Bezirk
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Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lat.: circulus Kreis) bezeichnet
- ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich
- in der Schweiz eine Gebietskörperschaft als Untergliederung der Kantone; auch genannt Amtsbezirk oder Distrikt (von frz. district). Siehe Bezirke der Schweiz.
- in Deutschland (Regierungsbezirk) und Österreich (Verwaltungsbezirk) Verwaltungseinheiten zwischen Bundesland und Gemeinde. Siehe Liste der Bezirke in Österreich und Regierungsbezirk.
- in Österreich (Gerichtsbezirk) der zuständiger Bereich ein Bezirksgerichtes (meist Teile eines Verwaltungsbezirkes)
- eine Verwaltungseinheit in großen Städten, z. B. in Berlin, Hamburg, Wien. Siehe Stadtbezirk in Wien 23 Gemeindebezirke. Siehe auch Liste der Bezirke in Österreich
- in der DDR Verwaltungseinheiten über den Kreisen und kreisfreien Städten. Siehe Bezirke der DDR.
- im Bundesland Bayern eine kommunalen Gebietskörperschaft als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Kreisen (2. Ebene). Siehe Bezirk (Bayern). Im Gegensatz zum Regierungsbezirk und den Bezirken in Österreich sind die Bezirke eine Gebietskörperschaft mit gewähltem Bezirkstag (Regierungsbezirke sind dem Innnenministerium zugeordnet).
- in der bayerischen Verfassung die Bezeichnung für einen Landkreis. Dieser Sprachgebrauch hat sich jedoch außerhalb der Verfassung nicht durchsetzen können.
- eine Gebietskörperschaft in Tschechien (tschech. kraj)
- eine Gebietskörperschaft innerhalb der Provinz in der Volksrepublik China
- in den angelsächsischen Ländern (besonders England, USA, Nauru und Indien) "District" (siehe District (Vereinigtes Königreich)) genannt. In Nauru lautet die deutsche Übersetzung dafür "Distrikt".
siehe auch: Regierungsbezirk, Landkreis, Komitat in Ungarn