Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
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Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) stammt vom 30. Mai 1908. Es regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Es ist in fünf Abschnitte unterteilt:
1. Abschnitt: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige 2. Abschnitt: Schadensversicherung 3. Abschnitt: Lebens- und Krankenversicherung 4. Abschnitt: Unfallversicherung 5. Abschnitt: Schlussvorschriften
Weblinks
- [1] - Gesamttext des VVG