Völkermord
Völkermord (Synonym Genozid) bezeichnet die systematische und geplante Auslöschung einer bestimmten Menschengruppe, eines Volks oder einer Volksgruppe. Der Begriff "Genozid" wurde 1944 von dem polnischen Anwalt Raphael Lemkin geprägt.
Am 9. Dezember 1948 beschloss die Vollversammlung der UNO in der Resolution 260 die "Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide", die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 1947, in der festgestellt wurde, dass "Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert", um die völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu würdigen.
Die Völkermord-Konvention ist Teil der rechtlichen Basis für die Nürnberger Prozesse, die neue Standards im Völkerrecht setzten.
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel 2 als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe, ganz oder teilweise zu zerstören:
- a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
- b) das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
- c) die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen.
- d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung.
- e) die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
Siehe auch:
Vergleichende Völkermordforschung,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Holocaust
Weblinks
- http://www.hrweb.org/legal/genocide.html - Konvention zur Verhütung und Verfolgung des Völkermord-Verbrechens (englisch)