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Diskussion:Zugangserschwerungsgesetz

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2009 um 09:44 Uhr durch Happolati (Diskussion | Beiträge) (Redundanz). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Happolati in Abschnitt Redundanz

Nicht eindeutiger Gesetzesauszug

Im Abschnitt schreiben wir: "Vorgesehen ist, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste führt, auf der Domainnamen, IP-Adressen und URLs von kinderpornografischen Webseiten gemäß § 184b StGB sowie auf Kinderpornografie verlinkende Seiten indiziert werden, wenn deren Löschung nicht erwirkt werden kann."

Im Gesetzestext steht jedoch in §1 Abs.(2): "(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind."

Ich persönlich finde diesen Teil schon wichtig, da dies einer der Protestpunkte vieler Aktionen gegen das ZugErschwG ist wie z.B. von Mogis und Loeschen Statt Sperren. --T.Daus 11:03, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Könntest Du dazu evtl. einen Textvorschlag ausarbeiten? Und die von Dir genannten Proteste sollten im Artikel auch dargestellt werden, sachlich und proportional. --Happolati 11:09, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe nun den Zusatz "oder nicht in angemessener Zeit" eingefügt. Die genannten Proteste werden im Artikel Sperrung von Webseiten in Deutschland ausführlich behandelt. Möglicherweise sollten die beiden Artikel besser verlinkt werden. Hierzu gibt es in dem anderen Artikel eine sehr große Diskussion. --T.Daus 12:43, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Danke, ich habe auf den von Dir genannten Artikel verlinkt. --Happolati 12:50, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ausweitung der Internetsperren

Diskutiert wird nicht nur eine Ausweitung hinsichtlich von Killerspielen, sondern inzwischen auch bereits die Sperrung von islamistischen Seiten und Inhalten, sowie rechtsradikale Sachen, ferner Anleitungen zum Bau von Bomben. So etwas aus dem Internet zu entfernen wäre zumindest kurzfristig wünschenswert und vermutlich wohl auch populär. Die Kritik geht aber dahin, zu fragen, ob dafür nicht eine Infrastruktur geschaffen wird, welche einen weiteren Schritt in Richtung eines für die Bürokratie attraktiven, jedoch für die Bürger und Bürgerrechte sicher nicht wünschenswerten Kontroll- und Überwachungsstaats führt. Zudem wäre ein Dammbruch denkbar, dergestalt, dass alles, was schädliche Wirkungen oder Nebenwirkungen hat, wie etwa auch Tabak, Alkohol, Medikamente, Drogen, Sexismus, Chauvinismus, gemäßigter Nationalismus, und alles, was nicht politisch korrekt erscheint, über kurz oder lang im Internet verboten und aus dem Internet entfernt wird. Andererseits erscheint es auch unverantwortlich, zuzulassen, dass Kinderschänder, Drogenhändler, Nazis und Terroristen das Internet für ihre Zwecke mißbrauchen, ohne das der Staat einschreitet. (nicht signierter Beitrag von 91.52.230.62 (Diskussion | Beiträge) 18:22, 20. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Redundanz

Da es einen eigenen Artikel gibt, kann der Abschnitt Sperrung von Webseiten in Deutschland#Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (2009) deutlich gekürzt und von dort hierher verwiesen werden, oder? Gruß, Aspiriniks 09:26, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Scheint mir ein vernünftiger Vorschlag zu sein. --Happolati 09:44, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten