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Diskussion:Schullehrer

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Juegoe

Archiv: Diskussion:Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland/bis 15.3.2006 Diese Seite gibt es nicht!


Kritik an Text und den Fakten

Die Probleme beschreiben nicht irgendwelche Probleme, sondern die tatsächlichen Probleme mit der Einstellungspraxis. Man kann das vielleicht anders und in den Artikel hineinformulieren, nicht aber einfach aus Unkenntnis als Essay entfernen. Juegoe 22:03, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Mir scheint der Artikel sehr aus Lehrersicht verfasst. Unter "Probleme" würden mir ganz andere Mißverhältnisse einfallen. Beispielsweise die mangelhafte Lehrerausbildung im pädagogischen Bereich. Vor allem aber der Fakt, dass Lehrer in aller Regel als Beamte auf Lebenszeit eingestellt werden. Dies führt schon an der Hochschule dazu, dass viel zu viele Studenten, die weder Begabung noch Motivation haben, "auf Lehramt" studieren, da eine sichere Position auf Lebenszeit bei einem vermeintlich (!) leichten Job winkt. Dazu kommt, dass keinerlei (finanzielle) Anreize für Leistung (guten Unterricht) geboten werden und keine echte Evaluation statt findet, bei der Nieten mit Sanktionen rechnen müssten. Das Ganze wird ja öffentlich auch immer wieder diskutiert, wobei Lehrerverbände dann regelmäßig antworten, dass sei eine viel zu allgemeine und ungerechte "Lehrerschelte". --Klaus 11:18, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten
In einem enzyklopädischen Artikel geht es ja nicht um die "Stellungnahme" wie in einem Schulaufsatz, sondern um die Beschreibung von Fakten. Wenn ein Faktum die Nennung von relevanter Kritik ist, dann O.K.. Aber dazu gehört euch ein entsprechender Nachweis.
Am Beispiel 1: Es stimmt nicht, dass Lehrer "in aller Regel als Beamte auf Lebenszeit" eingestellt werden. So ziemlich alle neuen Bundesländer verfahren anders, da sind es Angestellte. (So müsste man doch einen Unterschied in der Qualität feststellen können, tut man das wirklich?)
Am Beispiel 2: Es mag stimmen, dass viele Studenten weder Begabung noch Motivation haben. doch bevor sie Lehrer werden, durchlaufen sie verschiedene Prüfungen, Praktika und vor allem eine mehrjährige Probezeit. Also kann man ohne Nachweis nicht einfach vom einen auf das andere schließen oder unterstellen, dass ein Großteil der Dienstanfänger unbegabt bzw. unmotivert sei.
Am Beispiel 3: "wobei Lehrerverbände dann regelmäßig antworten, das sei eine ... Lehrerschelte" -> mag vielleicht der gefühlten wirklichkeit entsprechen, ist aber falsch. Erstens gibt es "die" Lehrerverbände nicht, diese gliedern sich auf in die DGB-Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die Beamtenbundgewerkschaften Verband Bildung und Erziehung, Philologenverband, Realschullehrerverband ... Zum zweiten sind die GEW wie auch die anderen mehrheitlich seit längerem für eine leistungsbezogene Bezahlung.
Ein Essay-artiger Abschnitt wäre somit eine meinungsbezogene Darstellung, der wahrscheinlich auch die Sachlage nicht treffen würde (In einer Zeitung geht das im Kommentar, hier nicht) oder Darstellung ohne Belege. Auch in den Medien zeigt sich deutlich die unzutreffende bzw. häufig auch falsche Darstellung der Situation. Auch hierzu sind Beispiele in großer Zahl vorhanden. --Wangen 14:23, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten

wirtschaftliche Stellung der Privatschullehrer in der Eingangsdefinition

Gehört die wirtschaftliche Stellung der Privatschullehrer wirklich in die Definition des Lemmas "Lehrer"?--Oliver s. 22:13, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Fragen zum Text

Hallo! Ich schreibe jetzt mal alle Unklarheiten des Textes auf (Ich habe nämlich keine Ahnung über den Lehrerberuf). Ich bin also das perfekte Testopfer um zu prüfen, wie gut der Text zu verstehen ist und ob der Text mich schlauer macht.

  • 1. Unklarheit über "einphasige und zweiphasige Lehrerausbildung" werden Lehrer in manchen Bundesländern einphasig und in anderen zweiphasig ausgebildet? Es wird zwar erklärt, was der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungsvarianten ist, aber nicht auf wen sie zutrifft.

Antwort: Auf die Studenten im jeweiligen Bundsland. juegoe

  • 2. Was ist Sekundarstufe I und was ist Sekundarstufe II

Antwort: Sek II ist die gymnasiale Oberstufe, die Sek I beginnt nach der Grundschule und geht bis zur Klasse 1o. juegoe

  • 3. Desweiteren aufgrund der Umstellung auf das Bachelor-System an den Unis gibt es jetzt auch Bachelor-Lehramt Studienfächer. Wobei der Bachelor-Abschluss in 6 Semestern gemacht wird und ein Master of Education von 4 Semestern draufgesetzt werden kann (http://www.uni-göttingen.de/de/sh/36738.html). Sind also 10 Semester. Die Regelstudienzeit wird deshalb doch für Lehrer dann 10 Semester betragen, oder? Im Abschnitt Ausbildung ist nur von 6 und 8 Semestern die Rede.

Antwort: Damit ist die bisherige Ausbildungszeit gemeint. juegoe

  • 4. Frage: Grund-und Hauptschullehrer studieren 6 Semestern, Gymnasiallehrer 8 Semester, aber wie lange studieren Realschullehrer oder wie ist das überhaupt?

Antwort: 6 Semester, das ist auch der Unterschied, warum die einen im gehobenen Dinst (bis A 12) und die anderen im höhreren Dienst (ab A 13) sind.

  • 5.Zugangsvoraussetzungen: "Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, können den Lehrberuf als Angestellter im öffentlichen Dienst erfüllen." Ist es nicht meistens andersherum? Der "Staat" muss sparen und hat weniger Beamtenstellen zur Verfügung. Es ist einfacher einen Angestellten zu haben, als einen Beamten. Kündigungsfrist etc.? Wer will denn nicht Beamter werden?

Antwort: Inzwischen ist es in der Tat andersherum. im 20 Jhdt. war es so die Regel wie beschrieben. juegoe

  • 6. Einstellung: Was für Probleme? Wenn die nicht weiter erläutert werden, dann bitte weglassen. Desweiteren würde ich ein anderes Wort als Einstellung empfehlen. Einstellung hat zu viele andere Bedeutungen (Attitüde, Systemeinstellung, usw.). Mir fällt leider nichts besseres ein... sorry... ich bin ein Arsch. Kritisieren, aber es nicht besser machen können. jaja... ;-)

Antwort: Na ja, das ist halt der Fachbegriff: Lehrereinstellung, keine eigene Wortschöpfung. juegoe

  • 7. Bestenauslese, Landesweite Lehreranstellung etc... Probleme in den Text intigrieren. Die Probleme sind interessant. Sieht gerade aber eher nach einer Pro und Kontra Gegenüberstellung aus, als nach einem Lexikoneintrag.

Antwort: Die Probleme sind ja in den Text integriert, halt als Probleme. So ist die Darstellung am prägnantesten und kürzesten möglich. juegoe

  • 8. Besoldung/Vergütung: Wo ist der Direktor geblieben???

Antwort: Was meinst Du mit Direktor: Oberstudiendirektor (A 16) Studiendirektor (A 15) andere Schul-Direktoren werden je nach Schule von A 12 bis A 13 bezahlt. juegoe

  • 9. Was ist ein Sabbatjahr?

Antwort: Ein Jahr in dem der Lehrer bei reduzierten Bezügen keinen Unterricht erteilen muß. Die Bezüge, die der Lehrer in diesem Jahr erhält, muß er meist vorher ansparen, d.h. er erteilt volle Stundenzahl, erhält aber nur einen Teil seines Gehaltes. Ja nach Ansparzeit ist das ein unterschiedlicher Betrag. juegoe

Antwort: Man kann nun im Artikel über Schullehrer nicht bei Adam und Eva anfangen. Es wird halt vorausgesetzt, daß man bei Beamter nachließt, was denn ein Beamter ist, und das Hauptschullehrer in der Regel an Hauptschulen unterrichten, sollte eingängig sein, allerdings gibt es viele Möglichkeiten, wie HSL auch an anderen Schulformen unterrichten können. Aber das kann man ja ergänzen, wenn man es genau weiß - ich nicht. juegoe--Juegoe 18:15, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das Ganze ist etwas schwierig, weil Schule Ländersache ist und somit große Unterschiede bestehen. Ich kenne mich nur in BW leidlich aus, mal sehen, ob andere auch zustimmen können: Zu den einzelnen Anmerkungen: Zu 2: S1 geht von Klasse 5 bis 10, S2 bis Klasse 12/13

Zu 3: Hat man das überhaupt schon etwas Verbindliches?

Zu 4: Realschullehrer studieren 6 - 8 Semester je nach Bundesland

Zu 5: Beamte sind zumindest im laufenden Betrieb billiger, im "Westen" sind im Gegensatz zum "Osten" die meisten Lehrer Beamte. Gründe, nicht Beamter sein zu "wollen" können z.B. im persönlichen Gesundheitszustand liegen oder im Eintrittsalter. Antwort: falsch: Der Gesundheitszustand wird vom Amtsarzt bescheinigt und man ist entweder 'diensttauglich' oder nicht. Dann wird man verbeamtet oder nicht. vom wollen vollkommen unabhängig. Vom wollen abhängig ist es, ob jemand Beamter werden will oder nicht. Muss ja niemand. Dann geht man halt als Angestellter. juegoe Zu 6: Der Abschnitt zur Einstellung ist eher eine Darstellung persönlicher Sichtweise als sachliche Info - vergiss ihn. Antwort: ist nicht wahr, Lehrereinstellung ist halt der Fachbegriff juegoe Zu 7: Wie 6 Antwort: Hast Du überhaupt einen blassen Schimmer über was Du urteilst? juegoe Zu 8: Der "Direktor" ist entweder ein "Studiendirektor" (A 15) oder ein "Oberstudiendirektor" (A 16). Antwort: Nein, in anderen Schulformen gibt es gar keine Studiendir. oder Oberstudiendirs.! juegoe Bin gesapannt auf weitere Beiträge, vielleicht wird dann noch was aus dem Artikel :))) --Wangen 20:12, 7. Jun. 2007 (CEST) --Juegoe 18:15, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe auch noch eine Frage: im Abschnitt Arbeitszeit, zweiter Absatz stimmt das Beispiel nicht so ganz, denke ich, weil das einen Widerspruch zum vorangegangen Satz darstellt. Oder liege ich da falsch? 134.176.177.199 14:31, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Was meinst du konkret (Welches Beispiel, welcher Satz)? --Wangen 16:03, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Korrekturvorschläge

Ich habe zwar keine Ahnung, ob an der Verbesserung des Artikel Interesse besteht, aber ich werde hier einmal Rechtschreib- und Stilfehler, welche mir aufgefallen sind, auflisten:

Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen oder privaten Schulen. (Zeile 2-3)

Muss da wirklich ein Komma rein?
ja, denn es ist eine Aufzählung!juegoe

Die Ausbildung umfasst das Studium, je nach Bundesland, mindestens zweier Fächer und eines pädagogisch ausgerichteten Anteils. (Kap. 1, Z. 2-3) Die Ausbildung umfasst, je nach Bundesland, das Studium mindestens zweier Fächer und eines...

geändert

Die Dauer der 2. Phase der Ausbildung ist in den Bundesländern unterschiedlich. (Kap. 1.2, Z. 4) Verständnisproblem: Ist die Ausbildung innerhalb der Bundesländer, oder von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich?

geändert

Kritisiert wird dagegen die Praxisferne und der fachlichwissenschaftliche überwiegende Anteil (orientiert an Diplomstudiengängen) der Ausbildung. (Kap. 1.2, Z. 5- 6) Kritisiert wird dagegen die Praxisferne und der überwiegend fachwissenschaftliche Anteil der Ausbildung.

geändert

Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, haben kein Staatsexamen als Abschluss und dürfen an Waldorfschulen als Klassenlehrer in den Klassen 1 bis 8 eingesetzt werden. (Kap. 1.2, Z. 12- 13) Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, schließen ohne Staatsexamen ab...

geändert
falsch, sie studieren ja nicht an einer Hochschule und beenden daher ihr Studium nicht ohne Staatsexamen. Die Waldorflehrerausbildung kennt gar kein Staatsexamen. daher zurückgeändert

Außerdem besteht auch in vielen Bundesländern -als Ausnahme von dem genannten Grundsatz - die Möglichkeit zum Quereinstieg, ... (Kap. 2, Z. 4) Außerdem besteht auch in vielen Bundesländern -als Ausnahme des genannten Grundsatzes - die Möglichkeit zum Quereinstieg, ...

geändert

Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, ... (Kap. 2, Z. 11) Lehrer, die nicht in den Beamtenstand gehoben werden wollen, ...

"verbeamtet" halte ich für einen gängigen Begriff

Privatschulen, auch teilweise als Alternative Schulen bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen, (Kap. 2, Z. 12) Privatschulen, auch teilweise als "Alternative Schulen" bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen,

geändert

zum Kapitel 3.2: Wieso wird hier in eine andere Zeitform gewechselt, wenn die landesweite Lehrereinstellung, laut Artikel, noch existiert? geändert

Ebenso haben die Personalräte Probleme, die Auswahlgespräche an den Schulen, aus zeitlichen Gründen, wie im Personalvertretungsrecht vorgesehen, zu begleiten. (Kap. 3.3, Z. 7)

das erste Komma muss nicht sein?
nein

Je nach Schulart und Bundesland legt der Dienstherr die Deputatsverpflichtung fest, ... (Kap. 4.3, Z. 1- 2) Das Wort "Deputatsverpflichtung" bedeutet Sachlohn und somit sollte der Einsatz dieses Fremdwortes nochmals, nach seinem Sinn für diese Textstelle überdacht werden.

geändert, besser so?
Es heißt im Fachjargon halt nun mal Lehrdeputat und gemeint ist die zu erteilende Stundenzahl pro Woche. Daher zurückgeändert.

Die Überschriften der Kapitel 4.2.1 bis 4.2.8 gehören mit einem Link versehen(um einen neuen Artikel zu entwerfen), oder im Kapitel deren Bedeutung erläutert! stimmt zwar im Prinzip, ist aber nicht von mir geändert, weil mir im Moment keine Quellen zur Verfügung stehen

Kapitel 5.2: Bei der Aufzählung der jeweiligen Punkte der Denkschrift fehlen wiederum entweder Links, oder genaue Erläuterungen.

wie gerade eben

Die nicht-staatlichen Fortbildung ist durch das Weiterbildungsgesetz geregelt. (Kap. 6.1, Z. 16-17) Die nicht-staatliche Fortbildung ist durch das Weiterbildungsgesetz geregelt.

geändert

Durch das vielfältige Angebot an Fortbildung besteht der Konflikt, ob die Fortbildung für die Erfüllung der Lehrtätigkeit notwendig ist oder nicht. (Kap. 6.1.1, Z. 1) Durch das vielfältige Angebot an Fortbildung besteht der Konflikt, ob diese für die Erfüllung der Lehrtätigkeit notwendig ist, oder nicht.

geändert

Diese Fehler sind mir beim Artikel aufgefallen. Weitere Kritikpunkte wurden bereits in vorherigen Kritiken erwähnt. Der wahrscheinlich größte Kritikpunkt ist sicherlich das Fehlen jeglicher Quellen! Antwort: Gut ich bekenne mich schuldig, ich schreibe halt aus meiner Erfahrung, nicht nach Quellen. juegoe --Benutzer: johnboy1985 16:44, 12. November 2007 (CET)

Danke für die Hinweise. Ich habe jeweils in deinem Text durch Einrückung die Stellen kenntlich gemacht, wo ich dir folgen konnte. Danke und Grüße --Wangen 18:05, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Freut mich, dass man sich noch für den Artikel interessiert.

Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen, oder privaten Schulen. (Zeile 2-3)

Muss da wirklich ein Komma rein?

Nein... Hab mir den Satz gerade nochmals durchgelesen und er stimmt so, wie er verfasst wurde.

Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, ... (Kap. 2, Z. 11) Lehrer, die nicht in den Beamtenstand gehoben werden wollen, ...

"verbeamtet" halte ich für einen gängigen Begriff

Ich weiß nicht, ob dieses Wort in einem aktuellen Wörterbuch zu finden ist (meines ist nämlich aus dem Jahr 2001). Sollte dies aber nicht der Fall sein, wäre es besser, das Wort "verbeamtet" nicht zu verwenden, denn Wikipedia ist ja bekanntlich eine Enzyklopädie und in solchen, sollte auf sprachliche Korrektheit geachtet werden! Antwort: Verbeamtet ist der fachliche korrekte Ausdruck für 'in den Beamtenstatus erhoben'. juegoe

Ebenso haben die Personalräte Probleme, die Auswahlgespräche an den Schulen, aus zeitlichen Gründen, wie im Personalvertretungsrecht vorgesehen, zu begleiten. (Kap. 3.3, Z. 7)

das erste Komma muss nicht sein?

Stimmt, das erste Komma ist überflüssig.

Je nach Schulart und Bundesland legt der Dienstherr die Deputatsverpflichtung fest, ... (Kap. 4.3, Z. 1- 2) Das Wort "Deputatsverpflichtung" bedeutet Sachlohn und somit sollte der Einsatz dieses Fremdwortes nochmals, nach seinem Sinn für diese Textstelle überdacht werden.

geändert, besser so?

Passt, denn ohne die Erläuterung des Begriffs in diesem Zusammenhang, kann man nur ahnen, was gemeint ist.


Tja, die Sache mit den Quellen stellt, meiner Meinung nach, wirklich ein Problem dar. In Enzyklopädien sind Quellenangaben von immenser Bedeutung, denn das Wissen muss ja von seriöser Literatur stammen und dies sollte man nachschlagen können (sonst könnte jeder irgendwas hinschreiben und behaupten). Solange es keine Quellenangaben gibt, kann man den Artikel nicht als enzyklopädischen Artikel ansehen.

--Benutzer: johnboy1985 16:43, 13. November 2007 (CET)

"In den Beamtenstand gehoben" halte ich deshalb für nicht so passend, da der Beamtenstatus kein "Stand" ist, sondern eine Art des Dienstverhältnisses. Aber ich habe das mal geändert entspr. Beamtengesetz Baden-Württemberg §5 (also "verbeamtet" -> "in das Beamtenverhältnis berufen", so wird das da ausgedrückt.

Mit den Quellen gebe ich dir recht, da sind erschreckend wenige vorhanden - sind da überhaupt welche? Grüße --Wangen 22:41, 13. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Das mit dem "in den Beamtenstand gehoben" war auch nur ein erster Gedanke. Ich glaub so hat man das früher gesagt, aber deine neue Änderung ist besser. Weißt du, wer den Artikel geschrieben hat? Warst ja nicht du?! Denn der Autor, könnte dann ja noch die Quellen wissen.

--Benutzer: johnboy1985 20:37, 14. November 2007 (CET)

Nein, mein Beitrag zum Artikel ist äußerst bescheiden. Laut History war das eine IP vor einigen Jahren. Ich befürchte mal, dass vieles im Artikel einfach eigene Rechtskenntnis ist. Das ist so, wie wenn man den Paagraphen suchen sollte, in dem steht, dass man zum Autofahren einen Führerschein braucht. Wenn man das schreibt, wird man sich kaum Gedanken machen, da man sich ja seines Wissens sicher ist und bei dieser Materie genug "Kontrolleure" da sind. Aber mit Angabe einer Quelle wäre es auf jeden Fall besser. Grüße --Wangen 00:02, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Antwort: Genau so ist es. siehe weitere Antworten im Text!--Juegoe 18:27, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Realschullehrer werden nicht unbedingt nach A13 besoldet (z.B. NRW)! Korrektur notwendig!

Fortbildungen <-> Urlaub

Im Abschnitt Urlaub ist zu lesen, dass Fortbildungen in den Schulferien genommen werden müssen. Im Abschnitt Fortbildungen ist davon nichts mehr zu lesen. Gibt es eigentlich Zahlen zu diesem Thema? --Feerix 18:37, 2. Apr. 2008 (CEST)

Das stimmt so nicht ganz. "...zunehmend auch Konferenzen und Fortbildungen in diese unterrichtsfreie Zeit gelegt" steht dort. Das bedeutet nicht, dass Fortbildungen in den Schulferien genommen werden müssen. Im Schulbereich gibt es so gut wie keine zwangsweisen (rechtlich gesehen) Fortbildungen nach meiner Kenntnis. Hier ein Artikel, der meine Aussagen belegt, aber auch recht einseitig ist. Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass sich das Unterrichtsdeputat so bemisst, dass die Jahresarbeitszeit den sogenannten Ferienvorteil wieder ausgleicht. Für nicht ganz eindeutige "Lehrer sind eh nur Faulenzer"-Befürworter sei hier an Elternabende, Schullandheime, Korrekturzeiten auch an Wochenenden, Tage der offenen Tür, Elternsprechtage Samstags, Vorbereitungstage, -wochen in den Schulferien ... erinnert. Es gibt auch entsprechende Arbeitszeituntersuchungen von Wirtschaftsberatungsunternehmen, die Entsprechendes belegen und wohl auch stimmen, da von Landesregierung in Auftrag gegeben. Hier ein Beispiel aus NRW Das wollte ich einfach ergänzen Grüße --Wangen 20:07, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wangen hat Recht!--188168 19:18, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Außerdem geht es hier ja auch um mehrtägige Fortbildungen. Wenn für diese kein Sonderurlaub gewährt wird, dann muß dieses Angebot zwangsweise in den Ferien stattfinden. Zu den Ergebnissen der Arbeitszeituntersuchungen, die von Landesregierungen in Auftrag gegeben worden sind, gibt es jede Menge Kritik und Hinweise auf Fehler in der Datenerhebung. Die Vermutung, daß die schon stimmen, da von der Landesregierung in Auftrag gegeben, ist schlicht Mumpitz. Mummert & Partner haben übrigens herausgefunden, daß Lehrer meist um die 50 h in der Woche im Durchschnitt (!) arbeiten. --Juegoe 15:25, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn der Arbeitgeber Arbeitszeituntersuchungen in Auftrag gibt, die dann belegen, dass Lehrer mehr arbeiten als die zugrunde liegenden Arbeitszeitvorgaben vorsehen (in den meisten Bundesländern die Deputatsstunden als Pauschalansatz), so ist es kein Mumpitz, diesen zu glauben Oder glaubst du wirklich, dass der Auftraggeber anderes im Sinne hatte als genau dies zu bewzeifeln? Ich kenne i.Ü. keine ernstzunehmende Untersuchung, die belegt, dass Lehrer "zu wenig" arbeiten würden. Sollte dies jemals durch eine Gewerkschaftsuntersuchung allerdings belegt werden, so würde ich das auch glauben. Fakt ist dagegen, dass manche Arbeitszeituntersuchung erst gar nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt, da die Ergebnisse den "Arbeitgebern" nicht gelegen kommt --Wangen 18:01, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Stilblüte

" Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, schließen nicht mit einem Staatsexamen ab und dürfen daher an Waldorfschulen als Klassenlehrer in den Klassen 1 bis 8 eingesetzt werden."

Also schließt das Staatsexamen die besagte Tätigkeit an Waldorfschulen aus? Doch wohl kaum!

Das ist keine Stilblüte sondern ein Fehler im Sinnentnehmenden Lesen:Die Waldorfausbildung ist zwar staatlich zugelassen aber die Examen werden nicht staatlich anerkannt. Daher ist ein Lehrer nur mit Waldorfausbildung nur an Waldorfschulen einsetzbar und dort in den Klassen 1-8. Obendrein braucht es noch einer Bestätigung durch das Schulamt, die aber in der Regel auf Empfehlung der Schulen auch erteilt werden. --Juegoe 15:25, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Beteiligung des Personalrates

Schullehrer sind teilweise Landes- oder Bundesbeamte (Stellenmäßig gesehen). Jedes Land (auch BW) hat ein Landespersonalvertretungsgesetz. Dort sind die Modalitäten der Einstellung beschrieben. Die Mitbestimmung ist in der Regel auf Bezirksebene geregelt - kann aber sein, daß dieses auch in verschiedenen Bundesländern inzwischen anders geregelt ist, z.B. wegen der Einstellung durch die Schulen selbst. Trotzdem ist es undenkbar, daß diese der Dienstherr alleine ohne Mitwirkung der Personalvertretung - und wenn diese der Lehrerrat übernimmt - durchführt. Es müssen ja die Rechte der Einzustellenden gewahrt werden können - um nur einen Grund zu nennen (erlaubte Fragen/nicht erlaubte Fragen,...) BW kann das keine Ausnahme machen - Gegoogelt: http://www.uni-stuttgart.de/personalrat/links/gesetze/gesetze/lpvg-bw.pdf Landespersonalvertretungsgesetz BW.--Juegoe 15:43, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich zitiere § 92: "Besondere Vorschriften für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
(1) Bei Lehrern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen finden § 75 Abs. 1 Nr. 1 bezüglich der Einstellung, bei noch nicht angestellten Lehrern § 75 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und bei nicht beamteten Lehrern § 76 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie § 79 Abs. 3 Nr. 15 Buchst. f keine Anwendung." (Hervorhebung von mir. In § 75 Abs. 1 Nr. 1 steht, dass Personalrat bei Einstellung mitwirkt, bei Lehrern ist dies m.E. mit § 92 für die Lehrereinstellung in BW aufgehoben.
Sehe ich da was falsch? --Wangen 17:13, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Hi, da hast Du mich ganz schön ins schwitzen gebracht, weil ich habe natürlich nicht nachgelesen. ;-) Allerdings geht es im § 75 Absatz 1 um die Sätze 4-6, die nicht zur Anwendung kommen: Versetzung, Umsetzung, Abordnung. Nicht jedoch bezüglich § 75 Abs. 1 Satz 1: Einstellung - da wird mitbestimmt. In § 76 Abs. 1 Satz 3 und 4:Auch hier geht es um Umsetzung und Versetzung. Und im § 79 Abs. 3 f geht es ebenfalls um Abordnung. Der § 92 Absatz 1 Satz1 verweist also nur auf Besonderheiten, die nicht die Einstellung selbst betreffen. Aber Danke für Deinen Hinweis - Wenn Du diese Sache anders siehst, bitte hier melden!-Juegoe 23:15, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich bin mir aus gegebenen Anlässen extrem sicher, dass Versetzung u. Abordnung (zumindest wenn sie länger geht) Personalratsthemen sind :))) Sprich: Ich verstehe die §§ anders als du. Aber ich besorg mir in den nächsten Tagen mal eine kommentierte Fassung des LPVG - mal schauen, ob ich entsprechend zitieren kann. Wobei ich mir ebenfalls nicht vorstellen kann, wo im schulscharfen Einstellungsverfahren BW Zeit für Personalratsbeteiligung sein sollte. Ebenfalls werden Zeitverträge für Vertretungen 99% sicher ohne PR-Beteiligung geschlossen. --Wangen 00:04, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Da gebe ich Dir vollkommen recht!! In NRW ist auf diesem Weg (keine Zeit) die Mitbestimmung faktisch weitgehend ausgehebelt worden. Aber auch hier waren wieder Einschränkungen - ich habe jetzt nur keine Zeit das nachzulesen. Grundsätzlich besteht schon Mirtwirkung. --Juegoe 10:55, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Besondere Vorschriften für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (1) Bei Lehrern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen finden § 75 Abs. 1 Nr. 1 bezüglich der Einstellung, bei noch nicht angestellten Lehrern § 75 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und bei nicht beamteten Lehrern § 76 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie § 79 Abs. 3 Nr. 15 Buchst. f keine Anwendung.

Das heißt "bezüglich der Einstellung bei noch nicht angestellten Lehrern ... und bei nicht beamteten Lehrern" Wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann gilt das innerhalb der z.A. Zeit, bzw. innerhalb der probezeit - die sind ja noch nicht endgültig angestellt, bzw. verbeamtet. Da hat je der Dienstherr (Land) auch noch eine Verpflichtung, überhaupt Bedingungen herzustellen, unter denen der noch nicht... sich bewähren kann. Daher kann auch eine Versetzung oder eine Abordnung oder Umsetzung der Dienstherr darlegen, diese Maßnahme sei notwenig. Soweit ich weiß ist das auch die z.A.-Zeit bzw. Probezeit, in der eh keine Versetzung auf Wunsch des Kandidaten möglich ist. Wie verstehst Du das denn - so wie im Artikel von Dir geschrieben? Laß doch mal Deine Deutung hören!--Juegoe 14:43, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten