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Untergrund

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Der Untergrund bezeichnet primär das, was nicht unter der Gegebenheit des Gewöhnlichen ersichtlich oder sichtbar ist. Dabei ist auf der einen Seite das Ersichtliche entweder konstituiert, geregelt oder auf breiter Basis akzeptiert. Auf der anderen Seite bezieht sich das Sichtbare auf das visuelle oder örtliche Kriterium.

Als Beispiel für den Untergrund im ersten Fall gilt die Mafia, welche sich den Gesetzen des Souveräns entzieht, auch in kultureller Hinsicht ist der Begriff als Übernahme aus dem Englischen "Underground" geläufig.

Als Beispiel für den Untergrund im zweiten Fall kann man die Untergrundbahn nennen, welche unterirdisch, also dem Sichtbaren entzogen, fährt. Der zweite Fall bezeichnet auch die Örtlichkeit Untergrund, als den Ort, welcher unter der Oberfläche des Bezugsojektes liegt.