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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist das aus der Fusion des Landessozialgerichts Niedersachsen und des Landessozialgerichts Bremen hervorgegangene gemeinsame Landessozialgericht der Bundesländer Niedersachsen und Bremen.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat seinen Sitz in Celle; in Bremen besteht eine Zweigstelle, in der gegenwärtig zwei Spruchkörper untergebracht sind.

Geschichte

Im Zuge der Errichtung der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland wurde zum 1. Januar 1954 das Landessozialgericht Niedersachsen mit Sitz in Celle errichtet. In der Freien und Hansestadt Bremen entstand gleichzeitig das Landessozialgerlicht Bremen. Von 1955 bis 1990 haten überdies die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hessen vereinbart, Rechtsstreitigkeiten über Knappschaftssachen bei einem Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen zu konzentrieren. Dieser Staatsvertrag wurde indes 1990 aufgelöst, soweit er das Bundesland Hessen betrifft; zwischen Niedersachsen und Bremen besteht er fort.

Durch Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen vom 10. Dezember 2001 wurden die Landessozialgerichte beider Bundesländer mit Wirkung zum 1. April 2002 fusioniert. Das Gericht führt seither den Namen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Das dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen übergeordnete Gericht ist das Bundessozialgericht.

Nachgeordnete Gerichte sind die Sozialgerichte des Gerichtsbezirks, also

Internetpräsenz des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen