutzdaten (teilweise) das DTA- und das DTAZV-Format.
Die Legitimation und Autorisation der Aufträge auf dem ursprünglichen Übertragungsweg erfolgt durch einen so genannten „Datenträgerbegleitzettel“ mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten. Bei der Übertragung auf elektronischem Weg kann die Legitimation und Autorisation zum Beispiel mittels PIN / TAN-Verfahren, der Elektronischen Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder den verschiedenen HBCI-Sicherheitsverfahren (Chipkarte/RSA-Datei) erfolgen. Datenträgerbegleitzettel können auch bei der elektronischen Übertragung vereinzelt noch Anwendung finden.
Die Dateien werden zum Austausch zwischen Kreditinstituten (Banken) und zwischen Kunde und Kreditinstitut verwendet. Der Austausch physischer Datenträger zwischen den Kreditinstituten wurde auch als Garagenclearing bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt daher, dass die Magnetbänder früher häufig in den Tiefgaragen der Zentralbanken ausgetauscht wurden. Diese Methode ist mit der Einführung elektronischer Austauschverfahren und der folgenden Abschaffung von Magnetbändern weggefallen.
Aufbau von DTAUS-Dateien
Das Format ist im DFÜ-Abkommen in Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“, Version 2.3 des Zentralen Kreditausschusses[1] beschrieben.
Eine physische DTA-Datei kann aus mehreren logischen DTA-Dateien bestehen. Diese wiederum bestehen aus einem A-Satz (Datenträger-Vorsatz), einem oder mehreren C-Sätzen (Zahlungsaustausch) und einem E-Satz (Datenträger-Nachsatz). Die physische Satzlänge sind 128 Byte, A-Satz und E-Satz bestehen aus je einem Satz à 128 Byte, C-Satz aus minimal 2 Satzabschnitten (physischen Sätzen) à 128 Byte. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das sogenannte Diskettenformat (mit ASCII-Feldern). Zwischen den Banken wird das Magnetbandformat mit EBCDIC- und gepackten Feldern benutzt (der fachliche Inhalt ist dabei weitestgehend identisch).
A-Satz
Ist in der länge nicht variabel und existiert pro DTAUS Datei nur 1x mal. (src: http://www.volksbank-bocholt.de/ebanking/bindata/dtaus.pdf)
Quasi wie der Header einer e-mail.
Er bezeichnet hauptsächlich das (nächste) Ziel und den Typ der Datei (Bank -> Bank oder Kunde -> Bank und Gutschrift- oder Lastschrift-Transaktionen).
Bedeutung der Spalten in der nachfolgenden Satzbeschreibung : Länge = Feldlänge Typ = Feldtyp alpha = alphanumerisch, linksbündig nicht belegte Stellen X´20´(Leerzeichen, ASCII 32) numerisch = numerische Daten, ungepackt, rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen)
Länge (Zeichen) | Typ (Zeichen) | Erläuterung | Inhalt |
---|---|---|---|
4 | numerisch | Satzlänge | 0128 |
1 | alpha | Satzart | A |
2 | alpha | Kennzeichen | "GK" bzw. "LK" "GB" bzw. "LB" Hinweis auf Gutschriften (G) bzw. Lastschriften (L), Kundendiskette (K), Bankdiskette (B) |
8 | numerisch | BLZ Dateiempfänger (d.i. Auftraggeberbank) | |
8 | numerisch | Nullen | 00000000 |
27 | alpha | Name Absender (Auftraggeber) | |
6 | numerisch | Dateierstellungsdatum | TTMMJJ |
4 | alpha | Leerzeichen | |
10 | numerisch | Kontonummer Auftraggeber: Über dieses Konto wird der Gegenwert verrechnet | |
10 | numerisch | ggf. Sammel-Referenznummer des Einreichers, sonst Nullen | 0000000000 |
47 | alpha | Leerzeichen | optional nach 15 Leerzeichen (=A11a) das Ausführungsdatum (TTMMJJJJ) (8 Zeichen, =A11b), dahinter 24 Leerzeichen (=A11c) |
1 | alpha | Währung | 1= Euro |
C-Satz
Im C-Satz wird die eigentliche Buchung definiert (beteiligte Konten, Betrag und Typ der Transaktion sowie Verwendungszweckangaben). Nachstehend ist der minimale Umfang dargestellt. Der Satz kann durch bis zu 15 Erweiterungsteile verlängert werden.
Position | Länge (Zeichen) | Erläuterung | Inhalt |
---|---|---|---|
0 | 4 | Satzlänge | 0187 |
4 | 1 | Satzart | C |
5 | 8 | BLZ erstbeteiligte Bank (optional) | wenn BLZ nicht angegeben: 00000000 |
13 | 8 | BLZ Begünstigter (bei Überweisungen) bzw. Zahlstelle (bei Lastschriften) | |
21 | 10 | Kontonummer | |
31 | 13 | interne Kundennummer | 0000000000000 |
44 | 2 | Textschlüssel | 04=Abbuchung 05=Einzug 51=Überweisung 53=Gehalt 54=Vermögenwirksame Leistungen 56=Öffentliche Kassen |
46 | 3 | Ergänzung | 000 |
49 | 1 | Leerzeichen | |
50 | 11 | Nullen | |
61 | 8 | BLZ Auftraggeber | |
69 | 10 | Kontonummer Auftraggeber | |
79 | 11 | Betrag | 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen |
90 | 3 | Leerzeichen | |
93 | 27 | Name Begünstigter (bzw. bei Lastschriften Zahlungspflichtiger) | |
120 | 8 | Leerzeichen | |
128 | 27 | Name Auftraggeber | |
155 | 27 | Verwendungszweck | |
182 | 1 | Währung | 1 (= EUR) |
183 | 2 | Leerzeichen | |
185 | 2 | Erweiterungszeichen | 00 |
255 | 58 | Raum für weitere Erweiterungsteile | Leerzeichen |
256 | 11 | Leerzeichen |
E-Satz
Der E-Satz besteht aus einem Zähler der C-Sätze und Prüfsummen (Beträge, Bankleitzahlen und Kontonummern), um die Datei vor Übertragungsfehlern zu schützen.
Position | Länge (Zeichen) | Erläuterung | Inhalt |
---|---|---|---|
0 | 4 | Satzlänge | 0128 |
4 | 1 | Konstante | E |
5 | 5 | Leerzeichen | |
10 | 7 | Anzahl Datensätze C | |
17 | 13 | ehemals: Summe DM-Beträge | 0000000000000 |
30 | 17 | Summe Kontonummern | |
47 | 17 | Summe Bankleitzahl | |
64 | 13 | Summe Euro-Beträge | 11 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen |
77 | 51 | Leerzeichen | " " |
Zulässige Zeichen
Folgende Zeichen sind bei DTA zugelassen:
Zugelassener Zeichencode | Zeichen | DIN-66003 Hexcode |
---|---|---|
Numerische Zeichen | 0 bis 9 | 0x30 - 0x39 |
Großbuchstaben | A bis Z | 0x41 - 0x5A |
Leerzeichen | " " | 0x20 |
Punkt | "." | 0x2E |
Komma | "," | 0x2C |
Kaufmännisches "und" | "&" | 0x26 |
Trennstrich | "-" | 0x2D |
Schrägstrich | "/" | 0x2F |
Pluszeichen | "+" | 0x2B |
Stern | "*" | 0x2A |
Dollar | "$" | 0x24 |
Prozentzeichen | "%" | 0x25 |
Umlaute und ß | "Ä", "Ö", "Ü", "ß" | 0x5B, 0x5C, 0x5D, 0x7E |
Bei der Kodierung der Zeichen schreibt das DFÜ-Abkommen in Anlage 3 die DIN-66003-Kodierung vor, bei der die deutschen Umlaute und das ß im Bereich der ASCII-Kodierung definiert sind. DIN 66003 ist die deutsche Bezeichnung für den deutschen Teil der internationalen Norm ISO 646. Die Bundesbank erwähnt in ihrer Spezifikation abweichend hierzu eine Kodierung der Zeichen mittels der MS-DOS Codepage 437. Beide Kodierungen entsprechen nicht der weitläufig verwendeten ISO-8859-Kodierung, die in keiner der beiden Spezifikationen als gültige Kodierung einer DTAUS-Datei spezifiziert ist. Codepage 20106 entspricht der DIN 66003.
Für den richtigen Ausdruck von der Spezifikation abweichender Zeichen übernehmen die Kreditinstitute keine Haftung. Das Kreditinstitut kann Kleinbuchstaben in Datensätzen in Großbuchstaben konvertieren oder diese Datensätze an den Einreicher zurückgeben bzw. zurückweisen; unzulässige Sonderzeichen kann es in Leerzeichen (Blanks) konvertieren.
Voraussetzung zur Nutzung als Kunde
Um als Kunde (z. B. als Verein) am Datenträgeraustausch-Verfahren teilnehmen zu können, benötigt man ein Programm, das eine DTA-Datei erstellen kann, und ein Kreditinstitut, das diese entgegennimmt. Viele Banken und Sparkassen bieten diesen Service für Vereine oder Firmen an. Für den Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren, die mittels DTA übertragen werden sollen, muss der Kontoinhaber dem Lastschriftabkommen der Banken beitreten.
Weitere Informationen gibt es bei der Bundesbank, den Landeszentralbanken der Bundesländer oder den lokalen Banken und Sparkassen.
Datenträgerformat in Österreich
Ab 1. Januar 1999 (im Rahmen der Einführung des Euro als Buchgeld) wurde der bis dahin dem DTAUS-Format ähnliche V2-Datenträger durch EDIFACT abgelöst. Dabei werden die Datensätze zwischen den Banken im Format FINPAY, zwischen Kunde und Bank als PAYMUL (Überweisung) und DIRDEB (Lastschrift) sowie CREMUL und DEBMUL (Gut- bzw. Lastschriftanzeige) verschickt.
Datenträgerformat in der Schweiz
Das Format für DTA Files in der Schweiz wird durch die Swiss Interbank Clearing festgelegt. Die Definition ist bei den Weblinks zu finden.
Zukünftige Entwicklung
Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Zahlungsverkehrssysteme innerhalb des SEPA-Raumes erfährt das Datenträgeraustauschverfahren seit Februar 2008 grundlegende Veränderungen. Das bisherige DTA-Format soll durch europaweit gültige Nachrichten im XML-Format ersetzt werden, und das FTAM-Verfahren durch das sogenannte EBICS-Verfahren. Die vollständige Ablösung ist derzeit für den Zeitraum 201x vorgesehen.
Einzelnachweise
Weblinks
- Bibliotheken zur DTA-Erstellung für [1] Ruby, [2] PHP, [3] [4] Java und [5] C
- Anwendungen: [6] kostenloser DTAUS Datei-Editor, [7] DTA-Dateien online überprüfen, [8] DTAUSmacher erzeugt DTAUS-Datei aus einer Tabelle
- [9] Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank, PDF, ab Seite 361 ff
- [10] Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen - Seite 4 ff
- [11] Formate im Zahlungsverkehr
- [12] Schweizer Format für DTA Files (PDF-Datei; 563 kB)