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Amateurfunkdienst

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Der Amateurfunkdienst (kurz: Amateurfunk) ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In Deutschland wird er geregelt durch das Amateurfunkgesetz von 1997 und zugehörige Verordnungen sowie zwischenstaatliche Verträge. Teilnehmer am Amateurfunkdienst werden Funkamateure genannt.

Die Definition des Amateurfunkdienstes im Amateurfunkgesetz von 1997 lautet:

Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.

Dies hebt auch hervor, dass der Amateurfunk nicht nur eine reine Freizeitbeschäftigung ist, sondern dass sich aus der Tätigkeit als Funkamateur auch gesellschaftliche Pflichten ableiten. So sind Funkamateure verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten.

Funkamateure dürfen, außer in Not- und Katastrophenfällen, nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, das Funkgespräch nennt man QSO, für jedes erste Funkgespräch auf einem Frequenzband bestätigen Funkamateure sich die Verbindungen meist mit QSL-Karten, die weltweit verschickt werden.

Die bekanntesten Funkstationen dürften die erdumlaufenden, bemannten Raumstationen sein. Diese sind ständig mit Funkamateuren besetzt, da bei der Ausbildung als Astronaut die Amateurfunkprüfung obligatorisch ist.

Historisches

Es ist erst gut hundert Jahre her, dass es im Jahr 1888 dem deutschen Physiker Heinrich Hertz zum ersten Mal gelang, elektronische Schwingungen zu erzeugen und in einiger Entfernung wieder zu empfangen. 1897 begann mit Guglielmo Marconi die Geschichte der "Telegrafie ohne Draht". Erst mit der Erfindung der Braunschen Röhre als Verstärker entstand 1923 die drahtlose Funktechnik mit einer rasend schnell sich entwickelnden "Unterhaltungselektronik" (Rundfunk und Fernsehen). Die ersten kommerziellen Stationen benutzten damals Frequenzen unterhalb von 1,5 MHz (man würde heute Mittelwelle dazu sagen) und man gab die Frequenzen darüber (Kurzwelle) als "unbrauchbar" für Funkamateure frei. Am 27. November 1923 wurde die erste zweiseitige Funkverbindung auf kurzen Wellen zwischen einem amerikanischen und einem französischen Funkamateur hergestellt und zwar auf einer Wellenlänge von etwa 110 Meter, das sind etwa 2,7 MHz. Das war, was die Funkamateure damals noch nicht wussten, die Geburtsstunde der Kurzwellenfunktechnik. Denn es stellte sich bald heraus, dass man auf den kurzen Wellen mit einem Bruchteil der Energie auskam, die die kommerziellen Großstationen auf den langen Wellen brauchten. Die Funkamateure waren es also, die diese Eigenschaft der Kurzwellen entdeckt hatten! Man kann sich vorstellen, was passierte: Die "amtlichen" und "kommerziellen" Funkstellen prüften die Entdeckung der Funkamateure nach, gaben ihre Riesenstationen auf, siedelten sich auch auf den kurzen Wellen an und ersparten sich auf diese Weise Millionenbeträge wegen der viel einfacheren Antennen und geringeren Leistungen, die auf Kurzwelle nötig waren. Es musste unbedingt etwas getan werden, wenn man ein Frequenz-Chaos vermeiden wollte. Die Interessierten der Erde traten deshalb im Jahre 1927 zu einer Konferenz zusammen und verteilten die kurzen Wellen (das sind die Wellen von 100 Meter bis etwa 10 Meter herab) unter den staatlichen und kommerziellen Funkstellen und überließen den Funkamateuren mehrere schmale Bereiche in der Nähe von 160, 80, 40, 20, 15 und 10 Meter Wellenlänge. Das Ergebnis dieser Konferenz wurde in einem schriftlichen internationalen Vertrag niedergeschrieben, der als Internationaler Fernmeldevertrag noch heute Gültigkeit hat. Der Amateurfunkdienst war amtlich anerkannt und als gleichberechtigter Funkdienst festgeschrieben. Eine Tabelle mit den aktuellen Amateurfunk-Frequenzbereichen findet man unter Amateurband.

Amateurfunk - CB-Funk - LPD-Funk - PMR-Funk

Deshalb haben also die Funkamateure das Recht bekommen, bestimmte Bereiche im Kurzwellenbereich benutzen zu dürfen, um eigene Versuche zu machen. Man hat diese Tatsache nach dem Krieg in einem Amateurfunkgesetz festgelegt, das immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst wurde; in der letzten Version stammt es aus dem Jahr 1997. Als Funkamateur darf man seine Funkgeräte und die Antennenanlage selbst bauen oder auch gekaufte Sender verändern. Der Amateurfunkdienst ist der einzige Funkdienst, dem dieses erlaubt ist! Daher verlangt die Behörde gewisse Kenntnisse von einem Funkamateur, die er bei einer Prüfung zum Amateurfunkzeugnis nachweisen muss. Mit diesem Amateurfunkzeugnis kann man eine Genehmigung beantragen. Man erhält dann ein international eindeutiges Rufzeichen, mit dem man in ganz Europa Funkbetrieb machen darf. Für das außereuropäische Ausland kann man mit dem Amateurfunkzeugnis eine entsprechende Genehmigung beantragen HAREC. Daneben gibt es den CB-Funk. Kleinere Unternehmen oder auch Privatpersonen wollten vor allem mit dem mobilen Personal (zum Beispiel auf Baustellen und beim LKW-Verkehr) Funkkontakt aufnehmen. Da hat man das "Citizen Band" (CB) um 27 MHz (11-Meter-Band) dafür freigegeben. Um solch ein CB-Funkgerät zu betreiben, benötigt man kein Funkzeugnis. Man darf aber auch keine Funkgeräte dafür selber bauen oder Leistungsverstärker anschließen. Inzwischen wurden die CB-Funkgeräte mehr und mehr durch die Handys verdrängt. Für Baustellen- oder Privatverständigungsfunkverkehr (auf Wanderungen oder bei Radtouren usw.) gibt es inzwischen billige LPD-Funkgeräte kleinster Leistung, die nur wenige hundert Meter Reichweite haben. Diese sind ebenfalls genehmigungsfrei. Verdrängt werden sie langsam von den ebenfalls genehmigungsfreien PMR-Geräten, weil diese bei höherer Ausgangsleistung (500mW) eine größere Reichweite (bis 3 km im Freien) erlauben. Alle diese Funkanwendungen haben gemeinsam, dass sie keine Funkdienste sind, sondern Teil des nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienstes. Das Seefunkzeugnis hat übrigens nichts mit dem Amateurfunkzeugnis zu tun. Das Seefunkzeugnis berechtigt nicht zum Selbstbau von Funkanlagen und dem internationalen Kurzwellenfunkbetrieb.

Das Hobby Amateurfunk

Das Hobby Amateurfunk ist sehr vielfältig. Da gibt es auf der einen Seite diejenigen, denen es auf die eigentliche Funkverbindung ankommt und dem Gespräch mit anderen Funkamateuren auf der ganzen Welt. Die Funkverbindung kann entweder in Telefonie (Sprache) stattfinden oder auf irgendeine digitale Betriebsart mit Hilfe von Text- oder Bildübertragung. Dies wird meistens mit Hilfe des Computers durchgeführt. Ständig werden von Funkamateuren neue digitale Übertragungsverfahren erdacht, die dann weltweit von den anderen Funkamateuren ausprobiert werden. Sehr interessant ist auch die Nutzung von Amateurfunksatelliten. Funkamateure haben eigene Satelliten gebaut, die ständig die Erde umkreisen und die man als Relaisfunkstelle nutzen kann. Neuerdings kann man sich mit mobilen oder tragbaren Funkgeräten mit Umsetzerstationen verbinden, die ihrerseits mit dem Internet verbunden sind und dann irgendwo anders auf der Welt einen anderen Umsetzer ansprechen, um dann eine Funkverbindung in andere Kontinente herzustellen. Dieses Verfahren heißt Echolink. Man benötigt dafür keine große Anlage mehr. Auf der anderen Seite gibt es die "Techniker" unter den Funkamateuren, die gern ihre Funkanlage selbst bauen und die selbst gebauten Geräte dann ausprobieren wollen. Wegen der sehr komplizierten Technik der Geräte mit integrierten Schaltkreisen und den Minibauteilen werden gelegentlich Bausätze angeboten, die man dann eventuell selbst ergänzt und schließlich zu einem Funkgerät zusammen baut. Hinsichtlich der Qualität der Funkgeräte gelten für den Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für alle anderen Funkdienste. Ein Funkamateur muss die Einhaltung dieser Grenzwerte gegenüber der RegTP gegebenenfalls nachweisen. Funkgeräte kann man selber bauen oder auch fertig kaufen. Ein Kurzwellenfunkgerät kostet etwa ab 1000 Euro. Dann benötigt man für den Kurzwellenfunkverkehr noch eine Außenantenne. Das ist mindestens ein zehn oder zwanzig Meter langer Draht im Garten oder ein Stab von etwa 5 m Länge auf dem Dach. Zur Not geht es auch mit einer Drahtantenne auf dem Dachboden des Hauses. Für den Funkbetrieb auf Ultrakurzwelle genügt ein 50 cm langer Stab, eventuell auch im Zimmer. Für größere Reichweiten ist natürlich eine Richtantenne auf dem Hausdach besser; bei sehr hohen Frequenzen ist der Einsatz einer Parabolantenne sinnvoll.

Zur Nutzung im Amateurfunkdienst sind diverse Frequenzbereiche, die Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich ausgewiesen. Dabei kommen traditionelle Betriebsarten wie Morsetelegrafie und Sprechfunk genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet Radio. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television), ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen), SATV (Schmalband ATV), DATV (Digitales ATV) und DRM (Digital Radio Mondiale) möglich. Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relais, Echolink, Satelliten (z.B. Amateurfunksatelliten, auch OSCAR genannt), EME oder auch Meteorscatter möglich. Damit kann man auch auf den UKW-Bändern, wo man eigentlich nur Entfernungen bis 300km zurücklegen kann, mit fast der ganzen Welt sprechen.

Wege zum Amateurfunk

Der Empfang von Aussendungen, die von Funkamateuren getätigt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur aktiven Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man eine Zulassung. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland ist dies die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Nach bestandener Prüfung (für die Klasse A) erhält man die so genannte Harmonisierte Amateurfunk Prüfungsbescheinigung, kurz HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate), mit der man auch in anderen Ländern ein Rufzeichen beantragen kann. Für die Klasse E gibt es als Amateurfunkzeugnis eine lediglich national gültige Prüfungsbescheinigung, da die Anforderungen für diese Amateurfunkzeugnisklasse international noch nicht vereinheitlicht sind.

Mit dem Amateurfunkzeugnis kann man ein Rufzeichen beantragen, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Diese Zulassung wird im Allgemeinen direkt nach der bestandenen Prüfung erteilt. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht in Deutschland aus einem 2-stelligen Präfix, einer ein- oder zweistelligen Zahl und einem 2- bis 3-stelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann die Lizenzklasse ermittelt werden. Eine vollständige Liste der Präfixe ist im Artikel Rufzeichen zu finden.

Verschiedenste Vereine bieten Kurse zur Vorbereitung aus die Amateurfunkprüfung an. Die meisten Kurse werden in Deutschland vom DARC organisiert und gefördert, es gibt aber auch Kurse z.B. an Volkshochschulen oder an Universitäten. Bei vielen Kursen besteht die Möglichkeit vor der Amateurfunkprüfung Funkbetrieb zu machen und so das erworbene Wissen direkt in der Praxis zu probieren und zu festigen. In diesem Fall findet der Funkbetrieb unter Aufsicht und Verantwortung eines erfahrenen Funkamateurs statt, der speziell zu diesem Zweck ein Ausbildungsrufzeichen von der RegTP zugeteilt bekommen hat. Dieses Ausbildungsrufzeichen ist nur für Ausbildungsfunkbetrieb und darf auch nur von Nicht-Funkamateuren oder von Funkamateuren einer niedrigeren Lizenzklasse genutzt werden. Das bedeutet, dass selbst der Inhaber des Ausbildungszufzeichens dieses nicht benutzan darf.

Siehe auch

Überregionale Verbände:

Newsgroups:

  • [1] - Technik und Betriebstechnik des Amateurfunks.
  • [2] - Funkvereine und ihre Aktivitaeten.