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Herrschaft Stargard

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Die Herrschaft Stargard ist eine im 13. Jahrhundert als "terra Stargardiensis" erstmals urkundlich belegte Herrschaft im Grenzbereich zwischen Brandenburg, Pommern und Mecklenburg.

Die Herrschaft war zunächst ein wahrscheinlich auf slawische Zeit zurückgehender Burgbezirk um Stargard, wurde jedoch begrifflich sehr bald weiter gefasst. Wahrscheinlich seit der Eroberung um 1130 bis 1236 gehörte es zum Herrschaftsbereich der Herzöge von Pommern und bildete einen slawischen Herrschaftsbezirk, "terra" genannt. Im Vertrag von Kremmen vom 20. Juni 1236 musste der in Demmin residierende Herzog Wartislaw III. die Länder Stargard, Beseritz und Wustrow an die gemeinsam regierenden brandenburgischen Markgrafen Johann I. und Otto III. aus dem Hause der Askanier abtreten.

Von den Askaniern gelangte die Herrschaft Stargard 1292 als Wittum der Markgrafentochter Beatrix (der ersten Frau des mecklenburgischen Fürsten Heinrichs II. der Löwe) und dann nach 1299 durch Scheinkauf endgültig an die Fürsten (später Herzöge) zu Mecklenburg. Diese residierten von 1352-1471 hier in der Nebenlinie Mecklenburg-Stargard.

Nach sächsischer Lehnsabhängigkeit wurde die Herrschaft durch Kaiser Karl IV. am 16. Oktober 1347 zum reichsunmittelbaren Territorium erhoben und den mecklenburgischen Fürsten als Reichslehen übergeben. Später bildete die Herrschaft ein herzoglich mecklenburgisches Verwaltungsamt.

1701 war sie im Hamburger Vergleich Gründungsbestandteil und größter Gebietsanteil des (Teil-) Herzogtums Mecklenburg-Strelitz, zugleich bis 1918 einer von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates.

In Form eines silbernen weiblichen Armes mit Ring auf rotem Grund ist die Herrschaft Stargard Teil des mecklenburgischen Wappens.

Kreisentwicklung

Zwischen 1926 und 1934 wurde das Gebiet der vormaligen Herrschaft Stargard auf zwei politische Kreise aufgeteilt. Im Norden entstand ein (erster) Kreis Stargard mit Sitz in Neubrandenburg, im Süden ein (erster) Kreis Strelitz mit Sitz in Neustrelitz. Am 10. Januar 1934 wurde diese Kreise Stargard (1) Strelitz (1) zu einem (neuen) Kreis Strelitz mit Sitz in Neustrelitz zusammengelegt[1], der wenig später wiederum in Kreis Stargard umbekannt wurde[2] Entsprechend der "Deutschen Gemeindeordnung" von 1935 wurden die Städte Neustrelitz und Neubrandenburg ausgekreist. Neustrelitz bildete fortan einen Stadtkreis, Neubrandenburg erhielt einen Sonderstatus als kreisfreie Stadt.[3]

Der so entstandene (neue) Kreis Stargard überstand den Zweiten Weltkrieg. Anscheinend Anfang 1946 wurde er in Kreis Neustrelitz umbenannt. Neustrelitz und Neubrandenburg wurden zu dieser Zeit wieder kreisangehörig. Diese Gebietsstruktur mit geringfügigen Bereinigungen 1950[4] hatte bis zur Verwaltungsreform der DDR 1952 Bestand, bei der das Territorium auf die neu gebildeten Kreise Neubrandenburg, Neustrelitz und Strasburg aufgeteilt wurde.

Stargarder Land

Umgangssprachlich wird die Herrschaft Stargard auch als "Stargarder Land" bzw. "Land Stargard" bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Gesetz des Staatsministeriums über die Neugliederung von Kreisen v. 10.01.1934 (Reg.Bl. f. Meckl. 1934, S. 13).
  2. Reg.Bl. 1934, S. 109.
  3. BEI DER WIEDEN, Helge: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte. Bd. 13: Mecklenburg. Marburg, 1976. ISBN 3-87969-128-2
  4. Dabei wurde u.a. die Stadt Fürstenberg/Havel von Mecklenburg nach Brandenburg überwiesen. - Vgl. "Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder" v. 28. Juni 1959. (GBl. der DDR, 1950, Nr. 75, S. 631) sowie Durchführungs-VO (GBl. der DDR, 1950, Nr. 78, S. 659-660).

Siehe auch