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Diskussion:Riester-Rente

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 88.64.246.24 in Abschnitt Profitabilität

Vorlage:Keine Auskunft

Kritik an Monitor

Ich beantrage, Link Nr. 4 (http://www.focus.de/finanzen/news/oezgenc_oekonomie/riester-rente_aid_233878.html?drucken=1) sowie den Text "Allerdings wurde ebenjene Sendung von mehreren Seiten scharf kritisiert, weil genau dieser Grundgedanke der privaten Altersvorsorge, nämlich die Entlastung der Allgemeinheit durch die Verantwortung des Einzelnen, erst gar nicht zur Sprache kam und damit der handwerkliche Grundsatz journalistischer Ausgewogenheit verletzt wurde" zu löschen.

Begründungen: 1. Die Kritik von Monitor ist sachlich richtig.

2. Der Sinn des Rentensparens liegt in der Erzielung von (zusätzlichen) Alterseinkünften. Es ist absurd, den Sinn einer Riesterrente in der Entlastung der Allgemeinheit zu sehen. So denken nur marktradikale Egoisten. Dies widerspricht dem Solidargedanken von staatlichen Rentensystemen und untermauert zudem die Enthüllung von Monitor, daß Riestersparen aus Sicht von Geringverdienern sinnlos ist.

3. Der Vorwurf der "Verletzung journalistischer Ausgewogenheit" ist unsachlich, unzutreffend und zudem ein Eigentor. Tatsächlich ist der Focus-Link vollkommen unsachlich und journalistisch peinlich. Der Focus ist für seine Nähe zu den etablierten Parteien und seine "Eigenverantwortungs"-Propaganda bekannt. (nicht signierter Beitrag von 134.245.108.65 (Diskussion | Beiträge) 05:34, 28. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Funktionsweise

Sockelbetrag von 60 EUR auch in der Erziehungzeit

Einen Fehler findet sich meiner Meinung nach beim Rechenbeispiel 1. Die Ehefrau die noch im Erziehungszeit ist (Kind 1 Jahr alt) muss den Sockelbetrag von 60 EUR auf Ihren Vertrag einzahlen. Die Förderungen von Ihr und dem Kind kann auch nicht mit verrechnet werden, wenn es um seine Mindesteinlagen geht. Immer wenn ich eine direkt förderberechtigte Person (Erziehungszeit) habe, läuft der Vertrag seperat. Erst nach der Erziehungszeit der Frau kann ich wie im Beispiel verfahren.


(tieger) Hab nicht verstanden warum das alter des Kindes hier immer erwähnt wird. Die Zulagen für Kinder sind doch unabhänig vom Alter. Das verwirrt doch eher. Außerdem finde ich das Rechenbeispiel Erziehungszeit sehr speziell. Der Hinweis auf den Sockelbetrag reicht m.E. völlig aus und mussnicht durch verwirrende Beispiele ergänzt werden. Tieger 12:46, 28. Aug 2006 (CEST)


(magir) Was aus den Beispielen immer noch nicht erkennbar ist: Muss der mittelbar berechtigte Ehegatte einen eigenen Vertrag abschliessen? Falls ja: Muss er dann (wenn er kein eigenes Einkommen hat) den Sockelbeitrag leisten oder reicht es einen "Nullvertrag" ohne Eigenbeitrag zu haben? Ich habe hierzu schon unterschiedliche Aussagen gehört, unter anderem auch, dass der Vertrag nicht auf den Ehegatten umgeschrieben werden kann, wenn dieser nur einen Nullvertrag hatte. 28.04.06 - ich hoffe mal, ich hab die Kommentarfunktion richtig benutzt...

(magir, Nachtrag) Kleine Korrektur/Ergänzung: lt. http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/Riesterrente.pdf muss während der ersten drei Jahre eines Kindes wg. dem Rentenanspruch auch der Sockelbeitrag von dem Ehegatten geleistet werden, ansonsten reicht ein "Nullvertrag", wenn ich das richtig verstehe. Kann das jemand verifizieren und ggf. den Beitrag ergänzen? 28.04.06 Markus Nägle

(j-g-s) Wenn die Kinder bis zu 3 Jahren alt sind, gilt die Frau als rentnentechnisch sozialversichert. muss also mindestens den Sockel Betrag von 60 Euro von Ihrem nicht vorhanden Einkommen zahlen und der Vertag gilt als eigenständig (=unmittelbar)! (Bei zwei Kindern kann die Zeit von drei Jahren sich verlängern). Natürlich kann Sie dann kann Sie dann noch die Kinderzulage bekommen, diese erhöht sich wenn das Kind erst 2008 geboren wurde (Benachteiligung der anderen). Die Zulagen die die Frau dann bekommt kann dann der ebenfalls unmittelbar Zulage berechtigte Mann nicht mehr abziehen! Das ganze hat schon einmal im Artikel gestanden, ist aber raus geflogen weil es von Wikipedia als seltener Einzelfall gewertet wird! Es kommt ja selten vor das der Mann arbeitet und die Frau zu hause die Kinder hat oder? --

Übertragung/Pfändung

Im Artikel steht "Zertifiziert werden nur Verträge, [...] die eine Übertragung auf einen anderen Leistungsempfänger und Pfändung ausschließen (damit auch „Hartz-IV sicher“),". Das ist nicht richtig; der Ausschluss der Übertragung/Verpfändung ist für die Zertifizierung nicht relevant. (Die dafür nötigen Voraussetzungen stehen in §1 AltZertG; von Übertragung/Verpfändung ist dort nicht die Rede). Allerdings: Nach §97 EStG ist das "geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge" nicht übertragbar. Wenn in eine Riester-Rente Geldbeträge eingezahlt werden, die über die Förderhöchstgrenzen hinausgehen, dann kann der "überzahlte" Teil gepfändet werden.

Auszahlplan

Im Artikel steht "Zertifiziert werden nur Verträge, [...] die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 65. Lebensjahr an verbunden ist" Das ist nicht ganz richtig: Bei einem Auszahlplan muss eine Verrentung ab dem 85. Lebenjahr erfolgen; siehe §1 Abs.1 Nr.4 AltZertG.--Armin Biernaczyk 22:37, 29. Jul 2006 (CEST)

Unterschreiten des Sockelbeitrags

Im Artikel steht "Bei Unterschreiten des Sockelbetrages entfällt die Zulage.". Mich würde eine Quelle dieser Information interessieren - ich dachte, die Zulage würde auch bei Unterschreiten des Sockelbeitrags anteilig gekürzt. --Johanna1963 21:23, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nach dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung wird bei "Unterschreiten des Sockelbetrags" die Zulage gekürzt, nicht gestrichen! Sicherheit bringt aber erst eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung, welche man per Email machen kann. 80.131.173.2 23:01, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Der Sockelbeitrag ist mindestens notwendig, um die Zulage (in voller Höhe) überhaupt zu erhalten. Das zielt auf (zu) niedrige Vorjahreseinkommen ab!--Hungchaka 00:28, 3. Okt. 2008 (CEST) Abschliesser von 4 Riesterverträgen (Frau, selbst, bis jetzt für 2 Kinder)Beantworten

Mindesteigenleistung: "So ist ein „Sockelbetrag“ für den Eigenbeitrag eingeführt. Dieser beträgt 60 EUR.". => Es wäre nett, wenn besonders in diesem Fall wegen des geringen Betrags stehen würde, dass es sich um eine Jahresleistung handelt (dementsprechend 5,00 €/Monat)!

Zuständigkeiten

Ich finde den Abschnitt Zuständigkeiten hier nicht angebracht. SIcher sollte die ZfA Erwähnung finden. Aber das Thema ist Riester-Rente und da sind an dem Zulageverfahren ja doch ein paar mehr beteiligt: Anbieter, Familienkassen, Finanzämter, ZfA, Besoldungsstellen, Angehörige. Zuständig ist die ZfA nur für einen Teil der Aufgaben. Ich würde den Abschnitt gerne löschen und kürzer zusammengfasst unter Allgemeines oder so einbauen. Für die ZfA existiert ja auch bereits ein Artikel, von dem dieser Text stammt. --YeOldHinnerk 17:33, 1. Mär 2006 (CET)

Hm, habe jetzt gerade gesehen, dass du daraus einen Redirect gemacht hast. Ok, das erklärt das warum... aber trotzdem gefällt es mir so noch nicht :) --YeOldHinnerk 17:35, 1. Mär 2006 (CET)
Die Zfa hat sehr wohl einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Riester-Rente - schließlich verwaltet sie die Zulagen dafür. Und eine andere Aufgabenstellung der ZfA sehe ich nicht - oder ? Auch die Rentenmitteilung hat unmittelbar mit der Riester-Rente zu tun. Also wo ist dein Problem? Este 11:41, 2. Mär 2006 (CET)
Die Rentenmitteilung enthält zwar auch Riester-Renten, umfasst aber auch diverse andere Renten. Deswegen kann man die Rentenmitteilung (§22a) nicht der Riester-Rente unterordnen. Damit hat die ZfA also bereits 2 verschiedene Aufgaben. Daher verdient sie einen eigenen Artikel. Und ja, natürlich hat sie einen engen Zusammenhang mit der Riester-Rente. Aber Zuständigkeit ist hier trotzdem vielleicht auch die falsche Überschrift oder die falsche Gewichtung - für Verbraucher ist zum Beispiel in 99% aller Fälle der Anbieter der Ansprechpartner. --YeOldHinnerk 11:52, 2. Mär 2006 (CET)

Zuständigkeit: Für den normalen Benutzter ist nur die ZfA und die endsprechende Versicherung zuständig, das der Bürger dadruch zum gläserenen Bürger wird und die Daten quer durch die Ämter abgefragt werden ist ein anderes Thema.... J-g-s 02:53, 28. Aug 2006 (CEST)


Statt der absoluten Jahreszahlen müssen die Vertragslaufzeiten rein

Es werden im Artikel immer die aboluten Jahreszahlen verwendet. Dies ist falsch, es sollten die Vetragsjahre verwendet werden:


Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die maximale Zulage zu bekommen, sind

ab 2002 1 %,
ab 2004 2 %,
ab 2006 3 % und
ab 2008 4 %

'muss so lauten: '


Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die maximale Zulage zu bekommen, sind

: 1. und 2tes Vetragsjahr: 1 %,    
: 3. und 4tes Vetragsjahr: 2 %,    
: 5. und 6tes Vetragsjahr: 3 % und  
: ab 7tem Vetragsjahr: 4 %     

Dieser Fehler zieht sich durch den kompletten Artikel durch!

Gruss Alibaba740 80.148.9.135 07:27, 23. Feb 2006 (CET)

Einspruch! Ich habe mich in vielen Quellen zum Thema Riester schlau gemacht (FinanzTest, Steuerbuch zur ESt Erklärung, diverse Web-Seiten, Beispielrechner Cosmos-Direkt, Beratungsgespräch Bank, ...) und es ist immer die Rede von der Staffelung nach Jahren gewesen. Hintergrund ist IMO das "Anfüttern" der Bürger. Im Übrigen steigen analog zu dieser Staffelung auch die Zulagen. Woher kommt denn Deine Information??? -- AR79 11:19, 23. Feb 2006 (CET)
Sorry Alibaba740, AR79 hat völlig recht. Wer heute in einen Vertrag einsteigt muß 3 % seines Einkommens einzahlen, wenn er die volle Zulage erhalten will. Die ist allerdings für das Jahr auch dreimal so hoch, wie sie 2002 war. Mit karnevalistischem Gruß --Raubfisch 16:15, 23. Feb 2006 (CET)
Korrekt, die Jahre bleiben absolut. Vgl. §§ 84 - 86 EStG. --YeOldHinnerk 11:16, 28. Feb 2006 (CET)


Hier nochmal Alibaba740!

Dies mit den Vetragslaufzeiten habe ich von meheren Seiten, siehe z.B. hier: http://www.infoquelle.de/Altersvorsorge/Riester_Rente.php Sorry, wenn falsch, aber dies war die erste Seite auf die ich 'aufgelaufen' bin. Gruss Alibaba740 145.254.249.83

MAcht ja nix. Allerdings ist es schon etwas schockierend, dass solche Falschinformationen im Netz zu finden sind auf Seiten, die eigentlich Klarheit schaffen wollen. Ich habe es mir angesehen: Ist ja grauenvoll... --YeOldHinnerk 10:40, 2. Mär 2006 (CET)


"Einspruch" die zweite

(j-g-s) gelöscht

Kritik

Das Prinzip vom Umlageverfahren abzurücken wäre bereits seit den 70ern klug gewesen und ist auch mit der freiwilligen und geförderten Riester-Rente noch nicht geschehen. Die Politik streubt sich zuzugeben, dass sie nicht weiss wie sie in der Zukunft Rentnern irgendetwas auszahlen kann. Ausserdem bedeutet die Förderung, dass die, die sich eine zusätzliche Rentenversicherung leisten können oder wollen Geld von all denen bekommen die das nicht könne oder wollen und Steuern bezahlen.

Das sollte vielleicht auch noch rein.

Eine staatlich geförderte kapitaldeckende Rente und eine staatlich verpflichtende Umlage-Rente sind gleichzeitig völlig sinn- und konzeptlos. 13.1.05 Mq

Ich würde diese Diskussion eher in gesetzliche Rentenversicherung sehen. Umlage und Riester passen schlecht zusammen. Irgendwo kann man natürlich schon noch erwähnen, dass die Riester-Rente der Anfang einer Abkehr von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist. Übrigens: Wenn du mir vier Tilden unterschreibst, werden dein Benutzername und der Zeitstempel automatisch eingefügt. --YeOldHinnerk 12:09, 13. Jan 2006 (CET)


Ähm, aus welcher Werbebroschüre ist das abgeschrieben?? --Urbanus 22:34, 3. Nov 2003 (CET)

Und bitte was ist ein Eckrentner? --Grebsnork 13:23, 30. Nov 2004 (CET)

Meinungen und Wertungen

Sollte nicht verhindert werden, persönliche Meinungen oder Ahnungen aus Artikeln fern zu halten? Mir fällt ganz besonders der Satz "Die Kinderzulage für die Riesterprodukte wurde durch Streichung des Kindergeldes - und aller an den Kindergeldbezug anknüpfenden Familienfördermassnahmen - für Kinder über 25 Jahre inzwischen mehr als gegenfinanziert." auf. Ich würde diesen Satz komplett streichen. Wer sagt denn, dass die Kinderzulage nicht durch Erhöhung der Tabaksteuer gegenfinanziert wird, der Wegfall des Kindergelds für Kinder über 25 aber zum Ausbau der Straßen genutzt wird? Meiner Meinung nach also bloße Vermutung. --PeterVitt 16:45, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ersatzlos streichen waere wohl doch zuviel - immerhin kann man ja berechtigt darauf hinweisen, dass insgesamt fuer viele Familien keine Foerderung sondern eine Kuerzung unterm Strich steht. --YeOldHinnerk 18:22, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das stimmt wohl. Wie wäre es mit einer Entschärfung im Sinne von "Jedoch wurde die Gesamtmenge der Familienförderungsleistungen durch Kürzung gleichzeitige Kürtung von ... verringert.". Das ist IMHO nicht ganz so wertend und kann als Tatsache gelten. --PeterVitt 12:25, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, ich meinte "Jedoch wurde die Gesamtmenge der Familienförderungsleistungen durch gleichzeitige Kürzung von ... verringert.". --PeterVitt 12:36, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Frauenunfreundlich?

Mir fällt hierzu der Satz "Ein Sonderausgabenabzug der Ehefrau ist nach dem 3. Lebensjahr ausgeschlossen, wenn diese nicht wieder arbeiten geht. Der Aufbau einer eigenständigen Riester-Rente für die Frauen wird erschwert, insbesondere auch in Hinblick auf die stark eingeschränkte Vererbbarkeit der Rentenansprüche (keine Kapitalauszahlung)." auf. Erstens impliziert er, dass die Frau nach IHREM dritten Lebensjahr, nicht nach dem dritten Lebensjahr der Kindern von Sonderausgabenabzügen ausgeschlossen wird. Zweitens finde ich, dass in diesem Artikel die Frau wieder zur Hausfrau degradiert wird. Ich bin weiß Gott keine männliche Emanze, aber ist es nicht möglich, von kindererziehendem Ehegatten zu reden und nicht immer von Frau? Sollte das in irgendwelchen Gesetzten, Verordnungen o.ä. so vorgegeben sein, ziehe ich den Einwand an dieser Stelle zurück. --PeterVitt 16:45, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Beides berechtigte Kritik (auch wenn in diesem Abschnitt eigentlich Kritik an der Riester-Rente und nicht an dem Artikel darueber gemeint war). Wuenschenswert waere es dann natuerlich, wenn Sie die Sachen dann auch gleich aendern und nicht anderen ueberlassen. Dann gehts naemlich schneller und wird auch umgesetzt. --YeOldHinnerk 18:00, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich wollte den Artikel nicht einfach ändern, ohne vorher die Meinung von anderen gelesen zu haben. Ich bin noch relativ neu im editieren von Artikeln und war bisher der Überzeugung, dass man nicht einfach was ändern sollte. Also, bitte nicht nachtragend sein, in Zukunft werde ich es beachten. --PeterVitt 12:30, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Nachtrag: habe die Stelle gerade nochmal ueberflogen. Ja, kann man aendern, aber: De facto wird der Aufbau eines Rentenanspruchs fuer Frauen im Verhaeltnis zu Maennern erschwert, denn es ist eben immer noch die typische Konstellation, dass die Frau zuhause bleibt um die Kinder zu erziehen. Der Ausschluss kommt betrifft also deutlich mehr Frauen als Maenner. Man mag darueber streiten, ob hier ein Fall von Diskriminierung vorliegt, aber jedenfalls ist es aus Gleichstellungssicht mindestens ungeschickt. --YeOldHinnerk 18:25, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

(j-g-s) gelöscht

Tach ihr Lieben, die Aussage unter dieser Tabelle war schlicht falsch. Ich habe die Aussage gelöscht. Laut § 10a Abs. 3 EStG (insbesondere Satz 2) steht selbstverständlich jedem Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung der Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG zu. Und wenn sie gemeinsam veranlagt sind und nur einer unmittelbar förderberechtigt ist, werden die Riesterbeiträge BEIDER Ehegatten bei dem unmittelbar Förderfähigen Partner in Abzug gebracht, was steuerlich auf dasselbe hinausläuft, das beide Beiträge voll abgesetzt werden- sofern die theoretische Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt.

Sterbetafeln

  1. Es gibt Sterbetafeln, die als Tarifkriterium das Geschlecht verwenden und solche die das nicht tun. Beide sind versicherungsmathematisch korrekt. Es wird in der privaten Lebensversicherung i.d.R. verwendet, weil es ein versicherungsmathematische signifikantes Kriterium darstellt - das macht seine Benutzung oder Nicht-Benutzung nicht richtig oder falsch.
  2. Durch den Unisex-Tarif wird eine Diskriminierung gerade verhindert, denn es darf nicht nach Geschlecht unterschieden werden (ebensowenig wie nach Religion oder aehnlichen Kritierien, die im Grundgesetz aufgezaehlt sind). Hingegen koennte man durchaus Raucher/Nichtraucher als Kriterium waehlen - die sind vor Diskriminierung naemlich nicht geschuetzt :)
  3. Das kurzlebige Menschen (woran erkennt man die auf der Strasse eigentlich?) durch eine Rentenversicherung diskriminiert werden, ist ein echter Knaller. Ich werde mal vor Gericht gehen und einklagen, dass meine Rentenvertraege erhoeht werden muessen, denn the best die young. Aber Spass beiseite, das greift hier aus zwei Gruenden nicht: Erstens gibt es keine Menschen, die klar kurzlebig sind, von daher kann sich auch niemand diskriminiert fuehlen. Zweitens ist an diesem Konzept, naemlich die Sterbetafeln und damit auch die durchschnittliche Lebenserwartung zu verwenden, ueberhaupt nichts spezifisch fuer die Riester-Rente, das wird bei allen Lebens- und Rentenversicherungen so gemacht. --YeOldHinnerk 18:20, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Den ersten beiden Punkten würde ich zustimmen, dem dritten nur bedingt. Es ist Fakt, dass bei allen anderen Lebensversicherungsmodellen (z.B. Rürup-Rente) bei ansonsten identischen Merkmalen höhere Beiträge für Frauen erhoben werden weil das Geschlecht, wie gesagt ein versicherungsmathematisch signifikantes Kriterium darstellt. Hier geht es um den Kosten Aspekt. Diskriminierung ist also bei Nicht-Unisex-Tarifen Fakt. Wie ist also zu erklären, dass nur bei der Riester-Rente Frauen und Männer gleich gestellt sind? Fakt ist auch, dass Menschen, die früher sterben weniger von einer Rentenversicherung haben. Man kann sie individuelle nicht auf der Straße erkennen, aber statistisch in Risikogruppen unterteilen. Fair (gleiches Recht) wäre es, wenn das verbleibende Deckungskapital grundsätzlich vererbt würde. Nach jetzigem Recht kann es nur auf den Ehepartner übertragen werden, ansonsten fällt es der Versicherungsgemeinschaft anheim und dient zu 90% der Überschussbeteiligung, also dazu, den Rentenanspruch langlebigerer Personen auszuzahlen. Hierbei vermisse ich zudem die Gleichberechtigung zwischen Lebenspartner und Ehepartner. Ich finde dieses Versicherungsmodell also in vielerlei Hinsicht nicht gerecht oder gleich berechtigt. --Haterman 11:02, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Artikel ist in Bezug auf die Kritik unvollständig

Volkswirtschaftler wie Albrecht Müller kritisieren, dass die Riesterrente höhere Kosten verursacht als die traditionelle Rente und seitens des Staates zu deren ungunsten finanziert wurde.[1] --80.149.16.69 18:49, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Förderrente

Diese Bezeichnung wird jetzt öfters erwähnt - wer Riester nicht mag ... ;-) 84.181.47.50 22:05, 19. Sep 2005 (CEST)

Finde ich nicht gut, denn dieser Kunstbegriff wurde bei Einführung der "Riester-Rente" von der Victoria-Lebensversicherung als Produktbezeichnung "erfunden". Zwar schaffen immer wieder Produktbezeichnungen den Sprung in den allgemeinen Wortschatz, aber das muss man ja nicht fördern :-)
"Riester-Rente" ist zwar auch ein Kunstbegriff - wer auch immer den ersonnen hat - aber zumindest garantiert ohne den Makel der Schleichwerbung.--Armin Biernaczyk 22:08, 29. Jul 2006 (CEST)

Profitabilität

zu der Passage " Für den Anleger ist die in Anspruchnahme der Riesterförderung umso vorteilhafter, [je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er hat] und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden. "

... mein Kommentar: In dieser Aussage wird der steuerliche Vorteil des Sonderausgabenabzugs nicht ausreichend berücksichtigt; damit stimmt die in [ ]-Klammern gestellte Bedingung so nicht. Alleinstehende ohne Kinder mit hohem rentenversicherungspflichtigen Einkommen profitieren durch diesen Effekt ebenso stark wie die o.g. Gruppe.


Zur Förderquote: Ich sehe die Förderquote schon als wesentlichen Indikator für die Profitabilität, denn: Wenn ich eine Förderquote von 30 % habe, dann bedeutet dies doch im Endeffekt, daß ich zum Vergleich eine Anlage wähle müßte, die mir, zumindest im ersten Jahr, 30 % Rendite bringt. Oder nicht? Im Verlauf der Versicherung ändert sich dies natürlich, aber trotzdem. --Ropi 16:24, 10. Nov 2005 (CET)


Einspruch! Wie ich bereits festgestellt vermeidet die Förderung nach §10a EStG (Riesterrente) im wesentlichen die doppelte Besteuerung. Durch die Gewährung von Zulagen und zusätzlichen Sonderausgabenabzug werden die Beiträge in der Ansparphase steuerfreigestellt (sie werden ja von versteuertem Einkommen geleistet). Die Renten und Kapitalleistungen müssen im Alter voll versteuert werden.

Betrachtet man es etwas nüchterner als AR79 kann man von einer staatlichen Prämie wohl kaum sprechen wenn der Staat diese Prämien über die Steuer gleich wieder einkassiert. Nicht mal über die Kinderzulage kann noch eine positive Förderquote erzielt werden kann. Das Geld holt sich der Staat durch die erfolgte Kürzung im Kindergeld wieder rein. Ab 01. Januar 2007 soll das Kindergeld nur noch bis zum 25. und nicht wie jetzt bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt werden. Das macht 3696 Euro für zwei Jahre weniger. Rechnen wir nach: 185 Euro ab dem Jahre 2008 als Kinderzulage. Das ergibt in 20 Jahren nämlich fast den gleichen Betrag. Gleichzeitig sind Kinder in der Ausbildung von den Kürzungen der Werbungskosten betroffen, so dass die Einkommenshöchstgrenze schneller überschritten wird was dazu führt dass das Kindergeld noch früher gestrichen wird. Sollten die Kinder studieren wollen: -> Studiengebühren. Was ist daran Profitabel? Eine Förderquote von 30% ist aber Augenwischerrei und wird bei Steuerpflicht nie erreicht.Tieger 11:14, 11. Jul 2006 (CEST)

Jeder kann gerne auf diese lächerliche Förderung verzichten. Auch auf Kindergeld kann man verzichten, wenn es einem zu wenig vorkommt oder wenn man von diesem Staat nichts nehmen will. Este 00:09, 21. Jun. 2008 (CEST)
Ja Ja, geben ist seliger als nehmen (Apostelgeschichte 20,35).Ich dachte hier wird konstruktiv diskutiert? Tieger 20:55, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Tieger, natürlich kann auch ein Steuerzahler eine Förderung i.H.v. 30 % erzielen. Angenommen, ein Single verdient 30.000 € brutto im Jahr und sein Grenzsteuersatz beträgt 30 %. Er zahlt nun 4 % seines Bruttos in eine Riesterrente, dass sind 1.200 € p.a. Sein Eigenbeitrag beläuft sich auf 1.046 €, zusammen mit den 154 € Grundzulag sind das die erforderlichen 4 % des Bruttos. Jetzt trägt er in der Einkommensteuererklärung des Folgejahres ein (Anlage "AV"): Geleistete Altersvorsorgebeiträge nach § 10 a EStG 1.200 € (der Gesamtbeitrag, inkl. Zulage, wird abgesetzt). Diese 1.200 € kappen seine Steuerspitze, theoretisch bekäme er 30 % von 1.200 € vom Finanzamt zurück. Das sind 400 €. Die erhaltene Zulage i.H.v. 154 € wird allerdings nicht erstattet, sondern nur die Differenz (400-154= 246 €). Steuererstattung plus erhaltene Zulage sind zusammen 30 % des Gesamtbeitrages! Bei Singles entspricht die Förderquote meistens ihrem Spitzensteuerstatz, so wie in diesem Beispiel.

Genau das ist dieMilchmädchenrechnung. Die zweite Hälfte, die nachgelagerte Besteuerung wird geflissentlich übersehehn. Und die Krankenkassenbeiträge ebenfalls. Tieger 20:55, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Funktioniert die Rechnung wirklich so?
Ich habe das so verstanden (Rechenbeispiel):
- Bruttoeinkommen: 30.000€ (Wert des Vorjahres).
- Du zahlst jetzt meinentwegen 100€ pro Monat.
- Das sind 1.200€ für ein Jahr, das sind 4% des Bruttoeinkommens.
- Dafür bekommst Du die maximale Förderung (154€).
- In der Einkommenssteuererklärung des Folgejahres gibst Du 1.200€ an, die sind voll absetzbar,
davon bekommst du u.U. einen Betrag zurück, minus der Förderung.
Was ist die nachgelagerte Besteuerung in diesem Fall denn?
Sorry für die doofen Fragen, aber ich finde den Artikel nicht sonderlich klar (wie die meisten Quellen im Netz dazu).
--88.64.246.24 16:02, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Zum Thema Profitabilität vermisse ich eine knackige Kernaussage folgender Art:

"Die wichtigsten Punkte, die für eine Riester-Rente sprechen sind

  1. Die steuerliche Absetzbarkeit bis zum Höchstbetrag,
  2. Die Zulagen für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird,
  3. Die Prämie des Staates, die jährlich gezahlt wird und so in den Kapitalaufbau miteinbezogen wird
  4. Kapitalgarantie auf eingezahltes Kapital + staatliche Zulagen am Ende der Laufzeit
  5. Die Möglichkeit, Kapital zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum zu entnehmen
  6. Sicherheit der Einlagen vor Hartz IV (und Zwangsvollstreckung???)"

Anhand dieser Punkte (bitte verbessert/ergänzt mich wenn ich was vergessen habe) kann dann jeder selbst entscheiden, ob das was für ihn ist. Vielleicht kann man sowas wie ein Pro und Kontra erstellen?

Was meint Ihr? AR79 17:53, 11. Jan 2006 (CET)

Widerspruch, Euer Ehren.
Ich halte gerade die vom Staat zur Bedingung für eine Zertifizierung erhobene Kapitalgarantie für den eigentlichen Kritikpunkt an der Riesterrente.
Die Forderung nach Kapitalgarantie macht es so schwierig, das eingezahlte Kapital mit guter Rentabilität anzulegen. Hier schießt der Staat in seiner Absicht, den Bürger vor Verlusten zu schützen, meines Erachtens weit über das Ziel hinaus und entmündigt ihn in unangemessener Form.
Ich halte es für nötig, in diesem Artikel auch die Kritikpunkte an dem Konzept der Riester-Rente besser herauszuarbeiten. --Raubfisch 18:13, 18. Jan 2006 (CET)
Widerspruch gewährt ;-) Es ist sicherlich nicht einfach, eine Pauschalaussage zu treffen. Aber vielleicht können wir die wesentlichen Punkte deutlicher hervorstellen? Vielleicht in Form einer Tabelle mit Pro und Contra für jedes Kernelement? Oder wird das zuviel? AR79 17:46, 30. Jan 2006 (CET)
Zur Passage: „Eine Antwort auf die Ausgangsfrage (ob sich der Abschluß eines Riester-Vertrages für einen konkreten Anleger lohnt) bietet daher nur der Vergleich eines Altersvorsorgevertrags mit einem produkttechnisch vergleichbaren nicht geförderten Alternativprodukt, z.B. ein Altersvorsorgevertrag eines Versicherers mit einer Leibrentenversicherung des gleichen Versicherers...“
Die Richtigkeit dieser Aussage zweifle ich an.
Nach meiner Auffassung muß der Anleger die Anlage seiner Gelder in einem Altersvorsorgevertrag nach Riester auch mit Anlagen vergleichen, die nicht den Beschränkungen dieser Anlagekategorie unterliegen. Hierzu müssen allerdings in vielen Fällen Annahmen über die Rentabilität der Alternativanlage und über die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Annahmen eintreffen werden, getroffen werden. Ein vernünftig handelnder Anleger wird das zu betrachtende Riesterprodukt daher gerade mit einem ganz anders gearteten Produkt vergleichen.
Die Riesteranlage ist mit einer staatlich verordneten Kapitalgarantie verbunden, die bei bestimmten alternativen Formen der Geldanlagen
- entweder gar nicht zu erreichen ist
- oder nur durch zusätzliche, mit Kosten verbundenen und damit die Rentabilität mindernden, Absicherungsmaßnahmen erkauft werden kann.
Der rational handelnde Anleger wird sich nun einerseits Gedanken darüber machen müssen, ob ihm diese Garantie eine Renditeminderung (und ggf. in welchem Ausmaß) wert ist und andererseits, ob die staatliche Förderung die Renditeminderung evtl. ausgleicht.
Es erscheint mir zum Beispiel ohne weiteres sinnvoll, einen nach Riester geförderten Fondssparplan mit einer freihändigen Anlage in Aktien oder Investmentpapieren ohne Garantie zu vergleichen - und dann eine bewußte Entscheidung darüber zu fällen, ob mir die Kapitalgarantie eine eventuelle Minderrendite wert ist. --Raubfisch 19:06, 18. Jan 2006 (CET)

Hallo zusammen,

da ich diesen Absatz ursprünglich verbrochen habe, möchte ich Euch ein Feedback zu Euren Kritikpunkten geben:

  • Die Aussage " Für den Anleger ist die in Anspruchnahme der Riesterförderung umso vorteilhafter, [je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er hat] und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden. " stimmt und berücksichtigt den Sonderausgabenabzug: Die wirtschaftliche Wirkung der Zulage ist ein "Mindest-Sonderausgabenabzug". Die steuerliche Wirkung ist dann am größten, wenn einem geringen Eigenbeitrag eine hohe steuerliche Förderung gegenübersteht. Dies entsteht durch geringes Einkommen => geringer Eigenbeitrag bei Mindestförderung durch Zulage und wird verbessert wenn der Anleger viele Kinder hat => noch weniger Eigenbeitrag bei gleichzeitig noch mehr Mindestförderung (Zulage). Sobald ein kinderloser Anleger aus dem Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Steuervorteil erhält, hat er die niedrigste individuelle Förderquote erreicht, die bei höherem Einkommen (von Progressionseffekten abgesehen) nicht mehr schlechter wird.
  • Zur Förderquote: Die Förderquote beschreibt die Relation zwischen eigenem Aufwand und Förderung in der Ansparphase. Sie ist daher als Maßgröße zur Gestaltungsoptimierung geeignet. Über die Profitabilität der Anlage kann sie keine Aussage machen, da sie keine Aussage zur Auszahlungsphase und den dort wirkenden Produkteigenschaften und Steuereffekten enthält. Aus diesem Grund ist auch die Aussage falsch, dass 30% Förderquote im Vergleich 30% Rendite erfordert. Mit ist nicht bekannt, ob diese Relation überhaupt mathematisch darstellbar ist.
  • Zur Aufzählung "Die wichtigsten Punkte, die für eine Riester-Rente sprechen sind..." möchte ich folgende Anmerkungen machen:
    • Die Idee finde ich gut, ich rege allerdings an, dies als eigenen Abschnitt zu machen, da einige Punkte in einer solchen Liste nichts mit Rendite und Profitabilität zu tun haben sondern z.B. mit Sicherheit (Kapitalgarantie). Ausserdem sollte die Überschrift dann etwa sein "Gründe die für einen Abschluß sprechen könnten" oder um den anschliessenden Punkt noch aufzunehmen "Pro und Contra". Zu einem solchen Abschnitt könnte ich dann auch einige Argumente für beide Seiten beisteuern ;-)
    • Die meisten der genannten Punkte sind Elemente der steuerlichen Förderung und sollten unter diesem Begriff auch zusammengefasst werden. Alles andere wäre Augenwischerei.
  • Zur letzten Kritik von Raubfisch: Ich stimme Deiner Kritik zu. Der Artikel kann einen auf die falsche Fährte lenken. Der von mir beschriebene Vergleich soll nur den Effekt der Förderung selbst herausarbeiten und nicht verschiedene Anlagekonzepte gegeneinander abwägen. Um dies zu erreichen müssen alle anderen Rahmenbedingungen (u.a. das Produkt) weitgehend vergleichbar sein. Stimmst Du mir mit dieser Ergänzung zu, dass der beschriebene Vergleich sinnvoll ist?

Ich hoffe, ich werde in den nächsten Monaten wieder mehr Zeit für Wikipedia finden und daher kurzfristiger auf Eure Antworten - würde mich freuen - reagieren können.

Gruss, --Gert 22:33, 20. Apr 2006 (CEST)


Profitabilität / Vertragsgebühren

(j-g-s) gelöscht

Warum wurde der Link zur Rubrik Riester-Rente http://www.ihre-vorsorge.de/Riester-Rente.html entfernt, hier gibt es sehr gute unanhängige und werbefreie(!) Infos ? Heike

Einkommensgrenze

Kann die Gruppe der versicherungspflichtigen Selbständigen, sofern ihr Einkommen 400 Euro nicht überschreitet, ebenfalls pauschal dem nicht unmittelbar förderberechtigten Personenkreis zugerechnet werden, oder läßt sich das so nicht sagen? Der Eintrag könnte entsprechend ergänzt werden. – Wikipeditor 21:57, 4. Dez 2005 (CET)

Verweis

Es fehlt noch ein Verweis auf diesen Artikel unter dem Artikel "Riester". Könnte das jemand machen, der weiß, wie das geht?

Im Artikel Walter Riester gibt es (jetzt) einen entsprechenden Hinweis.--Tobias 17:20, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Werbung

Bitte Weblinkwildwuchs deutlich reduzieren unter Beachtung von Wikipedia:Weblinks--Zaungast 20:02, 6. Jan 2006 (CET)

Ich habe mal versucht, alles rauszuschmeissen, was entweder komerzielles Interesse hat oder sich nur am Rande mit Riester beschäftigt (Stiftung Warentest). Die verblieben Links sind hauptsächlich staatliche Stellen oder Aufklärungs-Initiativen. Bitte mal Feedback,ob das ist, was du dir vorgestellt hast. --YeOldHinnerk 01:47, 7. Jan 2006 (CET)

Bitte keine Links reinstellen, die nur Produkte anpreisen oder vergleichen. Dazu gehören insbesondere Makler und Stiftung Warentest. --YeOldHinnerk 13:03, 9. Jan 2006 (CET)

Ich habe die Links ein wenig verändert. Statt der URL stehen jetzt Beschreibungen zu den Links, so wie von Wikipedia gefordert.

Zu Informationen die nutzer schon auf Wikipedia finden, sollte nicht zusätzlich noch verlinkt werden.

Außer den gesetzlichen und Steuerlichen Informationen hab ich auch Links zu Seiten eingefügt, auf denen Informationen zu den einzelnen Anbietern zu finden sind oder angefordert werden können.

Jeder Interessent kann erst nach dem Vergleich der einzelnen Riester Produkte und Anbieter für sich selbst entscheiden, ob sich Riester für Ihn lohnt. Deshalb benötigt er Angebote oder Vergleiche der Produkte

Einige Links sind schon länger auf Wikipedia zu finden, andere sind neu.


Dem möchte ich entschieden widersprechen. Wikipaedia ist keine Werbungsseite. Es geht darum, Riester-Rente zu definieren und nicht Links zu verschiedenen Angeboten einzustellen. Insbesondere wäre dann die Auswahl problematisch. Es gibt eine Unmenge an zugelassenen Anbietern und Tarifen - warum werden gerade diese hier verlinkt? Insbesondere ist eine Wiki-Leser nicht i.A. ein 'Interessent'. Bei anderen Lemma über Objekte, die käuflich erworben werden können, sind diese Links i.d.R. auch nicht vorhanden (Vgl. z.B. CDROM). Daher werde ich diese Links nun wieder entfernen. --YeOldHinnerk 14:49, 11. Jan 2006 (CET)

Ich habe das Überarbeitungsflag gelöscht. Allerdings kommen die ständig neue Links zu Anbietern und Maklern. Evtl. sollte diese Seite für eine Weile gesperrt werden. --YeOldHinnerk 15:43, 11. Jan 2006 (CET)


Da ist ein Link entfernt worden zu einen Rechner zur Zulagenberechnung. Der rechnet ausnahmsweise mal richtig. Wieso ist der nicht zugelassen? Da geht es nicht um ein Produkt, die Seite beinhaltet nicht einmal Werbung. Es geht um den link auf der www.gofinance24.de Seite

Wenn ich mir die Diskussionsseite hier anschaue, dann habe ich den Eindruck, daß nach der Sperrung der Artikelseite hier der Ersatzspielplatz aufgemacht worden ist. Offensichtlich ist für kommerzielle Seiten sogar ein Link von der Diskussionsseite der Riester-Rente noch lukrativ. Ich bitte dazu um Eure Meinung. -- Citrix 16:16, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

www.gofinance24.de soll kein kommerzieller Link sein? Irgendwie muss ich schon an Pupillenkrebs leiden, dass ich da Angebote zur Sach- und Lebensversichrung, Bauen und Wohnen, Kredite und Anlagen sehe. Im übrigen: worin soll der Mehrwert für diesen Artikel liegen? – Wladyslaw [Disk.] 16:30, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unisex Tarife -> Änderungen 2006

Die Idee der Unisex-Tarife war ja, dass die Preise für Mann und Frau "angeglichen" werden. Mal rein interessenhalber (und auch in Bezug auf den Artikel Änderungen 2006) gefragt: Was wurde denn nun gemacht?

Einfach nur den Männerpreis auf Frauenpreis angehoben oder wurde irgendein Mittelwert gebildet? Ich will nämlich für meine Freundin einen Vertrag abschliessen, und da wäre es ja interessant zu wissen, ob es demnächst vielleicht noch billiger wird... Nach dem Motto für die Männer schnell teuer da laut Gesetz verlangt aber mit für die Frauen billiger warten wir noch ein bisschen...

Danke & Gruss, AR79 18:02, 11. Jan 2006 (CET)

Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Einige haben komplett neue Tarife berechnet, andere die Beiträge ienfach angezogen. Dabei gleicht sich das dann wieder aus, da die Gewinne aus dem versicherungstechnischen Risiko wieder an die Versicherten ausgeschüttet werden. Dabei behält die Versicherung wahrscheinlich etwas ein - über 90% des Gewinns muss aber an die Versicherten gehen. --YeOldHinnerk 18:11, 11. Jan 2006 (CET)

Als Begründung für die Unisextarife wird die EU-Richtline herangezogen. Die Aussage, dass diese Unisex-Tarife erzwingen würde ist m.W. nach falsch. Sie ermöglicht sie, erzwingt sie aber nicht. Grund war der politische Wille der (rot-grünen) Mehrheit. Hat jemand Quellen für die Aussage?Karsten11 18:52, 10. Jun 2006 (CEST)

Dies Aussage "Aber mittelbar auch der Bereich der geförderten Investmentfonds und Banksparpläne. Auch diese müssen im Rentenalter verrentet werden. Der Unisex-Tarif vermindert daher - unabhängig von der Sparform - die Rentenleistung von Männern und erhöht die Rentenleistung für Frauen." von Mister IP ist falsch, daher gelöscht. Tieger 20:17, 24. Sep 2006 (CEST)

Mit welcher Lebenserwartung kalkulieren die Versicherer?

Wenn ich durch die Riesterrente einen Aktienfond (der im Rentenalter von Aktien in Rentenfond umschichtet)einspare und ich wüsste die Lebenserwartung mit der mein Versicherer kalkuliert, so könnte ich ca. nachrechnen was ich für mein Erspartes an Rente bekomme. Ich habe dazu schon meinen Versicherungsberater gefragt: Er sagte die Lebenserwartung sei bei einem männlichen Geschlechts, Baujahr 1978 so bei ca. 80 Jahren (und diese wird bei Vertragsabschluss bereits festgelegt) aber ich kann später das Ersparte per Fond nicht einfach auf die 20 Jahre Rente wieder verteilen weil das eine viel kompliziertere Rechnung ist. Bin ich also später meinem Versicherer total überlassen. Bin bereits versichert (Panikkauf wegen unisex-tarife 2006) und würde gerne zu einer Versicherung wechseln die mir einen guten fond (ebenfalls mit späterer Umschichtung auf Rentenfond)anbietet den ich dann in etwa auf meine Lebenserwartung aufteilen kann!

Richtig ist, dass die Lebenserwartung nicht als einfacher Wert in die Berechnung eingeht. Vielmehr werden Sterbewahrscheinlichkeiten verwendet, die für jedes Lebensjahr (und Geschlecht) eine Sterbewahrscheinlichkeit angeben. Dann wird mit diesen Wahrscheinlichekeiten und einem angenommenen Zinssatz daraus der Wert der Zahlungen heute berechnet. Der Wert der Rentenzahlungen ist sozusagen jeden Monat unterschiedlich (denn die späten Zahlungen trete ja vielleicht nicht ein, oder liefern bis dahin zumindest noch Zinsen). Einen Versicherer kann ich dir leider nicht empfehlen, bin kein Makler (und auch deren Ratschläge sollte man mit viel Vorsicht betrachten, da diese von Provisionen leben). Wg. deinem Panik-Kauf: Wann hast du denn endgültig unterschrieben? Evtl. ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen? --YeOldHinnerk 14:26, 20. Feb 2006 (CET)

Danke für die Antwort! Ich hab heut noch mit ein paar Riesterrente-Aktienfondsanbieter telefoniert und keiner konnte mir Auskunft erteilen mit welcher Lebenserwartung kalkuliert wird. Auch konnte mir keiner sagen wenn ich z.B. 60 Jahre alt bin und der Fonds z.B. dann 200000,-€ angespart hat was ich dann an Rente erwarte. Mit der Begründung dass das Zinsnivea, bzw die Verzinsung im Rentenalter auch eine Rolle spielt. Es gibt zwar ungefähre Vorausberechnungen, die aber nicht bindend sind. Ich zahle in den Fond mit 5%Ausgabeaufschlag ein, wobei ich ohne Riestervertrag bei Direktbanken bestimmt nur die Hälfte (Ausgabeaufschlag)für den Fond zahlen müsste und selbst dann weiss ich nicht welche Marge sich die Versicherungsgesellschaft beim Aufteilen des Fonds im Rentenalter einbehält. Ausserdem könnte man ohne Riestervertrag den Fond wieder verkaufen wenn gerade Geld benötigt wird. Wenn man sich dann den Fonds ohne Riestervertrag angespart hat könnte man selbst mit ca.60ig Jahren den Fonds in eine Versicherung umschichten und das güstigste Angebot bzw. die Versicherung raussuchen die mir die höchste Rente zahlt. Bin mir nicht sicher ob die Förderung das alles wieder ausgleicht. Zu meinen Panik-Kauf: Muss meine heutigen Eindrücke erst mal überdenken, aber ich glaub schon das so ein Riestervertrag auch wieder gekündigt werden kann.

Gekündigt werden kann er auf jeden Fall, allerdings erhält man nicht unbedingt sein ganzes Geld zurück, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist (das wäre sogar eine echte Ausnahme). Die Unsicherheit in der Höhe der Leistungen ist natürlich um so größer, je größer der Zeitraum bis Inanaspruchnahme ist. Von daher können die Anbieter dort auch nur vage Prognosen abgegen. Wenn Felxibilität wichtig ist, ist ein Riester-Vertrag eher unpraktisch. Übrigens nochmal zu der Rentenhöhe: Du kannst ein Gefühl dafür kriegen, wie hoch die Rente bei einem Vermögen von 200000 Euro wäre, wenn du mal schaust, was für eine Sofortrente ein 67-jähriger heute für 200000 erhält. Natürlich ändern sich bis dahin Zinshöhe und evtl. auch Lebenserwartung, aber es vermittelt ein Gefühl dafür, welche Beträge nötig sind, um auch eine sinnvolle Rente zu erhalten. --YeOldHinnerk 14:45, 21. Feb 2006 (CET)

Hinweis hierzu: Es gibt Riester-Fondssparpläne ohne Ausgabeaufschlag. Weiterhin gibt es Versicherer, die bei der Riester-Rente (Fondsgebundene RV) einen Rentenfaktor garantieren. Aufgrund der nicht vorauszusagenden Lebenserwartung beim individuellen Rentenbeginn, stellt hier die Wahl einer Versicherung mit garantierten Rentenfaktor eine höhere Absicherung des demographischen Risikos dar. (Martin Krüger, Rostock)

Review ?

So ganz verstehe ich nicht, warum gerade dieser Artikel nun im Review landet? Sicher, alles kann man noch verbessern, aber was ist denn die Kritik, die diese Einstufung auslöst? --Raubfisch 12:58, 2. Mär 2006 (CET)

Ganz im Gegenteil, ich hoffe, dass er es, vielleicht nach kleinen Verbesserungen, bis in die lesenswerten Artikel schafft. Also keine Kritik von mir. Aber es ist vielleicht auch ganz gut, wenn wir nochmal Feedback von jemandem bekommen, der sich inhaltich bisher nicht auskennt. Wir sind offensichtlich beide vorgeschädigt :) --YeOldHinnerk 14:00, 2. Mär 2006 (CET)
Dann mal hier ein verspaetetes Review :-) Die Gliederung finde ich nicht gelungen. Insbesondere die Abschnitte Zustaendigkeiten und Foerderfaehige Sparformen haengen etwas in der Luft. Der Artikel selbst ist sehr technisch und dadurch schwer zu verstehen. Er klebt auch zu sehr am Detail. Beispielsweise in Funktionsweise: "Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt IX EStG) bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG). " Viel interessanter an dieser Stelle ist fuer mich eigentlich, die Groessenordnung in der subventioniert wird, denn ich kann ehrlich gesagt mit keinem der beiden Begriffe etwas anfangen, geschweige denn dass ich die Unterschiede erkennen koennte. Der ganze zweite Abschnitt von Funktionsweise ist komplett unverstaendlich. Was der Artikel auch zu wenig aufgreift, ist wie die Riester-Rente praktisch funktioniert: Wer bietet Riester-Renten an? --DaTroll 16:05, 8. Mär 2006 (CET)

Lesenswert?

Ich gliedere hier mal auf, was meiner Meinung nach zum Lesenswert fehlt. Das ist nicht viel.

  1. Der Einleitungstext ist zu lang, da ist man müde bevor man zum Inhaltsverzeichnis kommt. Ich würde alles ab dem zweiten Absatz unter eine Überschrift "Allgemeines" oder so fassen.
  2. Die Absätze "Änderungen 2005" und "Änderungen 2006" stören. Soll jetzt jedes Jahr ein neuer Abschnitt eingefügt werden? Ich meine, dass es genügt, wenn die aktuelle Rechtslage dargestellt wird. Wenn Änderungen unbedingt dargestellt werden sollen, dann unter nur einer Überschrift "Reformen" oder so.
  3. Die Riester-Rente ist ein ganz heißes Eisen in der politischen Diskussion gewesen. Das kommt mit dem ans Ende gequetschten, kleinen Abschnitt "Kritik" zu kurz. Ich meine, die politische Diskussion sollte nach der Funktionsweise dargestellt werden.
  4. Die Listen bei "Wer kann eine Riester-Rente erhalten" sind für die Enzyklopädie unnötig, da sie ohnehin im Prinzip alle potentiell Betroffenen abdecken. Hier müsste es genügen, den Personenkreis mit einem oder zwei Sätzen zu umschreiben. Das könnte man dann bei der Funktionsweise einbauen.
  5. Die "Förderfähigen Sparformen" sollten bei der Funktionsweise eingebaut werden (dann lohnt es sich vielleicht, bei Funktionsweise Unterüberschriften zu machen).
  6. Zum Schluss kann man dann einen Abschnitt "Verfahren" machen, in welchen die jetztigen Abschnitte "Berechnung", "Zuständigkeiten" und "Datenschutz" als Unterabschnitte gehören.

Diese Maßnahmen wären nicht sehr aufwändig, würden aber einen lesenswerten Artikel draus machen. Grüße --ThePeter 12:25, 8. Mär 2006 (CET)

Also ich könnte mit diesen Änderungen leben, möchte aber nochmal kurz zumindest auf Raubfisch warten, der hier auch immer interessiert bastelt. Hm, muss danach eigentlich Review und Lesenswert-Kandidatur neu gestartet werden? --YeOldHinnerk 12:37, 8. Mär 2006 (CET)
Das Review brauchst du auf keinen Fall neu starten. Lesenswert hängt natürlich vom Verlauf ab. Vielleicht sind ja genügend andere User der Meinung, der Artikel sei auch schon so lesenswert. Wenn nicht, dann verstreicht eben die Kanditatur, und dann erneuert man die Kandidatur eben nach Überarbeitung. Aber wenn die Überarbeitung innerhalb der 7-Tage-Frist geschieht, ändere ich mein Votum, und dann fehlt nur noch eine Stimme. --ThePeter 12:50, 8. Mär 2006 (CET)

@ Benutzer:ThePeter Ich bitte um Entschuldigung für den Eingriff in Deinen Beitrag - ich habe zur leichteren Bezugnahme die einzelnen Punkte mal durchnummeriert - hoffe, Du bist mir nicht böse.

zu 1. Zustimmung

zu 2. Zustimmung ich empfehle Zusammenfassung unter "Anpassungen" oder "Reformen" oder so ähnlich.

zu 3. Zustimmung wenn das bedeutet, die Kritik wird gründlicher beleuchtet. Sollten die derzeit aufgeführten Kritikpunkte wegfallen, so hätte ich Bedenken.

zu 4. Zustimmung

zu 5. Zustimmung solange der Inhalt erhalten bleibt ist mir die Gliederung nicht wirklich wichtig.

zu 6. weiß nicht ob das wirklich besser wäre, kann aber damit leben.

Habe im Moment leider zu wenig Zeit, um selbst Hand anzulegen.

Gruß --Raubfisch 13:24, 8. Mär 2006 (CET)

Kein Problem mit dem Eingriff, er diente ja einem guten Zweck. :) --ThePeter 13:36, 8. Mär 2006 (CET)

Was ist von den "geplanten Änderungen 2007" denn beschlossen worden?

Oder waren es alles nur Wahl-Versprecher? und wie sieht es mit den geplanten Versprechungen für 2008 aus? (j-g-s)80.131.173.2 23:10, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Lesenswert-Wahl

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte, ergänzende und freiwillige Form der Altersvorsorge in Deutschland.

  • Review-Prozess ergab keine nenneswerten Änderungen. Bitte um weitere Kritik oder ein Pro --YeOldHinnerk 09:47, 8. Mär 2006 (CET)
  • Kontra. Liest sich eher wie ein Ratgeber als wie ein Enzyklopädieartikel, und ist selbst in dieser Hinsicht nicht besonders übersichtlich. --ThePeter 10:38, 8. Mär 2006 (CET)
Was genau stört dich daran? Es sind auch Abschnitte wie Datenschutz und Kritik vorhanden, was nicht unbedingt für einen Ratgeber spricht. Aber sicher orientiert sich der Artikel an den Fragen, die ein Anleger oder potentieller Anleger haben kann. Diese Fragen sollen doch sicher beantwortet werden? --YeOldHinnerk 11:18, 8. Mär 2006 (CET)
Finde ich nicht. Die Anleitung, wie man Anträge stellt, oder wie man genau was berechnet, gehört nicht hierher. Dafür gibt es einschlägige Websites, auf die man verweisen kann. In einer Enzyklopädie erwarte ich eine gut strukturierte Darstellung des Hintergrundes, der politischen Diskussion, der Bedeutung und Auswirkung des neuen Konzeptes usw. Solche Informationen enthält der Artikel aber nur versprenkelt, so dass der Artikel für den enzyklopädisch Interessierten nur sehr mühsam lesbar ist. --ThePeter 11:28, 8. Mär 2006 (CET)
Hm, das sehe ich nicht so. Aber machen wir doch mal ein Gedankenspiel: Stelle dir vor, die Abschnitte 'Wer kann eine Riester-Rente erhelten?' und 'Wie berechnet sich die Zulagenhöhe?' wären nicht vorhanden - hast du dann noch das Gefühl, es würde etwas fehlen? Vielleicht kann man eben diese beiden Abschnitte weiter nach hinten stellen, um zunächst die wichtigsten Dinge darzustellen - über die Reihenfolge lasse ich gerne mit mir reden :) --YeOldHinnerk 11:50, 8. Mär 2006 (CET)
Ich mach mal auf der Artikel-Diskussionsseite weiter... --ThePeter 12:13, 8. Mär 2006 (CET)
  • Pro Guter sachlicher Artikel, den ich wirklich als lesenswert empfinde. --Raubfisch 11:06, 8. Mär 2006 (CET)
  • Kontra wenn schon die zwischenüberschriften als fragen formuliert sind...--Carroy 00:01, 9. Mär 2006 (CET)
  • Kontra -- SkINMATE 16:05, 9. Mär 2006 (CET)
  • Kontra Sicherlich ein wichtiger Artikel für denjenigen, der einen Rentenantrag stellen will. Der einleitende Bereich ist viel zu lang, in 3-4 Absätzen wird erläutert. Das sollten höchstens 10 Sätze sein, damit ich in 15 Sekunden weiß, was die Riester Rente ist. Fotos fehlen ganz, weiß allerdigns auch nicht, welche geeignet wären, vielleicht ein Formular? Es ist bestimmt ein wichtiger, informativer und langer Artikel mit relevanten Infos, aber es erscheint eher wie eine technische Info des Bundesfinanzministers und deswegen würde ich es nichts als lesenwert herausstellen. --Benutzer:AxelHH, 11 Mär 2006, 15:46 (CEST)
  • Kontra Ein historischer Überblick, der erläutert warum soetwas überhaupt auftauchte, fehlt! Viel zu einseitig dargestellt. Kritiker nicht genügend zu Wort gekommen. Miastko 21:44, 14. Mär 2006 (CET)

Wurde abgelehnt. --hhp4 µ 13:00, 15. Mär 2006 (CET)

Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers?

...vor Leistungsfälligkeit? Ich habe auf einer obskuren Website gelesen, daß zumindest bei der Rürup-Rente das Geld futsch sei. Kann ein Riester-Vertrag oder dessen Vermögen vererbt werden, ggfs nach Abzug von Förderung und Steuervorteilen?

Riester-Verträge verfügen über eine Todesfall-Leistung. Sofern das Vertragsguthaben im Todesfall auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen wird, bleibt die Förderung erhalten. In allen anderen Fällen wird die erhalten Förderung vom Anbieter bei der Auszahlung einbehalten und an die ZfA abgeführt.Gert
Kleine Ergänzung: Der Vertrag kann vorsehen, dass aus dem Vertragsguthaben im Todesfall (zwingend oder wahlweise) eine Leibrente gebildet wird, die an den Bezugsberechtigten gezahlt wird. Dabei kommen als Bezugsberechtigte i.W. nur Ehepartner oder Kinder in Frage. Eine solche Verrentung des Vertragsguthabens ist nicht förderschädlich, weil sie als Hinterbliebenenabsicherung i.S.v. §1 Abs.1 Nr.2 AltZertG gilt. (Die Auszahlung der Todesfallleistung in einem Betrag ist aber immer "förderschädlich".) --Armin Biernaczyk 21:56, 29. Jul 2006 (CEST)
Wenn ich recht unterrichtet bin, gilt die förderunschädliche Verrentung nur für den Ehegatten. Für Kinder ist lediglich die Übernahme des Vertragsguthabens ohne Förderungen möglich. --PeterVitt 16:31, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Man kann bei Riesterverträgen selbst sein/e Geschwister im Falle des Todes als bezugsberechtigt eintragen lassen. Allerdings bin ich mir hier nicht sicher wie es mit den staatlichen Zulagen aussieht.

Da will ich doch mal als Makler zu Wort kommen:

Ein Riestervertrag kann im Todesfall förderunschädlich an den überlebenden Ehegatten, oder die Kinder übertragen werden, sofern diese Kindergeldbezugsberechtigt sind.--Kosellek 13:32, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Reviewdiskussion

Warum habe ich den Artikel reingestellt:

  1. An dem Artikel haben viele Leute bereits mitgewirkt. Inhaltlich und fachlich ist er sehr fundiert.
  2. Ob Leute, die sich damit gar nicht auskennen, mit dem Artikel zurecht kommen, weiss ich nicht (bin sozusagen beruflich vorgeschädigt).
  3. Der Artikel behandelt ein aktuelles Thema. Es lohnt sich also, den Artikel zu verbessern.
  4. Es würde mich freuen, wenn der Artikel irgendwann lesenswert wäre. Steckt viel Herzblut von mir drin.

Noch eine Anmerkung: Der Artikel wurde früher oft mit Werbelinks zugemüllt. Deswegen ist er derzeit teilweise gesperrt. --YeOldHinnerk 12:29, 2. Mär 2006 (CET)

Die bisherigen Reviewer haben sich darauf beschränkt, Wiki-Konventionen umzusetzen, u.ä. Dafür erstmal vielen Dank. Da bisher aber keine inhaltliche Kritik kam, formuliere ich meine Frage mal um: Ist der Artikel lesenswert? Soll ich ihn auf die Kandidatenliste setzen? Bei einem Nein bitte mit Begründung. --YeOldHinnerk 11:31, 6. Mär 2006 (CET)


uneingeschränktes "JA, LESENSWERT"! Ich würde nur noch 2 extremste Unwichtigkeiten korrigieren:

Im Abschnitt "Wie berechnet sich die Höhe der Zulagen?" ist zwischen "Höhe der staatlichen Zulagen" und "Eigenbeitrag" eine Leerzeile zuviel.

Letzter Abschnitt: "Anbieter berichten von anfänglich über 50% Rücklauf der ausgefüllten Anträge an die Verbraucher." "berich*te*ten", denn das ist ja inzwischen nicht mehr so...

Grins, wie gesagt: Super Artikel! :-)


Danke, danke. Habe den Artikel deswegen jetzt mal als Kandidat für Lesenswert eingetragen. Also: Review zunächst beendet. --YeOldHinnerk 09:48, 8. Mär 2006 (CET)


Ja, durch den Artikel konnte ich mich erstmal in das Thema einarbeiten, andere Seiten geben nur einen Teil der Infos und kommen dann gleich zu Vertragsabschluß. Auch sind die meisten Riester-Renten-Rechner eigendlich nur Werbung. Hier ist das mal erklärt, wie man rechnet. J-g-s 03:08, 28. Aug 2006 (CEST)


Der Artikel ist nur für Deutschland relevant und sollte m.E. als Deutschlandlastig gekennzeichnet werden.


Fehlende Information - Wie sicher ist das Riester-System?

Ich habe beim kritischen Lesen des Artikels eine Information vermisst:

  • Wenn sich heute jemand für die Riester Rente entscheidet, so interessiert ihn ganz besonders auch, ob er diese beim Erreichen des Rentenalters (mit 70 Jahren ?) überhaupt noch erhält. Gibt es dieses Riester-System in 30 oder 40 Jahren überhaupt noch ? Oder zerfällt das zwischendurch im Jahre 2024 ? Technikus


Tja, die bereits eingezahlten Beiträge und Zulagen und die erhaltenen Sonderausgabenabzüge sind sicher. Die Kapitalanlage selbst wird, je nach Renditeentwicklung der jeweiligen Anlageform, durch die jeweiligen Sicherungsfonds gegen Insolvenz der privaten Vertragsanbieter gesichert.
Die zukünftigen Zulagen und Steuervorteile können (was ich weiß), nur nach "Gesetzesreform", durch eine zukünftige Regierung wieder gekippt werden. Ob dies in der Praxis ohne Widerstand der Bevölkerung so einfach möglich sein wird ist fraglich. Dennoch wäre es sehrwohl erwähnenswert unter "Kritik am Konzept", denke ich. Menolit 11:04, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Kritik auch in der Presse unter dem Link: http://www.wiesbadener-kurier.de/jule/objekt.php3?artikel_id=2608131 , wohin geht die Reise ? Technikus
Viel schlimmer ist, das volkswirtschaftlich gesehen kein Unterschied zwischen einem Umlage- und einem Ansparverfahren besteht. Die Riester Rente weckt aber genau diese falsche Hoffnung, nämlich dass eine Anspar-Rente angesichts der demographischen Entwicklung sicherer sei. Dies ist aber nicht korrekt, denn in beiden Fällen muss die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen von der arbeitenden Bevölkerung zugunsten der Ruheständler erbracht werden. Dementsprechend ist es auch völlig irrelevant wieviel Geld die Ruheständler im Laufe ihres Lebens angespart haben, denn wenn diesem Geld ein schrumpfende Menge an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht, da die arbeitende Bevölkerung schrumpft, so wird das ganze angesparte Geld simpel und einfach durch Inflation entwertet werden.
Das volkswirtschaftliche Argument ist nicht wirklich einschlägig, Kapital, Waren und Dienstleistungen nicht nur innerhalb der deutschen Volkswirtschaft kursieren, sondern auch darüber hinaus. -- Citrix 15:34, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Die Zirkulation von Geld und Ware über Deutschland hinaus soll nicht ausgeschlossen werden, ist aber dennoch nicht unbegrenzt möglich. Die UNO prognostiert ab 2050 die Beendigung des globalen, exponentiellen Bevölkerungswachstums. Weiterhin prognostiziert die UNO ab 2100 kein weiteres nominales Bevölkerungswachstum weltweit. Auch wenn unsere Zeit dann vorbei ist sind grundsätzliche volkswirtschaftliche Betrachtungen der Riesterrente sehr wohl angebracht. Im Jahr 1960 haben alle geglaubt, die staatliche Rente würde immer "funktionieren", obwohl damals bereits die Volkswirtschaftslehre die Voraussetzungen dafür postuliert hat. Heute sind die Voraussetzungen für das "Funktionieren" der staatlichen Rente weniger erfüllt. Die volkswirtschaftliche Betrachtung ist immer sinnvoll. (nicht signierter Beitrag von 91.89.18.45 (Diskussion)-- Jesi 01:33, 22. Mär. 2008 (CET) 00:12, 22. Mär. 2008)Beantworten
Ich verstehe nicht, warum es keinen Unterschied zwischen einem Umlage- und einem Ansparverfahren geben soll. Meiner Meinung nach liegt der Unterschied darin, dass beim Ansparverfahren jeder für sich selbst spart. Beim Umlageverfahren wie momentan werden 1-2 Generationen übersprungen. Daher existiert kein Kapitalstock bzw. Deckungskapital für die Zukunft. Klar würde eine Umstellung des Systems dauern und in der Übergangszeit wären die Unterschiede gering, aber wenn die Umstllung vollendet ist, ist das Ansparverfahren von der demographischen Entwicklung (von sich erhöhender Lebenserwartung abgesehen) unabhängig. --Haterman 12:58, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Die Riesterrente ist kein umlagefinanziertes System und die Frage, ob es diese Rente in 30 oder 40 Jahren geben wird ist nichts was in eine Enzyklopädie gehört. Hier verwechseln einige Leute mit wenig Kenntnis aber dafür umso mehr Halbwissen die Enzyklopädie mit einem Forum. – Wladyslaw [Disk.] 13:03, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ausufernder Artikel ohne Ueberblick

Ich habe ja selbst an dem Artikel viel mitgewirkt, jetzt aber eine laengere Babypause hinter mir (naja, ob sie wirklich zuende ist wird sich zeigen :). Jedenfalls habe ich heute mal wieder reingeschaut, mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Es ist ja schoen, dass so viele Leute an dem Artikel mitarbeiten und auch noch inhaltlich korrekt und fundiert. Aber leider geht bei den ganzen Details die Strukur und die Uebersicht verloren.

Das faengt direkt mit den beiden ersten Unterabschnitten an: Vorteile und Nachteile. Bevor sowas diskutiert wird, sollte zunaechst mal die Funktionsweise erklaert werden und in diesem Rahmen die wesentlichen Begriffe. Vor- und Nachteile erinnert mich auch irgendwie zu sehr an Verkaufsgespraeche - das hier ist aber ein Lexikon. Die Nachteile werden schon unter Kritik am Konzept eigentlich ausreichend genannt. Die Vorteile sollten gekuerzt werden und vielleicht in andere Abschnitte miteingegliedert. So koennten zum Beispiel ein, zwei Saetze im Einleitungssatz ueber Zielgruppe und intendiertem Sinn der Riesterfoerderung dort gut angebracht sein.

Dann die Abschnitte Aenderungen: Ich denke, geplante Aenderungen sollten ausreichen. Ein Riestervertrag ist eben nicht mehr ein Riestervertrag nach Recht von 2004. Hier sollte der aktuelle Stand dargestellt werden, mit wohl der einzigen Ausnahme, der Riesterstufen, da diese wohl doch viele verwirren. Aber jede kleiner Aenderung, z.B. wann der Dauerzulagenantrag eingefuehrt wurde, ergibt hier wenig Naehrwert.

Die Reihenfolge der Kapitel ist auch etwas wirr: erst zulageberechtigter Personenkreis, dann diverse Rechenbeispiele etc. und dann foerderfaehige Produktarten? Was foerderfaehig ist, sollte doch irgendwie zusammen genannt werden, dh. die Abschnitte ueber Personenkreis und PRodukte sollten hintereinander weg.

Irgendwo sollte auch noch der 'normale' Ablauf erklaert werden, dh. das der Versicherte von seinem Anbieter den Antrag erhaelt, er diesen ausfuellt und zurueckschickt und dann der Anbieter von der ZfA den Schotter erhaelt und im Folgejahr erhaelt der Versicherte die Bescheinigungen...

Jaja, ich weiss, nicht meckern, selber machen :) Aber ich moechte auch mal hoeren, ob ich damit ueberhaupt auf Zustimmung stosse und ob mir jemand bei den Aenderungen hilft. --YeOldHinnerk 11:52, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Leider gab es ja kein Feedback. Ich versuche es nochmal mit einem konkreterem Vorschlag fuer eine neue Struktur. Wenn ich hierzu nichts hoere, werde ich das ueber kurz oder lang auch umsetzen... Ich geben mal die Gliederung an, wie ich sie mir vorstelle:
  • Einleitung
  • Funktionsweise
    • Ablauf
    • Beteiligte
    • Riesterstufen
  • Voraussetzungen
    • Berechtigte Personen
    • Foerderfaehige Produkte
      • Zertifizierung
      • Betriebliche Altersvorsorge
  • Beitraege und Zulagen
    • Hoehe der Beitraege
    • Berechnung der Zulagen
    • Sonderausgabenabzug
  • Leistungen
    • Rente
    • Schaedliche Verwendung
    • Todesfall
    • Eigenheimzulage
  • Profitabilitaet
    • Leistungsempfaenger
    • Anbieter
  • Anpassungen
    • Riesterstufen
    • Unisextarife
    • Eigenheimzulage
    • Dauerzulagenantrag
    • Zertifizierung
    • Maklerprovision
    • Sonstige
    • Geplante
  • Kritik
  • Trivia
  • Siehe auch
  • Weblinks
  • Quellen

Dabei sollte zumindest in einem ersten Schritt der Inhalt komplett erhalten bleiben, ggf. leicht ergaenzt. Vor- und Nachteile wuerde ich aufloesen. Nachteile unter Kritik, Vorteile unter Funktionsweise (etwas in der Art:"Die Intention bei der Einfuehrung war es, vor allem Geringverdienern einen Ausgleich fuer...blabla. Die Zulagenfoerderung bewirkt bei geringeren Einkommen prozentual einen staerkeren Effekt als bei blablubb."). Vermutlich wird sich durch die veraenderte Reihenfolge aber auch Umformulierungsbedarf ergeben.

Ferner wuerde ich die Listen gerne verkuerzen, vielleicht reicht ja ein Verweis auf den Paragraphen und Nennung der groessten Gruppen?

Die Tabellen wuerde ich gerne etwas zusammenfuehren, vielleicht kann man das ja in einer Uebersichtstabelle packen?

Gegenvorschlaege? Ergaenzungen? --YeOldHinnerk 16:33, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wohnsitz im Ausland

Ist denn diese Beschränkung auf einen Wohnsitz im Inland nicht zumindest innerhalb der EU problematisch? Unter dem Punkt freie Wohnortwahl Derwaechter 21:29, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ja, ist es. Siehe unter Kritik Verfahren der EU gegen Deutschland... --YeOldHinnerk 16:00, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Moin! Bitte beachtet die Wikipedia Policy zu Weblinks. Gerade zu diesem Thema gibt es tausende. Nicht jede Seite, die das Wort Riester erwaehnt, auf Versorgungsluecken hinweist oder die Hoehe der Zulagen, Beitraege etc nennt gehoert hier her. Es gilt: Vom Feinsten bitte! Selbst jetzt finde ich noch tendenziell zuviele gleichartige Links hier. Habe das BMfAS auch rausgeloescht. Erstens fuerht der Link nicht direkt zu Riesterrente, zweitens unterliegt die Riesterrente nicht der BMfAS und schliesslich haben wir dort einen besseren Link auf eine staatliche Seite mit mehr Infos. Den kommerziellen Riester/Steuer Rechner brauche ich wohl kaum erwaehnen. Die dritte Seite, die ich entfernt habe war ja nicht schlecht - aber bringt eben auch nix neues. Steht alles bereits hier... --YeOldHinnerk 12:50, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Nicht anspruchsberechtigte Personen" umarbeiten

Der Abschnitt Riester-Rente#Nicht anspruchsberechtigte Personen sollte von einem Kenner der Materie leicht umgeruppiert werden. Die Einleitung im Absatz ist verwirrend (da sie sofort auf Sonderfälle/Ausnahmen/Anspruchsberechtigte eingeht) und sollte wahrscheinlich an das Ende des Abschnittes. Ich kann nur vermuten, dass es sich bei der tabellarischen Aufzählung um die "Nicht anspruchsberechtigte Personen" handelt. Also, wer kann es verstehen und machen? --stefan 17:19, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Rechenbeispiel 1 und 2

die Rechenbeispiele 1 und 2 sind leider völlig unverständlich. Dazu gehören noch einige ganz allgemeinverständliche Sätze. Die Frage, die beim Leser bleibt ist. Wer bekommt denn nun wieviel? Verstehe ich das richtig - Ich zahle im Monat 5 Euro auf die Rieser-Rente von meinem Lohn ein und der Staat gibt jährlich noch 300-400 Euro dazu?--stefan 17:47, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

"Nebenverdienste" des Erfinders der Riesterrente

Um die Motivation des Schöpfers und Namensgebers der Riesterrente richtig einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, einen Auszug seiner gestern bekannt gewordene Liste an "Nebeneinkommen" in den Artikel aufzunehmen.

- Allianz Pension Partners GmbH, 1000 bis 3500 Euro - AWD Holding AG, Hannover, mindestens 7000 Euro

- Badischer Genossenschaftsverband e.V., mindestens 7000 Euro

- BBBank Anlagenberatungs- und Versicherungsbereich, mindestens 7000 Euro

- bbg Betriebsberatungs GmbH, mindestens 7000 Euro

- Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., 3500 bis 7000 Euro

- Bundesverband Deutscher Vermögensberater, mindestens 7000 Euro

- BVF GmbH, mindestens 7000 Euro

- Delta Lloyd Deutschland AG, mindestens 7000 Euro

- DEVK Versicherungen, mindestens 7000 Euro

- Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherungen AG, mindestens 7000 Euro

- Nürnberger Versicherungsgruppe, mindestens 7000 Euro

- Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, 3500 bis 7000 Euro

- Saarland Versicherungen, mindestens 7000 Euro

- Sparda-Bank Baden-Württemberg eG, mindestens 7000 Euro

- Sparkasse Einbeck, mindestens 7000 Euro

- Union Investment Privatfonds GmbH, mindestens 7000 Euro

- universa Lebensversicherungen a.G., mindestens 7000 Euro

- Volksbank Lahr, mindestens 7000 Euro

- Westfälische Provinzial Versicherungen AG, 3500 bis 7000 Euro

Man könnte das auch abkürzen:

Nachdem Walter Riester aus dem Amt des Arbeitsminister ausgeschieden ist, verdiente er in den Jahren 2006 und 2007 mit Vorträgen für die Finanzindustrie weit über 100.000 Euro. Quelle: www.bundestag.de/mdb/bio/R/riestwa0.html


Überarbeiten

Dieser Artikel ist sprachlich und inhaltlich eine Zumutung. In vielen Abschnitten enthält er falsche bzw. veraltete Informationen. Von einer sachlichen Zusammenstellung der Sachverhalte ist der Artikel ebenfalls entfernt. Eine logisch nachvollziehbare Gliederung besitzt dieser Artikel ebenfalls nicht. Hier wurde offenbar ohne viele Kenntnisse munter drauf los editiert. Es wimmelt geradezu von Vorschlägen „man sollte dies tun“ oder „jenes tunlichst lassen“. Ich werde in nächster Zeit den Artikel grundlich durchforsten. – Wladyslaw [Disk.] 11:38, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Dieser Artikel sollte meiner Meinung nach deutlich entschlackt werden. Er ist wohl in den letzten Jahren so stark gewachsen, weil es bei diesem populären Thema sehr viele Informationen gibt, die alle hineingeflossen sind. Ich schlage vor, daß der Artikel sich auf das Wesentliche konzentrieren sollte. Für weitergehende Informationswünsche gibt es bei der Riester-Rente sehr gute Broschüren, die wirklich alle Details erklären. -- Citrix 16:52, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. Im Gründe ist hier ein Relaunch nötig. Bisher fehlte mir aber die Zeit hierfür. – Wladyslaw [Disk.] 16:53, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
also raus sollten die Berechnungsbeispiele (könnte man zig tausende hernehmen), raus sollte auch der Abschnitt "Kritik am Konzept", nicht weil es keine Kritik gibt, die Punkte aber wild durcheinander sind. Ansonsten wäre eine Struktur nach der Einleitung:
  • wieso das ganze (Senkung des Rentenniveus, Schaffen eines Ausgleichs),
  • wie funktioniert die Förderung (Zulagen, evtl. Sonderausgabenabzug)
  • wer ist Förderungsberechtigt
  • was gibt´s für Vorgaben an die Prdukte + Zertifizierung
  • wie läuft´s im Rentenbezug

--Andybopp 22:43, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Klingt sinnvoll. So ähnlich habe ich mir die Struktur auch gedacht. Bisher fehlt mir aber schlicht die Zeit, den Artikel neu zu schreiben (denn darauf läuft es faktisch hinaus). Eine Ideensammlung im Vorfeld ist aber wertvoll. – Wladyslaw [Disk.] 22:51, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kritik von Focus an Monitor

Ich beantrage, Link Nr. 4 (http://www.focus.de/finanzen/news/oezgenc_oekonomie/riester-rente_aid_233878.html?drucken=1) sowie den Text "Allerdings wurde ebenjene Sendung von mehreren Seiten scharf kritisiert, weil genau dieser Grundgedanke der privaten Altersvorsorge, nämlich die Entlastung der Allgemeinheit durch die Verantwortung des Einzelnen, erst gar nicht zur Sprache kam und damit der handwerkliche Grundsatz journalistischer Ausgewogenheit verletzt wurde" zu löschen.

Begründungen: 1. Die Kritik von Monitor ist sachlich richtig.

2. Der Sinn des Rentensparens liegt in der Erzielung von (zusätzlichen) Alterseinkünften. Es ist absurd, den Sinn einer Riesterrente in der Entlastung der Allgemeinheit zu sehen. So denken nur marktradikale Egoisten. Dies widerspricht dem Solidargedanken von staatlichen Rentensystemen und untermauert zudem die Enthüllung von Monitor, daß Riestersparen aus Sicht von Geringverdienern sinnlos ist.

3. Der Vorwurf der "Verletzung journalistischer Ausgewogenheit" ist unsachlich, unzutreffend und zudem ein Eigentor. Tatsächlich ist der Focus-Link vollkommen unsachlich und journalistisch peinlich. Der Focus ist für seine Nähe zu den etablierten Parteien und seine "Eigenverantwortungs"-Propaganda bekannt.

Es gibt keinen Grund, den Hinweis von Focus, in welchem Kritik an der Plus-Minus-Sendung geäußert wird, zu löschen. Plus-Minus hat Kritik an der Riester-Rente geäußert und wurde dafür in der Öffentlichkeit stark kritisiert. Es wäre unredlich, diesen Tatbestand zu unterschlagen. Denn damit würde die Kritik durch Plus-Minus als absolut berechtigt gelten. Das wäre jedoch falsch, denn den Machern von Plus-Minus wurde zu Recht eine einseitige Darstellung der Riester-Rente vorgeworfen. --Citrix 08:25, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen! Ich habe den Link auch schon des Öfteren gelöscht, nur leider scheint ein Wikipedia-Nutzer oder die Wikipedia-Administratoren selber Anhänger vom Focus bzw. von INSM zu sein.
Wo kämen wir hin, wenn wir den Focus als seriös einstufen!!! Das wäre ja so, als hätte der Holocaust nicht stattgefunden, nur weil der "Stürmer" das behauptet...

Ergänzung: ausgezahlte Beträge minus Inflation

Ein ganz wesentlicher Punkt fehlt: Die ausgezahlten Beträge einer Riesterrente sind so niedrig, daß sie Altersarmut nicht einmal annähernd verhindern können. So stellte Finanztest (Heft November 2007) z.B. fest, daß bei einem Jahresbeitrag von 1.000€ und 25-jähriger Laufzeit eine Riesterrente von 216€ zu erwarten sei - beim Testsieger. Alle anderen zahlen noch weniger aus. Abzüglich Inflation erhält man also eine Riesterrente mit einer Kaufkraft von heutigen rd. 100€. Spätestens angesichts dieser niedrigen Beträge ist offensichtlich, daß die Riesterrente sinnlos ist.

Hier wird ein Kritikpunkt vorgetragen und auf die logische Schlussfolgerung verzichtet. Zunächst zur Klarstellung: Die Riester-Rente war immer nur als Ergänzung innerhalb einer bestehenden Altersvorsorge gedacht. Frage an Sie, Herr Selbstdenker: Was ist den die Konsequenz, wenn trotz der Riester-Rente eine magere Versorgung droht? Plädieren Sie dafür, dann auf das bisschen Vorsorge auch noch zu verzichten? Sie sind impliziert genauso verantwortungslos wie die Politikergeneration der 70er und 80er Jahre, denen wir den schlechten Zustand der gesetzlichen Rentenversicherung zu verdanken haben. --Citrix 08:25, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Zustimmung zu Citrix. Riester ist nie als komplette Kompensation der gesamten Altersrente gedacht gewesen. Dafür reicht es schon, die Einleitung zu lesen. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Riester sollte ursprünglich auch nur die neu aufkommende Lücke abfedern. – Wladyslaw [Disk.] 08:40, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Was soll das? Heute und Tagesschau melden: die Riesterrente kann zu 100% für Wohneigentum gentutzt werden, hier wird das aber ständig gelöscht!J-g-s 20:27, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wir schreiben hier eine Enzyklopädie und keinen Newsticker. Bei dem geplanten Relaunch dieses Artikels wird noch viel mehr gelöscht! Außerdem darfst du dir mal angewöhnen, Beiträge fehlerfrei zu verfassen. – Wladyslaw [Disk.] 20:29, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Was heißt hier fehlerfrei?? hatte ich Tipfehler Bis jetzt war dieser Artikel einer der wenigen, wen nicht der einzige über die Riesterrente, der nicht von Anbietern geschrieben wurde, die ein Verkaufsinterresse haben. Warum Newstiker? die Änderung tritt zu 1.1.2008 in Kraft. Von mir aus könnt ihr ja den Artikel über Riesterrente löschen oder wichtige Teile raus nehmen (zB bei Kindererziehungszeiten), aber dann macht der ganze Artikel keine Sinn mehr und Informiert eben so schlecht wie mancher Anbieter J-g-s 20:54, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Da ich mich nicht gerne wiederhole lies erstmal das hier Diskussion:Riester-Rente#Überarbeiten. In diesem Edit (2 Sätze) zähle ich fünf Rechtschreibefehler, ganz zu schweigen vom unmöglichen Stil. Niemand bezweifelt den Wahrheitsgehalt dieser spezifischen Meldung, trotzdem bleibt der sogenannte „Wohn-Riester“ ein Nebenaspekt. Es geht hier aber um was Grundsätzliches: Wikipedia ist kein Newsportal und keine Informationsplattform in dem Sinn den du meinst sondern eine Enzyklopädie. Eine Enzyklopädie beschreibt sachlich und distanziert. Die Wikipedia hat keinen Platz für Tipps, Ratschläge und Empfehlungen. – Wladyslaw [Disk.] 21:00, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich sehe das genauso wie Wladyslaw. Im übrigen ist eine Absichtserklärung von Politikern noch lange kein Gesetz. --Citrix 11:23, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Zulagen vom Staat

Dieser Abschnitt trägt als Überschrift die übliche Ausdrucksweise "Zulagen vom Staat". Das suggeriert die Zulagen seien eine Förderung, so etwas wie ein Geschenk vom Staat an die Riester-Sparer. Wir erinnern uns an den Politikunterricht: "Wir sind der Staat". Die Förderung dieser Altersvorsorge ist steuerfinanziert und somit alles andere als ein Geschenk! Vielleicht sollte dem Absatz mit der Überschrift "Zulagen vom Staat" eine Anmerkung die darüber aufklärt hinzugefügt werden. Man könnte auch einfach die Überschrift ändern in "Steuerfinanzierte Zulagen vom Staat" --Polli75 09:10, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

„Zulagen vom Staat“ heißt „Zulagen vom Staat“ und wird hier auch als „Zulagen vom Staat“ bezeichnet. Wir werden weder eine neue Bezeichnung einführen noch Dinge erklären, die ohnehin selbstverständlich sind. Dass das Geld nicht vom Geldesel stammt sondern das Bundesvermögen darstellt, das wiederum Einnahmen sind, die von privaten und juristischen Personen getätigt wurde ist hier unpassend zu erwähnen. Die unterschwellige Wirkung dieser „Erklärung“ wiegt schwerer als die vermeintliche Information. Im Übrigen bitte ich dich aktuelle Beiträge an das Ende der Diskussionsseite zu setzen und nicht irgendwo zwischendrin. – Wladyslaw [Disk.] 09:29, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Unter Altersvorsorgezulagen steht der Satz: "Die Grundzulage für Verheiratete muss zu gleichen Teilen auf zwei Verträge aufgeteilt werden."
In Wirklichkeit wird aber nicht die doppelte Zulage aufgeteilt, sonder jeder bekommt seine eigen Zulage auf seinen eigen Vertrag. Müsste zB die Frau den Sockelbetrag von 60 Euro zahlen, tut das aber nicht, kann nicht der Man der seinen Anteil auf seinen Vertrag geleistet hat die doppelte Zulage auf seinen Vertrag bekommen, nur weil er verheiratet ist. Mann sollte die Tabelle deshalb ändern und zB. 114 + 114 Euro Zulage schreiben und nicht 228 Euro.91.2.50.199 12:01, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sachlicher Fehler im Artikel!

Bezieher von ALG-II-Leistungen (Hartz-IV-Empfänger) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Deswegen sind sie auch zulageberechtigt. Im Artikel steht, dass diese Gruppe nicht förderfähig sei. Das ist sachlich falsch.

Quelle: EStG § 10a (nicht signierter Beitrag von 91.12.117.53 (Diskussion) 15:06, 12. Apr. 2008 --hoiroix - klönschnack 13:15, 15. Apr. 2008 (CEST))Beantworten

Sachlicher Fehler im Artikel II

Der Satz "Die Grundzulage für Verheiratete muss zu gleichen Teilen auf zwei Verträge aufgeteilt werden." ist falsch. Viel mehr wird die Erwachsenen-Zulage jeweils EINZELN auf den Vertrag des Mannes und der Frau gezahlt. Die Zulagen der Kinder werden auf den Vertrag der Frau gut geschrieben, können aber auch auf Antrag beider verteilt oder auf dem Vertrag des Mannes gut geschrieben werden.

Der Mann kann die Zulage der Frau nur in Abzug bringen, wenn die Frau einen abgeleiteten Vertrag hat und nicht selber Sozialversicherungsplichtig/Rentenv.pl. ist.

Kindererziehungszeiten gelten als sozialverischerungspflichtige Beschäftigung! Quelle: selbst erlebt 91.2.45.117 20:28, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Insolvenz

Ist die Riesterente sicher gegen Insolvenz? Was passiert, wenn die Banken Insolvenz anmelden? Wird sie dann noch ausgezahlt? --Hutschi 10:12, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das selbe wie bei privaten Rentenversicherungen. Es wird mindestens die Garantieleistung erbracht. – Wladyslaw [Disk.] 11:00, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Von wem? Ist es dann steuerfinanziert? --Hutschi 13:07, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Von Protektor. Da es hier um den Kapitalstock der privaten Rentenversicherungen geht ist die Absicherung allein Sache dieser und nicht steuerfinanziert. Hier geht es allerdings um Fragen der Bearbeitung des Artikels. Diese Seite ist nicht als Forum für private Fragen zu diesem Thema gedacht. – Wladyslaw [Disk.] 17:39, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Die Frage wurde bisher nicht korrekt beantwortet. Gefragt wurde ausdrücklich nach einer Bankinsolvenz. Banken sind keine Versicherungen. Deshalb ist die Sicherungseinrichtung der Versicherer nicht zuständig. Im übrigen gibt es bei Banksparplänen keine Garantieleistungen, sondern Zinsen. Wie sieht nun der Schutz aus?
Banksparpläne sind Spareinlagen und stehen unter dem Schutz des zuständigen Einlagensicherungsfonds. Beispiel: Sparer bei Genossenschaftsbanken geniessen einen allumfassenden Schutz für ihren Riester-Banksparplan. --Citrix 08:50, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Korrekt. Das es um Bank geht habe ich schlicht überlesen da die Riester-Banksparpläne ohnehin eher ein Nischendasein fristen. Aber auch in diesem Fall ist die Sicherheit der Anlage ein privatwirtschaftliches Risiko, welches nicht steuerfinanziert wird. – Wladyslaw [Disk.] 09:28, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Dann habe ich es doch richtig verstanden, dass im Zweifelsfall das Geld weg ist. Die privaten Renten unterliegen dem privatwirtschaftlichen Risiko, welches äußerst unsymmetrisch verteilt ist. Und es ist ja bekanntlich schon mehrfach in verschiedenen Ländern einschließlich der Bundesrepublik passiert. Die Frage zur Bearbeitung des Artikels ist, dass vorher die Unklarheiten geklärt sein sollten. In den Artikel gehört nun also ein Satz: Die Riesterrente ist vom privatwirtschaftlichen Risiko der Insolvenz bedroht. Ist das so richtig? --Hutschi 10:05, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das hast du komplett falsch verstanden. Wie du nach diesen Erklärungen auf diesen Schluss kommst ist mir schleierhaft. Im übrigen gehören selbst richtige Sachverhalte nicht in der Form in den Artikel, die auf dem Niveau von Boulevardpresse ausgedrückt werden. – Wladyslaw [Disk.] 10:36, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Erstmal Danke für die Zurückänderung. "Privatwirtschaftliches Risiko" beinhaltet immer die Möglichkeit des Totalverlustes. Ich selber habe das an den sogenannten "Vermögenswirksamen Leistungen" erfahren, die ebenfalls zu Altersvorsorge vorgesehen waren und staatlich unterstützt wurden. Dann ging die Firmengruppe pleite und das Geld war weg. Im Fernsehen wurde jetzt in mehreren Sendungen auf das Risiko hingewiesen. Es sollte auf jeden Fall im Artikel stehen, worin die Risiken bestehen. Übrigens gibt es auch interessante Arbeiten zur Risikoaversion. Du hast geschrieben: Aber auch in diesem Fall ist die Sicherheit der Anlage ein privatwirtschaftliches Risiko, welches nicht steuerfinanziert wird". Das bedeutet: Es besteht ein Risiko der Insolvenz und die Steuer springt nicht mit einer solidarischen Ausgleichszahlung ein. Es ist dann alles oder ein Teil weg. Das geht vollkommen klar aus Deinem Satz hervor und stimmt auch mit der Berichterstattung und mit entsprechender LIteratur überein. --Hutschi 11:35, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Da wir nicht wissen, um was für einen genauen Vertrag es hier geht und welche Rechtsform dahinter steht kann man zu diesem Einzelfall nichts sagen. Abgesehen davon hat das hier, wie bereits mehrfach hingewiesen, nichts zu suchen. Privatwirtschaftliches Risiko heißt nichts anderes als, dass die Banken oder Versicherung dafür gerade stehen müssen. Dass bedeutet nicht, dass es tatsächlich risikoreich ist! Dafür gibt es die zitierten Sicherheitsmechanismen. Bisher hat in Deutschland noch nie jemand Geld verloren, welches er in Produkte angelegt hat, die mit einem verbrieften Zins versehen sind. Man kann das selbstverständlich für die Zukunft nie hunderprozentig ausschließen. Aber wir können natürlich hier auch andere Weltuntergangsszenarien zeichnen, die niemandem weiterhelfen − am wenigsten dem Artikel um den es hier geht. – Wladyslaw [Disk.] 12:56, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

zulagenunschädlich

Das Wort sollte im Artikel erklärt werden. Ich mache es nicht selbst, weil ich es nur durch Studium entsprechender Fachliteratur herausfinden kann - und das kann schiefgehen (wie mein voriger Beitrag). --Hutschi 11:48, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Hutschi, wenn du meinst, dass man das erklären sollte, dann leg ich mal los: "Zulagenunschädlich" ist das Gegenteil von "Zulagenschädlich". Der Begriff bezieht sich auf die gesamte Förderung der Riester-Rente, also Zulagen und Steuervorteile. Eine Prüfung, ob eine Verfügung über das angesparte Kapital zulagenunschädlich oder zulagenschädlich findet immer dann statt, wenn in einer Form über das Kapital verfügt wird, die nicht dem vorher festgelegten Vertragsablauf entspricht z.B. Kündigung. Beispiel: A) Ich kündige meine Vertrag, um in die Karibik auszuwandern und brauche noch etwas Geld für die Yacht. Das ist zulagenschädlich, denn der Staat will meine Altersvorsorge subventionieren und nicht meine Yacht. B) Ich kündige und wechsel mit meinem Guthaben zu einem anderen Anbieter. Das ist unschädlich, sofern ich mich dabei an die Regularien halte, denn die staatliche Förderung wird weiterhin für meine Altersvorsorge genutzt. --Citrix 08:34, 13. Jun. 2008 (CEST) Ich finde aber, dass Hutschi recht hat und die Erklärung dazu in das Artikel gehöhrt.Demon1248 01:13, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Gesamtbetrag

Zitat "Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass mindestens der Gesamtbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird"

  • in der Tabelle heißt es Grundbeitrag, ist das dasselbe wie Gesamtbeitrag? Wenn ja, warum nicht gleiche Worte verwenden, wenn nein, was ist der Zusammenhang?
  • sind es % vom Netto- oder Bruttoeinkommen?
  • heißt es -beitrag oder -betrag?
Das ist schon richtig so. Der Grundbeitrag ist eine feste Summe (154 EUR), während der Gesamtbetrag vom Bruttoeinkommen ahhängt (4%). Ob man jetzt Beitrag oder Betrag sagt ist meines Wissens nirgends festgeschrieben, ich kann aber mal bei Gelegenheit im Gesetzestext kucken. (nicht signierter Beitrag von PatrickSaar (Diskussion | Beiträge) – Wladyslaw [Disk.] 14:12, 7. Jul. 2008 (CEST))Beantworten
Um genau zu sein: der prozentuale Beirag wird vom zu versteuernden Bruttoeinkommen berechnet. – Wladyslaw [Disk.] 14:12, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Bezugsgröße ist nicht das zu versteuernde Bruttoeinkommen, sondern das Rentenversicherungsbrutto. Ist vielleicht in vielen Fällen das gleiche, muss es aber nicht immmer sein, z.B. wenn geldwerte Vorteile pauschal versteuert werden, für die aber ggf. SV-Beiträge (in dem Fall Rentenbeiträge) anfallen.[Benutzer Diskussion:mihlahamm 15.02.2009 20:18 CET

Der Mindesteigenbeitrag liegt nicht wie im Artikel angegeben bei 4% des Vorjahreseinkommens (Rentenbrutto). Davon muss zunächst die staatlichen Zulage noch abgezogen werden. Erst dann erhält man den Mindesteigenbeitrag, der bei Geringverdienern auch negativ werden kann. Der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro muss aber in jedem Fall entrichtet werden, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten. (nicht signierter Beitrag von Magicgerald (Diskussion | Beiträge) 12:22, 12. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Gekündigte Verträge

Unter "Sonstiges" sollte nicht nur die Zahl der abgeschlossenen sondern auch die der wieder gekündigten Verträge eingepflegt werden. siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595324,00.html

Unverständliche Passage

Da ich von dem Thema kaum Ahnung habe, kann ich nur anmerken, dass eine Passage im Abschnitt "Kritik am Konzept" unverständlich ist, sie aber nicht selbst verbessern:

In der ARD-Sendung Monitor vom 10. Januar 2008 wurde darauf aufmerksam gemacht, dass vor allem für Geringverdiener, aber auch für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos sind, die Riester-Rente ein Verlustgeschäft sei, da es (!!) nicht der Grundsicherung zugeschlagen, sondern verrechnet wird.

Was ist "es" (von mir markiert)?

--MM

Es ist die Auszahlung der Riesterrente. Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob das "Maleur" inzwischen behoben ist: An sich hatte die Bundesregierung mal vor, die Riester-Rente bei der Auszahlung nicht auf die Grundsicherung (müsste Hartz IV für Rentner sein)anrechnen zu lassen. So lange das nicht der Fall ist, kann es passieren, dass sich ein Geringverdiener sein Leben lang jeden Cent vom Munde abspart und wenn es an die Auszahlung geht, wird die Grundsicherung um die Auszahlung der Riester-Rente gekürzt und der einzige, der sich freut ist der Staat. Es wird aber auch Geringverdienern trotzdem empfohlen, eine Riesterrente abzuschließen, da man ja nicht schon 30 oder mehr Jahre im Voraus weiß, ob man im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein wird. Falls das nämlich nicht so ist, hat man die Riesterrente für sich selbst gespart. mihlahamm 15.02.2009

Altersvorsorgezulage pro Monat oder Jahr?

Ganz blöde Frage: Sind die Zahlen in dieser Tabelle pro Monat oder pro Jahr zu verstehen? Das sollte man noch irgendwie erwähnen! --89.55.192.201 20:22, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Alle Zahlen beziehen sich auf das jeweilige Jahr. – Wladyslaw [Disk.] 15:33, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sicherung

An die Experten eine Frage die mit Sicherheit viele Riester-Sparer in diesen Zeiten umtreibt: wie sind die Einlagen abgesichert? Man liest im Artikel dass zumindest die eingezahlten Einlagen plus Zulagen als Minimum ausgezahlt werden müssen selbst wenn die Entwicklung der Anlagen so schlecht war dass die Rendite gleich 0 ist. Was ist aber wenn ein Versicherungskonzern (siehe die riesigen Banken wie Citibank oder die amerikanische AIG Versicherung von denen auch niemand dachte dass die jemals an den Rande des Zusammenbruch kämen) wirklich in die Insolvenz gerät und abgewickelt wird oder zumindest nur die Filets aus dem Portfolia von einer anderen Versicherung übernommen werden? Gibt es dann eine gesetzliche/staatliche Absicherung der Einlagen und Zulagen oder dergleichen? Dies wird auch nicht die letzte ernste Krise sein bevor junge Leute wie ich in 45 Jahren mal in die Rente eintreten - ich finde dieses Thema MUSS also im Artikel ausführlich behandelt werden. Nicht als individuelle Beratung für Riester-Sparer sondern als allgemeine Information, den die Riester-Rente unterliegt ja gewissen Standards und ob welche Sicherungen diese Standards enthalten (in Verbindung mit evtl. sonstigen allgemeinen Versicherungsgesetzen, die natürlich ein Normalbürger auch nicht kennt) sollten erklärt werden in Zusammenhang. Vielen Dank. 84.155.109.153 13:25, 8. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Zertifizierungsbehörde

Unter Punkt 5 steht noch, dass die Zertifizierung durch die BaFin durchgeführt wird. Durch das Steueränderungsgesetz 2009 wurde diese Zuständigkeit geändert. Seit 01.01.2009 erfolgt die Zertifizierung gemäß § 3 AltZertG durch das Bundeszentralamt für Steuern.

Fehler im 1. Abschnitt

Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte,...

nicht ganz richtig. .. Zulagen oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten...

Da durch die sog. Günstigerprüfung entschieden wird, was man erhält. (nicht signierter Beitrag von 89.58.29.225 (Diskussion | Beiträge) 16:23, 31. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Bis zu 30% Teilauszahlung bei zuteilungsreife:

Im aktuellen Text steht: "Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich." Es scheint der Eindruck zu entstehen dass nur eine 30-prozentige auszahlung zulagenunschädlich wäre. Es würde aber auch weniger gehen. Überarbeiteter Satz: "Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine bis zu 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich."