Altersnachweissystem
Ein Adult Verfication System (AVS) ist eine technische Lösung, um die Volljährigkeit von Personen zu überprüfen. Anwendung finden diese Systeme vor allem auf pornografischen Internetseiten oder in Onlineshops, die Filme oder Computerspiele vertreiben, deren Kauf nur Volljährigen erlaubt ist. Die Systeme dienen vornehmlich dem Jugendschutz.
Funktionsweise
Personalausweis / Reisepass
Bei der Überprüfung des Alters mittels Personalausweis oder Reisepass wird das in der Identifikationsnummer enthaltene Alter ausgelesen und die Prüfziffern der Ausweisnummer verifiziert, um die Gültigkeit der Angabe zu gewährleisten.
Vorteil dieser Methode ist, dass sie schnell ist und keine Zusatzsoftware von Seiten des Kunden benötigt. Allerdings ist die Nummer zur Verifizierung ungeeignet, da die Methode zur Berechnung allgemein bekannt ist und somit scheinbar gültige Nummern einfach reproduziert werden können. Zudem können solche Nummern ohne Kenntnis des Ausweiseigentümers kopiert werden. Auch eine zusätzliche Überprüfung der Behördenkennziffern ist durch Kopieren gültiger Daten auszuhebeln.
Die Zulässigkeit dieses Verfahrens war Gegenstand jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen. Im Mai 2005 hat das OLG Düsseldorf diese Methode der Altersverifizierung verboten. Eine letztinstanzliche Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor.
Datenbankcheck + Einschreiben
Die Anbieter prüften erstmals die Identität des Kunden über zentrale Datenbanken und stellen das benötigte Passwort mittels persönlichem Einschreiben dem Kunden zu.
PostIdent Verfahren
Bei der Überprüfung mittels des PostIdent Verfahrens muss der Kunde sein Alter in einer Postfiliale überprüfen lassen. Dem Anbieter werden die Daten des Kunden dann von der Post zugestellt. Die Methode gilt als sehr sicher, ist aber zeitaufwändig und kostenintensiv.
Geldkarte
Auf der Geldkarte ist eine Information (Jugendschutzmerkmal) gespeichert, über die die Volljährigkeit des Karteninhabers garantiert werden kann. Um das Jugendschutzmerkmal Auslesen zu können, benötigt der Kunde ein einfaches Kartenlesegerät (Klasse-1: ohne Tastatur und Display), das zusätzliche Kosten verursacht. Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal ausschließlich von Finanzinstituten an ihre Kunden ausgegeben wird.
Gesetzliche Vorschrift
Deutschland
In Deutschland ist ein AVS für alle jugendgefährdenden Internetseiten vorgeschrieben. Welche Möglichkeit der Alterskontrolle der Anbeiter dafür wählt ist diesem selbst überlassen.
Weblinks
Allgemeine Informationen
- http://www.jugendschutz.net
- http://www.kjm-online.de
- http://www.geldkarte-jugendschutz.de
- http://www.fsm.de
- http://www.ivnm.de
- Gutachten von Prof. Dr. H. Schumann, M.C.L. im Auftrag des IVNM e.V.