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Bürgerliches Gesetzbuch

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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Quelle des deutschen Privatrechts und trat bereits am 1. Januar 1900 in Kraft (Ausfertigung am 18. August 1896 und Verkündung am 24. August 1896). Seither ist es - allerdings mit Veränderungen - gültig.

Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:

Das BGB ist aufgrund seiner besonders durchdachten Struktur weltweit anerkannt. Erwähnenswert ist hier vor allem die so genannte "Klammertechnik" des BGB: Der allgemeine Teil enthält die grundlegenden Vorschriften, Regeln, Begriffe, die auch für alle weiteren Bücher gelten sollen. Sie stehen am Anfang des BGB und "umklammern" die restlichen Bücher. Das BGB wurde weitgehend von Japan übernommen.

Entstehung

Vor dem Inkrafttreten des BGB herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), Code civil, Badisches Recht und Sächsisches BGB.

Den Kodifikationsbestrebungen ging der sog. Kodifikationsstreit von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts forderte, um den "bürgerlichen Verkehr" (= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer Kodifikation negativ gegenüber. Für ihn bestand das Recht in dem gemeinsamen Bewußtsein des Volkes; eine Gesetzgebungskompetenz des Staates lehnte er ab. Zunächst behielt die Auffassung Savignys die Oberhand.

Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches. Die 1. Kommission wurde 1874 einberufen und legte 1888 den 1. Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des römischen Rechts sowie an den Lehren Savignys und wurde als unsozial, unzeitgemäß und schwer verständlich kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895 den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen 1896 beschlossen und am 18. August verkündet.

Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft.


Entwicklung

In den ersten 50 Jahren seines Bestehens wurde das BGB kaum gesetzgeberisch verändert. Der Grund dafür liegt auch in der Konzeption der Generalklauseln, wie z. B. § 242 ("Treu und Glauben"), die eine Entwicklung des Rechts durch die Rechtsprechung entsprechend des jeweiligen Zeitgeistes ermöglichte.

Die ab 1949 einsetzenden Reformen erfassten zunächst vor allem das Familienrecht. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002 (mit Neubekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42)), durch die unter anderem Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele Verbraucherschutzgesetze, wie das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-Gesetz") (jetzt §§ 305 ff. BGB), in das BGB "zurückgeholt".

Literatur

Zur Geschichte:

  • Eisenhardt, Ulrich; Deutsche Rechtsgeschichte; ISBN 3406453082; insb. S. 404-411 (3. Aufl. 1999)

Siehe auch: Schweizerisches Zivilgesetzbuch; österreichisches ABGB