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Typenschein (Österreich)

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Für jedes Fahrzeug, das in Österreich zugelassen werden soll, ist ein Typenschein notwendig.

Der Typenschein besteht aus drei Teilen:

  • Typengenehmigung
  • Technische Beschreibung
  • Eigentümer oder Zulassungsbesitzer

Die Typengenehmigung ist eine Kopie des Bescheides, mit dem ein bestimmter Typ eines Fahrzeuges generell in Österreich zum Gebrauch genehmigt wird. Um diese Typengenehmigung muss sich der Fahrzeughersteller oder der Importeur bemühen. Trotzdem der Bescheid von der Landesregierung ausgestellt wird, ist er österreichweit gültig.

In der Technischen Beschreibung stehen alle wichtigen Daten, wie Motornummer und Fahrgestellnummer. Aber auch welche Reifen benutzt werden dürfen. Die zulässigen Gewichte, wie Eigengewicht und Nutzlasten sind daran vermerkt. Die Angaben reichen von Leistung, Bremssystem bis zu den Lärmemissionen.

Änderungen, die den Eintragungen widersprechen, z.B. Anhängerkupplungen müssen nachträglich eingetragen werden. Werden am Fahrzeug Änderungen durchgeführt, die nicht im Typenschein vermerkt sein, so besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung ihre Leistungen ablehnt. Die Gefahr besteht besonders bei Reifen, die nicht laut Typenschein vorgesehen sind.

Im dritten Teil stehen die An- und Abmeldedaten der jeweiligen Eigentümer. So sind aus dem Typenschein alle bisherigen Besitzer des Fahrzeuges ersichtlich.

Bei Fahrzeugen, die geleast oder mittels Kredit gekauft werden, wird der Typenschein meist bei der Leasingfirma oder beim Kreditinstitut als Sicherstellung einbehalten.

Es sind Bestrebungen im Gang, einen einheitlichen EU-weiten Typenschein einzuführen. Das würde einerseits Kosten beim Genehmigunsverfahren, aber auch eine Vereinfachung bei Eigenimporten darstellen.

Siehe auch: Einzelgenehmigung, Themenliste Straßenverkehr