Gewerbe
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Gewerbe ist jede, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird, mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenes Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie Dienstleistungen höherer Art.
In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; umgangssprachlich spricht man von Gewerbeschein.
Ausgehend von der in Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschriebenen Berufsfreiheit wurde in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach steht es jedem im Rahmen weiterer Gesetze frei, ein Gewerbe zu betreiben und Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Nach der Gewerbeordnung (GewO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten auch die Land- und Forstwirtschaft, sowie freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater als Gewerbebetriebe, sind jedoch gemäß § 6 GewO dem Anwendungsbereich entzogen. Nach Definition des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes zählen sie nicht dazu, siehe unten Steuerrecht.
Man unterscheidet Gewerbe in Industrie, Handwerk, Hausgewerbe und Verlagswesen. 1878 wurde in Deutschland die Gewerbeaufsicht eingeführt, die die Einhaltung von arbeits- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht und darauf aufbauend Gewerbebetriebe bei groben Verstößen auch schließen kann.
Ist für die Ausübung des Gewerbes ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig, gilt der Gewerbetreibende als Sollkaufmann und muss ergänzend zu den Bestimmungen des bürgerlichen und Steuerrechts auch die Anforderungen des Handelsgesetzbuches erfüllen.
Mit dem Recht zur Ausübung eines Gewerbes ist auch die Verpflichtung zur Führung von Büchern verbunden, sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen. Kaufleute nach dem HGB müssen Bilanzen erstellen.
Steuerrecht
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Die Gewinnerzielungsabsicht kann Nebenzweck sein. Gemäß der Abfärbetheorie führt auch ein nur geringfügiger Anteil an gewerblicher Tätigkeit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinneinkünfte.
Weblinks
- UStG Umsatzsteuergesetz
- GewStG Gewerbesteuergesetz
- www.klicktipps.de Gewerbe oder Freiberuf gründen - mit möglichst einfachen Worten erklärt.