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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das gemeinsame Landesarbeitsgericht der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Mit 26 Kammern ist es das größte deutsche Landesarbeitsgericht (LAG).

Gerichtssitz und -bezirk

Das LAG Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in Berlin. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist in dem Gebäude Magdeburger Platz 1 im Bezirk Mitte untergebracht.

Geschichte

Die Länder Berlin und Brandenburg schlossen am 26. April 2004 den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Januar 2007 wurde mit dem LAG Berlin-Brandenburg das dritte dieser gemeinsamen Gerichte errichtet, das die Landesarbeitsgerichte Berlin und Brandenburg ersetzt.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Wie jedem Landesarbeitsgericht ist dem LAG nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Berlin, Brandenburg a.d.Havel, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam und Senftenberg.

Leitung

Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist Karin Aust-Dodenhoff.

Bekannte Entscheidungen

Im Fall Emmely bestätigte das Landesarbeitsgericht 2009 in der Sache einer langjährig beschäftigten Kassiererin, die zwei ihr nicht gehörende Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro eingelöst haben soll, die erstinstanzliche Entscheidung, wonach die fristlose Kündigung rechtens sei.

Siehe auch

Koordinaten: 52° 30′ 11,5″ N, 13° 21′ 34,6″ O