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Erweiterter Sekundarabschluss I

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Den Erweiterten Sekundarabschluss I ("Erweiterter Sek.-I-Abschluss", "Erweiterter") erwirbt ein Schüler an einem Gymnasium oder an einer Realschule nach Vollendung der Sekundarstufe I, also nach der 10. Klasse. Er berechtigt zum Besuch einer Schulform der Sekundarstufe II, z.B. der gymnasialen Oberstufe oder aber auch einer Berufsausbildung. An Gymnasien erreicht man den Abschluss automatisch mit Versetzung in die elfte Klasse, an Realschulen ist der Zeugnisschnitt Ausschlag gebend. Die Prüfungen sind dort auch umfangreicher als an Gymnasien, wo sie als normale (doppelt gewertete und eine Stunde längere) Klassenarbeiten abgelegt werden. Sie bestehen aus zwei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen. Regional könnten darin aber Unterschiede auftreten. Wenn ein Realschüler mit seinem Erweiterten Sekundarabschluss I aufs Gymnasium wechseln möchte, muss er neuerdings die 10. Klasse dort wiederholen, um durch die unterschiedlichen Schulformen bedingte Lerndefizite aufzuarbeiten. Doch auch hier gibt es möglicherweise Unterschiede zwischen den Bundesländern. Schüler von Hauptschulen und Realschüler mit einem schlechteren Notenschnitt erwerben den Sekundarabschluss I.