Zum Inhalt springen

Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Juni 2005 um 10:58 Uhr durch AHK (Diskussion | Beiträge) (+kat +rhinw). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) stammt vom 30. Mai 1908. Es regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Es ist in fünf Abschnitte unterteilt:

1. Abschnitt: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige 2. Abschnitt: Schadensversicherung 3. Abschnitt: Lebens- und Krankenversicherung 4. Abschnitt: Unfallversicherung 5. Abschnitt: Schlussvorschriften

  • [1] - Gesamttext des VVG