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Europäische Union

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Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 europäischen Staaten mit einer Gesamteinwohnerzahl von 455 Millionen Menschen. Sie stellt gemessen am Bruttoinlandsprodukt den größten Wirtschaftsraum der Welt dar.


Europaflagge
Details zur Europaflagge
Europahymne
Ode an die Freude
Devise
In varietate concordia (In Vielfalt geeint)
Amtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
Kommissionssitz Brüssel
Ratssitz Brüssel (Generalsekretariat)
Ministerratssitz Brüssel
Parlamentssitz Straßburg (Plenartagungen)
Brüssel (Ausschüsse)
Luxemburg (Generalsekretariat)
Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso
Ratspräsident Jean-Claude Juncker
Ministerrats-
präsidentschaft
Luxemburg
Parlamentspräsident Josep Borrell
Fläche 3.975.000 km²
Bevölkerung 455 Millionen (Stand: 1. Mai 2004)
Bevölkerungsdichte 114 Ew. pro km² (Stand: 1. Mai 2004)
Gründung 1. November 1993
(EGKS: 18. April 1951)
Währungen Euro (Eurozone),
Britisches Pfund, Dänische Krone, Estnische Krone, Lettischer Lat, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Polnischer Zloty, Schwedische Krone, Slowakische Krone, Slowenischer Tolar, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypriotisches Pfund
Zeitzonen UTC 0 bis +2, mit Außengebieten -4 bis +4
Internet-TLD .eu

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit darüber hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden sollte und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 jedoch in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet der die bisher drei gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte.

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte entwickelt wodurch der Binnenmarkt geschaffen wurde. Der Vertrag von Maastricht 1992 beschloss die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Union bestand aus den bereits 1967 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EG) und die beiden neu gegründeten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Justiz und Inneres aus der später Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet die am 1. Mai 2004 stattfand und die die EU von 15 Mitglieder auf 25 Mitglieder erweiterte. Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung feierlich in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag muss von allen 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die noch nötige Ratifizierung des Verfassungsvertrages wurde jedoch bereits bei der französischen Volksabstimmung im Mai 2005 und der niederländischen Volksabstimmung im Juni 2005 abgelehnt. Weitere Entscheidungen durch Ratifizierung stehen noch in mehreren europäischen Staaten an. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zuzstimmung aller Mitgliedsstaaten erreicht werden kann damit die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs.

Momentan sind die wichtigsten Debatten innerhalb der Europäischen Union die Erweiterung nach Süden und Osten, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und die Europäische Verfassung.

Gründe und Ziele

Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit bewerkstelligt werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund für einen Beitritt zur Union und ein Grund neue Staaten aufzunehmen.

Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen (Lissabon-Strategie).

Um das zu erreichten, sollen die wirtschaftlichen Lage und Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.

Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz. Auch die Hoffnung, Probleme (z.B. Umweltverschmutzung), gemeinsam besser zu lösen ist ein Grund für den Zusammenschluss.

Geographie

Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien von Frankreich, Spanien und Portugal, die ebenfalls der EU angehören. Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien) liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 jedoch auch ein Staat aufgenommen, der geographisch zu Asien gezählt wird. Der längste Fluss der EU ist die Donau (2850 km) und der höchste Berg der Mont Blanc (4808 m) in den Alpen.

Sprachen

Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union

In der heutigen EU werden 20 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe der EU kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden. Reden im Plenum werden von Dolmetschern übersetzt.

Mitglieder und Beitrittskandidaten

Mitglieder

Hauptartikel: Mitgliedsländer der EU


Staat ISO 3166
Alpha-2
Beitritt Hauptstadt Bevölkerung
2022[1]
Fläche
in km²[2]
Einwohner/km² BIP in
Mrd. Euro
2022[3]
BIP pro
Kopf 2022
in Euro[3]
BIP pro
Kopf in
KKS 2022[4]
Belgien Belgien BE 1. Januar 1958 Brüssel 11.617.623 30.528 373 549,456 46.990 121
Deutschland Deutschland DE 1. Januar 1958
(3. Oktober 1990)
(Bonn)
Berlin
83.237.124 357.340 232 3.869,900 46.180 117
Frankreich Frankreich FR 1. Januar 1958 Paris 67.871.925[5] 632.834[6] 106 2.639,092 38.550 101
Italien Italien IT 1. Januar 1958 Rom 59.030.133 302.073 200 1.909,153 32.390 96
Luxemburg Luxemburg LU 1. Januar 1958 Luxemburg 645.397 2.586 233 78,130 119.230 261
Niederlande Niederlande NL 1. Januar 1958 Amsterdam 17.590.672 41.540 414 941,186 53.170 130
Danemark Dänemark DK 1. Januar 1973 Kopenhagen 5.873.420 42.921 135 376,087 63.680 136
Irland Irland IE 1. Januar 1973 Dublin 5.060.004 69.797 69 502,583 98.260 234
Griechenland Griechenland GR 1. Januar 1981 Athen 10.459.782 131.957 81 208,030 19.670 68
Portugal Portugal PT 1. Januar 1986 Lissabon 10.352.042 92.225 112 239,241 23.290 77
Spanien Spanien ES 1. Januar 1986 Madrid 47.432.893 505.970 92 1.327,108 27.870 85
Finnland Finnland FI 1. Januar 1995 Helsinki 5.548.241 338.435 16 266,679 47.990 109
Osterreich Österreich AT 1. Januar 1995 Wien 8.978.929 83.879 105 446,933 49.360 125
Schweden Schweden SE 1. Januar 1995 Stockholm 10.452.326 438.574[7] 23 560,958 53.490 119
Estland Estland EE 1. Mai 2004 Tallinn 1.331.796 45.227 29 36,181 27.170 87
Lettland Lettland LV 1. Mai 2004 Riga 1.875.757 64.573 30 39,062 20.710 74
Litauen Litauen LT 1. Mai 2004 Vilnius 2.805.998 65.300 43 66,791 23.580 90
Malta Malta MT 1. Mai 2004 Valletta 520.971 316 1.505 16,922 31.890 102
Polen Polen PL 1. Mai 2004 Warschau 37.654.247 312.679 121 656,905 17.370 79
Slowakei Slowakei SK 1. Mai 2004 Bratislava 5.434.712 49.035 111 109,651 19.930 67
Slowenien Slowenien SI 1. Mai 2004 Ljubljana 2.107.180 20.273 102 58,988 27.980 92
Tschechien Tschechien CZ 1. Mai 2004 Prag 10.516.707 78.867 135 276,605 25.870 91
Ungarn Ungarn HU 1. Mai 2004 Budapest 9.689.010 93.024 105 170,246 17.580 77
Zypern Republik Zypern CY 1. Mai 2004 Nikosia 904.705 9.251 93 27,006 29.590 92
Bulgarien Bulgarien BG 1. Januar 2007 Sofia 6.838.937 111.002 64 84,560 12.400 59
Rumänien Rumänien RO 1. Januar 2007 Bukarest 19.042.455 238.391 82 285,884 15.010 77
Kroatien Kroatien HR 1. Juli 2013 Zagreb 3.862.305 56.594 73 66,939 17.130 73
Europaische Union Europäische Union EU Brüssel 446.141.649 4.215.191 106 12.511,874 29.100* 100*

* veraltete Daten inklusive des Vereinigten Königreichs


Beitrittsbedingungen

Hauptartikel: Kopenhagener Kriterien

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Staat die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine Demokratische und Rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen können.

Beitrittskandidaten

Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Die drei Säulen der Union

Hauptartikel: Die drei Säulen der Europäischen Union

Die drei Säulen der Europäischen Union
Die drei Säulen der Europäischen Union

Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften

Durch die EG-Verträge wurden mit den Europäischen Gemeinschaften supranationale Organisationen geschaffen. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der Organe der EU, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedsstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft zahlreiche Rechte und Pflichten.

Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) soll die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Durch den Hohen Vertreter für die GASP soll die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auch personell repräsentiert werden. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen.

Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Mittel der Außenpolitik sind die gemeinsame Strategie, ein gemeinsamer Standpunkt und eine gemeinsame Aktion. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung. Zuständige Personen für die GASP sind bisher ein Kommissar, der Hohe Vertreter der GASP und der Ratspräsident.

Faktisch hat die GASP, insbesondere bei wichtigen Fragen, noch keine Bedeutung: Beim Irak-Krieg startete Spaniens Ministerpräsident Aznar unter Umgehung der GASP und der griechischen EU-Präsidentschaft eine Initiative zur Beteiligung an der sog. "Koalition der Willigen", der sich z.B. Italien und Polen anschlossen, während andere Mitgliedsstaaten wie z.B. Frankreich und Deutschland als erklärte Kriegsgegner jede Beteiligung ablehnten.

Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen definieren lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden ebenfalls durch Regierungszusammenarbeit getroffen.

Weitergehende Verträge

Während die EU-Verträge den Kern der EU ausmachen und von jedem Mitgliedsland angenommen werden müssen, gibt es noch zahlreiche weitere multilaterale Verträge innerhalb der EU, denen die Mitgliedsstaaten freiwillig beitreten können. Beispiele dafür sind die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro, der 12 Staaten beigetreten sind und das Schengen-Abkommen, durch das die Grenzkontrollen zwischen 15 Mitgliedsstaaten abgeschafft wurden.

Die politischen Organe der EU

Überblicksartikel: Politisches System der Europäischen Union

Die Politik innerhalb der Europäischen Union wird wesentlich von den Regierungen der Mitgliedsländer beeinflusst. Größere Veränderungen wie beispielsweise Änderungen des EU-Vertrages und Aufnahme neuer Mitglieder werden traditionell auf Gipfeltreffen aller Regierungschefs diskutiert und beschlossen, diese Treffen werden auch als Europäischer Rat bezeichnet.

Die Tagespolitik dagegen wird von den Fachministern im Rat der Europäischen Union, zusammen mit der Europäischen Kommission und dem Europaparlament bestimmt.

Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen. Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen. Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.

Vorlage:Navigationsleiste Europäische Organe

Politikfelder

Binnenmarkt

Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d.h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die EU auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO), und wenngleich alle EU-Mitglieder auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EU, die für sie spricht.

Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt.

Als weitere Erleichterung für den Handel innerhalb der Union gilt die Währungsunion, die eine Absicherung gegenüber Devisenschwankungen überflüssig macht.

Die Gemeinschaftswährung Euro

Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.

Wettbewerbspolitik

Um Wirtschaftskartelle und -monopole auf EU-Ebene zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die nationalen Kartellbehörden ergänzt.

Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von nationalen Subventionen zuständig. Damit soll verhindern werden, dass einzelne Länder bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig - darunter fiel beispielsweise Ostdeutschland.

Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele nationale Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der europäischen und nationalen Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.

Wirtschaftspolitik der EU

Datei:EU Karte BIP.png
Bruttoinlandsprodukt pro Land
Datei:EU BIP.png
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf

Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: www.lemonde.fr). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.

Für die regionale Entwicklung in den 25 Mitgliedsländern gibt die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionshilfen. Für die EU-Kommission ist die Struktur- und Kohäsionspolitik ein zentraler Politikbereich, der im wesentlichen drei Ziele verfolgt: Förderung des wirtschaftlichen Aufholprozesses der ärmeren Regionen, Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungszahl sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit bestimmter Regionen. Rund 70 Prozent des Brüsseler Geldes fließen in Regionen, die ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts aufweisen (sogenannte Ziel-1-Gebiete).

Datei:EU high BIP.png
Regionen mit höchsten Bruttoinlandsprodukt
Datei:EU low BIP.png
Regionen mit niedrigsten Bruttoinlandsprodukt

Zu Beginn des Jahres 2005 forderte Deutschland als höchster Nettoeinzahler eine Verringerung des EU-Haushaltsbudgets auf ein Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung; die EU-Kommission plant zu diesem Zeitpunkt aber stattdessen, den Etat leicht zu erhöhen. Nicht nur Regionen in Polen, Ungarn, Tschechien und Lettland, sondern auch Teile Ostdeutschlands gehören zu den förderungswürdigen Ziel-1-Gebieten. Die für Ost-Bundesländer ausbezahlte Förderungssumme beläuft sich bis Ende 2006 auf über 21 Milliarden Euro. Jedoch sinken die Förderungsgelder für die ostdeutschen Regionen mit dem Beitritt von zehn weiteren Mitgliedsländern ab, da die Länder Ostdeutschlands dann über dem 75-Prozent-Durchschnittswert liegen.

Die relativen Kosten anderer großer Aufbauhilfen, Quelle: www.lpb.bwue.de

Programm Kosten als % des BIP p.a.
US-Marshall-Plan; 13,3 Milliarden US$, 1948–1951 ~ 2,00 %
Deutsche Wiedervereinigung; ~ 500 Milliarden Euro, 1991–1998 (laufend) ~ 5,00 %
EU-Erweiterung; 69,5 Milliarden Euro, 1990-2006 (laufend) ~ 0,05 %
EU-Entwicklung der 25 Mitgliedsländer; 360 Milliarden Euro, 2007–2013

Abkommen und Programme mit nicht EU-Ländern/Regionen

Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.

Finanzhilfen und Förderprogramme

Hauptartikel: Förderprogramme der EU

Datei:Euro-1 neu2.jpg
Euroscheine

Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z. B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte (siehe auch oben Abschnitt Wirtschaftspolitik).

Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und NROs. Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Aussenpolitik. Überwiegend werden EU-interne projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden auch zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben, sowie um die Stabilität zu sichern.

Förderung von neuen Technologien

Damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird, hat die Europäische Union zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, die maßgeblich am Erfolg der heute verwendeten einheitlichen Standards beteiligt waren. So hat das ETSI (European Telecommunications Standards Institute, Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen, beispielsweise Euro-ISDN, GSM und DECT.

Um die europäischen Raumfahrtprogramme zu koordinieren und zu bündeln, wurde 1975 die European Space Agency (ESA) gegründet.

Kulturpolitik

Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf jedoch nur einen Beitrag leisten, muss die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP durch. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.

Finanzhaushalt

Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.

Die Hauptbeiträge der Mitgliedsstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt (die EU darf keine Kredite aufnehmen). Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier Großbritannien dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge (das heißt Beiträge vermindert um erhaltene Zahlungen) zurückerstattet bekommt.

Geschichtliche Entwicklung

Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des BSP eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BSP aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992 1,20 % des Gesamtbetrags des BSP der Gemeinschaft erreichte.

Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BSP anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993–1999 hat der Europäische Rat von Berlin am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 20002006 geeinigt. Es wurde ein neuer Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.

Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BSP festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.

Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 20072013 wird von der Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35 % ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Die Finanzierung dieser Erstattung soll aus dem allgemeinen EU-Haushalt erfolgen. Die Kommission hat errechnet, dass der Anteil im Falle des Vereinigten Königreiches von 0,25 % auf 0,46 % ansteigen würde, im Falle Deutschlands auf 0,49 %.

Künftiger Finanzrahmen der EU

(für die Jahre 2007 bis 2013 in Mrd. EUR gemäß Vorschlag der Kommission)

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Zahlungsermächtigung 124,6 136,5 127,7 126,0 132,4 138,4 143,1
Verpflichtungsermächtigung 133,6 138,7 143,1 146,7 150,2 154,3 158,4
Deutscher Finanzierungsanteil 26,9 29,5 27,5 27,1 28,5 29,7 30,7
Österreichischer Finanzierungsanteil              

Ausführlichere Informationen über den Haushalt der Europäischen Union finden Sie unter den Weblinks.

Siehe auch: Euro-Stabilitätspakt

Kritikpunkte an der EU

"Eurokratie" und Demokratiedefizit

Mit der Wortschöpfung "Eurokratie" wird kritisiert, dass die Entscheidungen innerhalb der EU von einer gesichtslosen Bürokratie getroffen würden, die niemandem verantwortlich sei und von niemandem gewählt wird. Die Eurokratie soll dabei das Gegenteil zur Demokratie darstellen. Die EU-Kommissare, die im Schnitt alle fünf Jahre wechseln und selbst nicht von der Bevölkerung, sondern von den Regierungschefs gewählt werden, hätten innerhalb ihrer Behörde letztendlich gar keine Macht - die läge bei den Verwaltungsbeamten.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik einiger Politikwissenschaftler, die auf ein Demokratiedefizit innerhalb der EU hinweisen. Insbesondere wird eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen festgestellt. Denn der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan der EU wird ausschließlich von den Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine ausreichende Kontrollmöglichkeit haben. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktinierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat ohne parlamentarische Kontrolle legislative Funktion aus. Andere Politikwissenschaftler halten jedoch die Legitimation des Rates als Gremium demokratisch gewählter Regierungen für ausreichend. Zudem verweisen sie auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen ("Output-Legitimation").

“Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend” -- Günter Verheugen, vorml. EU-Erweiterungskommissar

Verwaltungskosten

Die zahlreichen Organe und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.

Verlust an regionalen Eigenheiten

Während durch die Gründung des Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits schützt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen sich nur in Nürnberg produzierte Bratwürste Original Nürnberger Rostbratwurst nennen, für Thüringer Bratwürste gilt gleiches.

Korruption

Hauptartikel: Korruption in der EU

Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht die EU-Behörde OLAF die Vergabe von EU-Aufträgen.

Literatur

  • Dauses, Manfred A. (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (Loseblattsammlung), 13. Ergänzungslieferung, C. H. Beck 2004, ISBN 3-406-44100-9.
  • Dinan, Desmond: Ever closer Union. An introduction to the European Union, 2. Aufl., L. Rienner Publishers 1999. ISBN 1555877397
  • Jachtenfuchs, Markus/ Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, UTB 2003. ISBN 3825218538
  • Jäger, Thomas/ Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Leske + Budrich Verlag 2002. ISBN 3810013560
  • Kohler-Koch, Beate/ Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, C.H. Beck 1996. ISBN 340636909X
  • McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, Palgrave MacMillan 2002. ISBN 033394867X
  • Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Europäische Union: Handlexikon der Europäischen Union, 2. überarb. und erw. Aufl., Omnia 1998. ISBN 3893440453
  • Moravcsik, Andrew M.: The Choice for Europe: Social Purpose and State Power from Messina to Maastricht Cornell University Press 1998. ISBN 0801485096
  • Nugent, Neill: Government and Politics of the European Union, 5. Aufl., Duke University Press 2003. ISBN 082232993X
  • Pfetsch, Frank R./ Beichelt, Timm: Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse, UTB 2001. ISBN 3825219879
  • Thiel, Elke: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, Leske + Budrich Verlag 1998. ISBN 3810019364
  • Wallace, Helen; Wallace, William (Hrsg.): Policy-Making in the European Union, Fourth Edition, Oxford University Press 2000. ISBN 019878242X

Siehe auch

minnan:Europa Liân-bêng

  1. Eurostat, Population on 1st January. Stand 2022.
  2. Eurostat: Area by NUTS 3 Region. Stand 2014.
    Anmerkung: Neben dem namensgebenden Datensatz für die NUTS-3-Ebene enthält die Eurostat-Quelle auch aggregierte Daten für NUTS 2, NUTS 1 und die hier relevante Nationalstaateneebene NUTS 0).
  3. a b Eurostat, Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen. Stand 13. Juni 2023, abgerufen am 14. Juni 2023.
  4. Eurostat, BIP pro Kopf in KKS. Stand 27. April 2023, abgerufen am 14. Juni 2023.
  5. Diese Bevölkerungsangabe ist für die gesamte Französische Republik.
  6. Laut World Fact Book der CIA beträgt die Fläche der gesamten Französischen Republik 643.801 km² was etwa 11.000 km² über dem Eurostat-Wert liegt. Die Fläche des „französischen Mutterlandes“ ohne Überseeinseln und -gebiete beträgt laut Auswärtigem Amt 543.965 km², laut CIA 551.500 km².
  7. Schweden ohne die vier großen Seen Vänern, Vättern, Mälaren und Hjälmaren.