Insolvenzvergleich
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Vor Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens empfielt sich, alle Gläubiger anzuschreiben und ihnen einen Vergleich mit einer Abfindungsquote anzubieten, z.B. aus einer Summe, die die Eltern, Freunde oder ein Kredit liefern. Die Quote bestimmt sich dann im Verhältnis der Gesamtschulden zur Abfindungssumme.