Flugdienstberater
Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Weitere gebräuchliche Bezeichnungen für diesen Beruf sind "Dispatcher" sowie "Flight Operations Officer".
Bei Fluggesellschaften führt er die Flugvorbereitung und bodenseitige Betreuung von Flügen durch. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. In Deutschland wird sie vom Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig ausgestellt. Diese Lizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 8192.
Umfang der deutschen Erlaubnis: "Die Erlaubnis berechtigt, die Flugvorbereitung und die bodenseitige Unterstützung des verantwortlichen Flugzeugführers während des Fluges berufs- oder gewerbsmäßig durchzuführen."
Die deutsche Lizenz wird mit unbeschränkter Gültigkeit erteilt. In IATA Operational Safety Audit (IOSA) geprüften Unternehmen ist eine kontinuierliche Weiterbildung der Flugdienstberater vorgeschrieben.
Zur Erteilung der Lizenz müssen umfangreiche theoretische Kenntnisse, vergleichbar mit denen die zur Erlangung einer Verkehrspilotenlizenz (ATPL) nötig sind, nachgewiesen werden. Darüberhinaus müssen Kenntnisse in Fernmeldeverfahren, Flugsicherungsprozeduren sowie der Umgang mit komplexen EDV-Anwendungen beherrscht werden. Interesse an der Luftfahrt und sehr gute Englischkenntnisse sind ebenfalls Vorraussetzungen.
Andere Länder haben ein System der "Joint Responsibility" in dem Pilot und Flugdienstberater die Verantwortung teilen. Hierbei beobachtet der Flugdienstberater die Flugdurchführung ("Flight Watch") unter Zuhilfenahme von Computerprogrammen und weist den Piloten auf Umstände hin, die zum Zeitpunkt des Abfluges noch nicht bekannt waren. Dies können beispielsweise die Schließung von Flughäfen und Luftstraßen, Wetterveränderungen sowie technische Zwischenfälle sein. Der Flugdienstberater unterstützt hierbei den Piloten dabei, eine optimale Entscheidung zu treffen. Dieses System bietet dem Piloten eine bessere Informationsqualität und größeren Informationsumfang, als dies mit an Bord befindlichen Mitteln möglich wäre. Immer mehr Länder adaptieren dieses System, welches nach einem Flugzeugunglück in den USA im Jahre 1938 durch den "Civil Aeronautic Act" eingeführt wurde.
Siehe auch: Privatpilotenlizenz (PPL), Berufspilotenlizenz (CPL), Verkehrspilotenlizenz (ATPL)