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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Logo aus Videospiel

Dieses Motiv kommt in Videospielen einer gewissen Reihe vor, es ist aber auch zur Verzierung auf Hardware und Verpackungen zu finden.

  1. Ist es damit angewandte Kunst?
    1. Hat es Schöpfungshöhe?
    2. Gibt es andere Rechte zu beachten (Markenrecht)?--131.159.74.39 16:34, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was ist das? syrcro 16:38, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Vom Namen und dem Bild her ... irgendwas mit 'The Legend of Zelda' und Konsorten.... --Guandalug 16:43, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Genau. Könnte man das hochladen?--131.159.74.39 18:24, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wieso steht das in en:WP eigentlich unter CC, wenn es ein Logo eines Spiels ist? -- Don-kun Diskussion Bewertung 12:09, 6. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Warum steht dieses Bild unter der GFDL, obwohl es ein amtliches Wappen ist?
Wir hier in de-WP haben im Bilderbereich eine der saubersten Wikipedias überhaupt (urheberrechtliche gesehen). Diesen hohen Standard (dem man der DÜP verdanken darf) findet man sonst leider kaum wo... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:52, 6. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Strenggenommen ist es nicht _das_ Logo eines Spiels, bloß _ein_ Logo, das in Spielen vorkommt. Daneben aber eben auch zur Verzierung auf Produkten/Produktverpackungen. Deshalb die Fragen. Ich denke inzwischen, dass zumindest schonmal das Markenrecht greift. Angewandte Kunst ist es auch. Bloß mit der Schöpfungshöhe bin ich unsicher, die hat ein gewisser Adler auch zugesprochen bekommen.--131.159.74.39 14:00, 8. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Markenrecht ist hier eigentlich egal. Schöpfungshöhe ist das wichtige, die sehe ich aber nicht. Allerdings kann ich das auch nicht sicher beurteilen (ein paar Meinungen mehr wäre gut). Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 15:12, 8. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Aber wenn es speziell für eine Franchise benutzt wird, ist es dann nicht ne Marke?--131.159.74.39 17:45, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ja sicher, aber das ist hier wurscht. Wir vertreiben ja kein Produkt, das wir mit dem Logo kennzeichnen. -- Don-kun Diskussion Bewertung 17:49, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Frage zu Lizensen

Hallo,
Welche Lizens muss ich nehmen wenn das Bild von keinem aushalb von Wikipedia benutzt werden darf. Viele Grüße -- Tostedt (Disk.) 16:48, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

In dem Fall darfst du das Bild gar nicht erst hochladen - eine solche Lizenz wird ind er Wikipedia weder angeboten noch akzeptiert. --Guandalug 16:51, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Danke. -- Tostedt (Disk.) 16:52, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo,
Welche Lizenz muss ich nehmen, wenn Privatkopien von niemandem mit Kopierschutz versehen werden dürfen? Viele Grüße. --88.78.226.134 21:18, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, es reicht eine Creative-Commons-Lizenz mit "Share Alike" - also jede weiterverwendete Version der Datei muss unter dieselbe Lizenz gestellt werden, was Mechanismen wie einen Kopierschutz eigentlich ausschließt. Gruß -- Yellowcard 11:24, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Unter der Begründung: Nicht nötig , urheberrechtl. bedenkl. wurde in der Fußnote ein Zitat, das als Beleg verwendet wurde gelöscht.

Zur Information: Das Zitat befand sich nicht im Text, sondern stand in der Fußnote mit genauer Quellenangabe um den Artikel und seine Aussagen zu stützen.

Diese sind nötig geworden, weil oft die Behauptung aufgestellt wurde, Zitate würden verstümmelt und dienten der Irreführung. Auch sonst werden oft Aussagen im Text in Frage bzw. Zweifel gezogen und viele Leser haben die Literatur nicht zur Hand. Der einzige Leser, der auch die Literatur hat, macht sich daraufhin zum "Pächter des Stein der Weisen", interpretiert nach eigenem Gusto und gibt eine Meinung i.S. eines Vorurteils ab. Aber jeder Leser soll anhand der Fußnote und dem dort angegebenen Zitat innerhalb der Fußnote (und nicht im Text) seine eigenen Schlüsse ziehen.

Ich wäre für eine Antwort dankbar (aber bitte nicht vom Löscher, seine Ansichten kenne ich bereits). Mit freundl. Grüssen --Messina 04:26, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich halte beide Zitate ebenfalls für unnötig, vor allem im ersteren Fall ist es vollkommen überflüssig, da im Zitat nicht einmal auf den Denkmalcharakter eingegangen wird. Die Quelle für die getroffenen Aussagen ist angegeben, der Zusammenhang nicht verfälscht. Wer mehr wissen will, soll sich eben die Literatur durchlesen. Was genau der Sinn des Zitats in der Fußnote sein soll, wird mir trotz deiner Begründung nicht klar. Und inwieweit hier Aussagen "verfälscht" sind, auch nicht. --Paulae 12:05, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für Deine Antwort. Das [1] habe ich gemeint: „ Im Gegensatz zu Peter und Ehrhardt liegen mir die beiden Werke, die in der Einleitung als Einzelnachweis genannt sind, vor, so dass ich nachschauen kann. Wie vermutet geht es beiden um die bauliche Entwicklung der Stadt Heilbronn, und alle Äußerungen sind daher auf Heilbronn bezogen zu verstehen, nicht etwa allgemein. Hennze etwa beschreibt auf den genannten Seiten die bauliche Entwicklung Heilbronns etwa von 1900 bis 1933. Es heißt dort: „[…] Adolf Braunwald errichtete 1911 die Villa Fuchs in der Jägerhausstraße und 1913 das Liederkranzhaus in der Allee, wohlproportionierte gemäßigte Moderne.“ Dann kommt ein Absatz, und es geht weiter: „Am Vorabend des Ersten Weltkriegs entstand das wohl wichtigste Gebäude dieser Epoche: Theodor Fischers neues Theater. […]“ In der jetzigen Einleitung wird daraus „wird als das wichtigste Gebäude einer Epoche angesehen, das der „wohlproportionierten gemäßigten Moderne“ zugeordnet wird.“ Das ist leicht erkennbarer Unfug, diese „wohlproportionierte gemäßigte Moderne“ bezieht sich ganz offensichtlich auf die beiden Bauten Braunwalds, nicht auf das Theater, und die Aussage „wohl wichtigstes Gebäude dieser Epoche“ gilt nur im Heilbronn-Kontext, was der Artikel ebenso verschweigt wie die Tatsache, welche Epoche gemeint ist. Mit Fekete, der zweiten zitierten Literaturstelle, ist es ähnlich. Es fängt schon damit an, dass die Seitenzahl sich auf die Ausgabe von 1991 bezieht, während im Literaturabschnitt des Artikels die Ausgabe von 2002 genannt ist (wo die Aussage auch drin ist, aber eben auf einer anderen Seite). Es geht auch hier um die bauliche Entwicklung Heilbronns. Fekete schreibt: „Bis 1900 entwickelte sich Heilbronn zu einer der bedeutendsten Industrie- und Handelsstädte Württembergs. Erst nach der Jahrhundertwende kam die Aufwärtsentwicklung zum Stillstand, bedingt durch die Konzentration in der Landeshauptstadt Stuttgart. Theodor Fischers 1913 eröffnetes Theaterhaus ist einer der letzten qualitativ überregionalen Bauten, auf die erst 1926 mit der Augustinuskirche von Herkommer eine adäquate Fortsetzung folgt.“ Das liest sich doch etwas anders als das verstümmelte und seines Zusammenhangs beraubte Zitat „Es gilt als „einer der letzten qualitativ überregionalen Bauten.““ Ganz abgesehen davon, dass man sich fragt, was denn „qualitativ überregional“ eigentlich heißen soll und ob das nicht eigentlich qualitativ überragend heißen müsste, aber irgendwo durch einen Übertragungsfehler oder dergleichen verfälscht wurde. Der Verdacht liegt nahe, denn ein paar Sätze weiter schreibt Fekete von „qualitativ hochstehenden historischen Wohnbauten“.

Soviel zur seltsamen Einleitung. Diese offensichtlich unzulässig verkürzten, aus dem Zusammenhang gerissenen und dadurch verfälschten Zitate machen hoffentlich deutlich, warum ich Messinas Texten und ihren Aussagen nur bedingt Glauben schenken mag.“ Weitere Beispiele folgen. MFG--Messina 17:18, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das ist aber wieder eine ganz andere Sache. Wenn Zitatfetzen genommen und neu (ergo falsch) montiert werden, so kann man dies schon zweifelhaft finden. Der eigentliche Weg sollte aber nicht sein, daraufhin auf verkürzte Zitate ganz zu verzichten und stattdessen alles im Vollzitat zu bringen, sondern in verkürzten Zitaten eben immer noch den richtigen Inhalt wiederzugeben. Insofern verstehe ich die Anmerkung von Rosenzweig und auch den Revert bei den obigen Artikeln. --Paulae 14:46, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

KaDeWe 1932

Hallo, bitte schreibt langsam, ich bin blond. Ich möchte ein paar alte Fotos vom KaDeWe hochladen. Bilder von vor 1923 sind gemeinfrei, ok. Aber wieso erst 1923? 2009 minus 75 Jahre ergibt nach meiner Rechnung 1934. Das ist insofern von Interesse, weil es einen Jubiläumsband aus dem Jahr 1932 gibt mit vielen feinen Aufnahmen, die Fotografen sind mir unbekannt. Sind Aufnahmen vom Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz und vom Landesarchiv Berlin eigentlich gemeinfrei? Gruß, Bonzo* 17:31, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bilder von vor 1923 sind nicht gemeinfrei. Lediglich in den USA gibt es keinen urheberrechtlichen Schutz für Werke, die vor 1923 veröffentlicht wurden. In Deutschland gilt aber auch für Ami-Werke 70 pma - im Originalwortlaut des UrhG § 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Damit haben sich wohl die nächsten Fragen erledigt.
Bzgl. des Bildbandes von 1934 gilt: alle die Fotos sind heute gemeinfrei, deren Urheber (Fotograf) vor dem dem Jahr 2009-70=1939 verstorben sind. Sind die Urheber Dir unbekannt, könnten die Bilder zwar gemeinfrei sein, in der Wikipedia verlangen wir aber für Bilder nach 1923 den Nachweise der Gemeinfreiheit.
Für Werke in diesen Archiven gilt das allgemeine Urheberrecht, also: Werke sind geschützt bis 70 Jahre nach Tode des letztversterbenden Urhebers. syrcro 17:39, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
(BK)Du wirfst da einiges durcheinander.
  1. Bilder von 1923 sind nur dann zulässig, wenn sie vor 1923 veröffentlicht wurden und sich der Urheber nicht mehr ermitteln läßt.
  2. 2009 minus 70 = 1939 (nicht 75 Jahre) - wenn der Urheber nachgewiesen 70 Jahre tot ist, sind die Bilder gemeinfrei.
  3. Die Archive behaupten zu gern, im Besitz von Rechten an irgendwelchen Bildern zu sein. das ist aber in den seltensten Fällen korrekt.
Es kommt also "darauf an", wenn der Autor unbekannt ist, sehe ich leider keine Chance bei 1932. --Marcela 17:41, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke für die prompten Antworten. Bei der Bebilderung in WP krieg ich immer wieder eine mittlere Krise. Fast alles ist verboten, schlimm und nicht erlaubt. So auch hier, da ich mir keinen Privatdetektiv leisten kann, der mir den Fotografen und sein Ableben dokumentieren könnte, muss ich den Jubiläumsband in die Tonne treten. Aber ein paar Fotografien von ~ 1905 und von 1920, die keine Namen angeben, sind wohl noch drin? --Bonzo* 19:04, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Lade doch einfach mal alles hoch, Löschen können wir immernoch. Vielleicht sieht ja jemand von uns mehr als du? --Marcela 19:06, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Aufmunterung. Ich werde mich dann hier noch mal melden. --Bonzo* 19:19, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Solchen Ratschlägen wie dem von [[Benutzer:Ralf Roletschek niemals folgen! Das ist eine ganz gemeine Falle, in die er dicht lockt! Die rechtliche Verantwortung trägt nur der Uploader, der aber keine Kontrolle mehr über die Datei hat. Er haftet für eine durch ihn begangene Urheberrechtsverletzung in vollem Umfang ohne sie in der Wikipedia selbst beheben zu können. Die Kontrolle über die Datei haben Berater, die unverbindliche, inkompetente Entscheidungen treffen, für die sie selbst nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Frag mal, wer Peter Tauber ist! Die Foundation mit Sitz USA und der Verein aus Deutschland haften für nichts in der Wikipedia. Darüber gibt es ausreichend Gerichtsurteile. Der Urheber oder Inhaber der Verwertungsrechte kann bis zu drei Jahre nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dagegen vorgehen. In der Wikipedia wird alles zum Nachteil des Uploaders dokumentiert. Selbst bei gelöschten Dateien könnte der Rechtsinhaber auf eine Diskussion oder einen Logbucheintrag stoßen. Also nie solchen Ratschlägen folgen! Nur selbst gemachte Fotos hochladen! Rechnungen/Strafzahlungen ohne Rechtsanwalt belaufen sich häufig auf 500-800€, mit Anwalt wird sofort die 1000€-Grenze überschritten. Pro Bild!!! Schau dich mal in den Ebay-Foren um. Dort werden solche Fälle anhand konkreter Beispiele dargestellt. In den Urheberrechtsfragen ziehen selbsternannte politische Missionare für freie Bilder ihre Mission durch. Eine hilfreiche Beratung kann hier niemand erwarten. Wenn das alles ohne Risiko wäre, würden Leute wie Histograf sich dein Buch besorgen und die Bilder selbst hochladen. Aber dazu sind diese Leute zu schlau! --85.182.66.214 10:04, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
aha, soso. --JD {æ} 10:19, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wie handhaben wir das denn aktuell, wenn die Veröffentlichung >70 Jahre zurückliegt und der Urheber nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln ist? Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen solche Bilder auch veröffentlicht werden. Rainer Z ... 19:31, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das wäre die noch zu schaffende 1939-Regel ;) Unter 70pma fällt es nicht. --Marcela 19:33, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das fällt dann unter PD-alt-100 bzw. PD-alt-1923 (ja, genau diese 1923-Regelung, über die gerade geschlammschlachtet, äh, gemeinungsbildet wird). Neuer als als 1923 geht aber nur, wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist (dazu muss er natürlich bekannt sein), oder eine Freigabe vorliegt (dazu muss der Urheber ebenfalls bekannt sein). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:47, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mir ist aber so, dass es eine Regel gibt, nach der Bilder mit nicht ermittelbarem Urheber 70 Jahre nach der Veröffentlichung gemeinfrei werden. Oder bilde ich mir das ein? Rainer Z ... 19:54, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
es ist etwas anders. Bilder ohne ermittelbaren Urheber sind nach 100 Jahren frei. Kennt man den Urheber, dann werden sie 70 Jahre nach dessen Todesdatum gemeinfrei --Dinah 20:42, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nicht ganz. Die 100-Jahres-Regel ist eine pragmatische Regel der de.WP, 100 Jahre nach Entstehung des Bildes ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand beschwert, verschwindend gering. --Dany 21:50, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was du meinst, sind anonyme Werke. Das darf man aber nicht mit verwaisten Werken verwechseln.
Unabhängig davon wenden wir diese Regelung nicht an, da sie zu viele Rechtsunsicherheiten birgt. Wir haben stattdessen die pragmatischen PD-alt-100 bzw. PD-alt-1923-Regelungen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:06, 11. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke. Dass die Wikipedia noch einen „Sicherheitsabstand“ einhält, ist mir klar. Ich wollte mich nur vergewissern. Zur Vertiefung: Wenn in einem Buch, sagen wir von 1930, Fotos oder Illustrationen enthalten sind, ohne dass im Buch die Urheber genannt werden, der Verlag nicht mehr existiert und der Autor tot ist, sind das dann anonyme oder verwaiste Werke? Rainer Z ... 14:03, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Artikel zum Browserspiel Howrse erstellt. Der Betreiber wusste von meiner Absicht, unterstützte mich und begrüßt den Artikel. Er hat mir nun noch einen Screeshot der Startseite des Programms als Illustration zur Verfügung gestellt. Er weiss um die Gnu-Lizenz und dass das Bild damit nach den Copy-left-Bedingungen frei verfügbar ist.

Das Bild zeigt weder das Fenster oder die Taskleiste des Betriebssystems noch die Kopfleiste eines Browsers oder eines anderen Programmes. Das ganze Bild stellt komplett und ausschließlich die Startseite des im Lemma behandelten Programmes dar.

Welche Art der Erlaubnis muss für solch ein Bild vorliegen und in welcher Form?

Benötigt das Logo des Spiels ebenfalls eine formale Erlaubnis oder genügt diese Vorlage?

Vorlage:Bild-LogoSH

Ich bin unsicher und will lieber erst fragen, bevor ich was falsch mache und man meinetwegen das Teerfass aufs Feuer stellt und die Hühner rupft....

Wenn mir also freundlicherweise das korrekte Verfahren erklärt, wäre ich sehr dankbar.

--Al-da-Rion 16:20, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

"Zur Illustration" klingt aber nicht nach einer Freigabe unter einer freien Lizenz... Naja, der Rechteinhaber soll eine Freigabe-Mail für eine der von uns akzeptierten freien Lizenzen (siehe unter WP:LFB) an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org) schicken.
Für das Logo könnte bereits allein der Baustein Vorlage:Bild-LogoSH reichen. Um das genauer bewerten zu können, müsste man das Logo aber sehen. Kannst du es mal bitte verlinken (oder von kr aus auch hochladen, löschen kann man es hinterher ja immer noch)? -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Zuerst einmal Danke... Mit dem Screenshot werde ich wie vorgeschlagen verfahren. Das angesprochene logo kann [[2]] bewundert werden. Ob das nun schon Schöpfungshöhe hat oder nicht, will ich nicht entscheiden müssen. --Al-da-Rion 09:47, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das Logo hat keine Schöpfungshöhe. Das kannst du mit dem von mir bereits verlinkten Lizenzbaustein hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:41, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank und weiterhin frohes Schaffen. --Al-da-Rion 19:45, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

"für nichtkommerzielle Bildungszwecke zur Verwendung freigegeben"

Benutzer_Diskussion:Matthead (nicht signierter Beitrag von Matthead (Diskussion | Beiträge) 16:23, 12. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Ich hab mal den Text entfernt - den musst du nicht kopieren. Und blunt hat Recht - "für nicht-kommerzielle Zwecke", das passt nicht mit den Lizenzen der WP zusammen, die auch kommerzielle Nachnutzung erlauben, ja deren Erlaubnis einfordern. Ergo: Solange der Text nicht vom Urheber unter eine entsprechende, freie Lizenz gestellt wird, bleibt es eine URV. --Guandalug 16:29, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
s. hier. Es ist immer so erbauend, wenn man kommentarlos irgendwas hingeklatscht bekommt und sich selber raussuchen soll, was die Frage ist. --Taxman¿Disk? 16:31, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke, Taxman, den Link suchte ich grade noch. --Guandalug 16:33, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
"Bearbeitungskonflikte". Naja, wie ich sehe ist das Thema schon "durch". Werde mal beobachten ob das konsequent so gehandhabt wird, oder ob da Handlungsspielraum in die eine oder andere Richtung besteht ... -- Matthead 16:35, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Achja, einen hab ich noch: Es ging um die Einstellung auf der Diskussionsseite, zwecks Besprechung/Kritik, nicht um 1:1 Einbau in der Artikel. Aber das sei dasselbe? -- Matthead 16:37, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auch Diskussionsseiten unterliegen der GFDL, Zitate unterliegen Zitatrecht. --Taxman¿Disk? 16:47, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich bin grad zufällig auf die folgende Vorlage gestoßen. Da wir ja bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias verlangen, dass die Versionsgeschichte importiert wird, sollte man das in so einem Fall nicht auch machen? Ich bin kein großer Experte in GNU-Lizenz, aber eigentlich sehe ich (von der Lizenz her) zwischen sagen wir mal en.wp und dem Waffen-Wiki keinen Unterschied. Oder besteht da doch einer, den ich nur als N00b nicht sehe? --The Evil IP address 20:02, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

So erfüllt das lediglich das GA. Wir sollten die Versionsgeschichten schon importieren. Der Baustein wird dann überflüssig.
Grundsötzlich halte ich aber eh nicht viel von solchen Bausteinen. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:42, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es gibt einen einfache praktische Erklärung, warum aus einigen WMF-Wikis versionsimportiert wird, aus anderen Wikis jedoch nicht.
Der übliche Versionsimport aus einem anderen Wikis funktioniert nur, wenn für dieses spezielle Wiki sowohl im dortigen MediaWiki als auch in der Konfiguration der deutschen Wikipedia der Interwikiimport eingerichtet und freigeschaltet ist, was nicht allzu trivial ist, aber einen gewissen Zeitaufwand erfordert. Auch würde der Import aus Drittwikis wegen Benutzernamenskollisionen und anderen Herangehensweisen ans Urheberrecht doch zu einigen nicht-trivialen Problemen führen.
Es bliebe also noch der Import mittels Import von XML-Kopie. Diese Funktion ist jedoch aus technischen Gründen nicht wirklich alltagstauglich und daher auch nur auf sehr wenige Nutzer beschränkt (ich glaube Bürokraten aufwärts) und die Probleme mit Benutzernamenskolliosionen und URV wären die selben wie oben.
Bleibt also als Zwischenergebnis: Versionsimport aus Wikis mit anderne Betreibern als der WMF sind technisch zZ nicht möglich.
Nötig sind sie eigentlich aber nach der Rechtsauffassung des Betreibers dieses Angebotes auch gar nicht. Die WMF hält einen Babberl, wie unsere IndiWiki-Vorlage, für GFDL-kompatibel und ausreichend- auch wenn ich diese Auffassung, höflich gesagt, für nicht wirklich ausgereift halte. Der Babberl reicht also auch ohne Versionsimport.
Warum versionimportieren wir dann überhaupt aus anderen WMF-Wikis?
Einfache Antwort: Die Babberl sind häßlich, zudem werden solche Vorlagen viel zu oft mit falscher Syntax verwendet. Und es gibt noch weitere nichturheberrechtlichen, aber enzyklopädischen Vorteile des Imports. 1. In der Edit-Zusammenfassung genannte Quellen werden mit dem Import in die Versionsgeschichte des übersetzten Artikels übertragen und bleiben so erhalten. 2. Original und Übersetzung können sehr einfach mittels Diffanzeige verglichen werden. 3. Bei automatischen Durchläufen, die Autoren eines Artikels ermitteln - soll ja irgendwann vielleicht sogar in die Codabasis der WP integriert werden - zeigen die ursprünglichen Autoren mit an, und nicht gerade den Übersetzer als alleinigen Ur-Urheber.
Ach ja: Importiert wird immer durch Admin, bei denen in der Regel ein Grundverständnis bzgl. der Wikipediasoftware vorhanden ist. Es solle dabei zu weniger Lizenzverstößen durch Irrtümer, als im Falle des Copypaste-Wikipedianeulings. syrcro 20:51, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wow, EPIC FAIL on my part, trotzdem Danke für die Information. --The Evil IP address 12:17, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Status der Lizenzumstellung?

Wie sieht es eigentlich mit der bevorstehenden Lizenzumstellung aus, vor allem mit Blick auf unsere Uploads auf de.WP? Hab auf Anhieb leider keine Details oder Diskussionen dazu gefunden, auf Wikipedia:Lizenzänderung steht jedenfalls nichts dazu. Der Stichtag scheint ja der 15. Juni zu sein, also schon in 2 Tagen. Auf Commons wurden bereits einige Kriterien für die dortige Umstellung zusammengestellt, siehe Commons:GFDL 1.3 relicensing criteria.

Die Fragen wären also: a) wie stellen wir hier in der dt. WP die Lizenzen bei GFDL-Dateien um? Das müsste IMO dringend angegangen werden. Und b) wie sieht es mit zukünftigen Uploads aus? Sollten in Zukunft überhaupt noch Uploads von GFDL-Dateien ohne zusätzliche Lizenz erlaubt werden? --Kam Solusar 14:12, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

a) Mach doch, it's a Wiki, aber dieser unausgegorene Update mit Umettiketierung von Werken auf die WMF - trotz des ausdrücklichen Versprechen anderslautenden derselben - kann zumindest mir gestohlen bleiben.
b) Warum das? syrcro 17:59, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
"Mach doch, it's a Wiki" - leider nicht so einfach, vor allem da wir wahrscheinlich auch GFDL-Dateien aus externen Quellen haben, die nach dem 1. November 2008 hochgeladen wurden. Diese Dateien wären dann nicht von der Lizenzänderung betroffen, weshalb alle Uploads nach dem 2. November wahrscheinlich einzeln geprüft werden müssten. Und zu b): Wenn die ganze Wikipedia auf eine Doppel-Lizenz umgestellt wird zwecks besserer/einfacherer Verwendungsmöglichkeit, hat es nicht viel Sinn wenn wir weiterhin Dateien erlauben, die nur mit der umständlichen GFDL lizenziert sind (jedenfalls wenn es um Dateien geht, die nicht woanders zuerst unter der GFDL veröffentlicht wurden und jetzt nur von dort importiert werden). Ich wäre dafür, das Upload-Formular entsprechend anzupassen, dass die GFDL dort ganz verschwindet oder durch GFDL/CC-by-sa 3.0 ersetzt wird. --Kam Solusar 20:36, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Implementation --Historiograf 18:15, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Link. Leider steht im Abschnitt zur Umlizenzierung von Dateien nur, dass sie auch umgestellt werden. Zum Ablauf steht da aber nichts, wird das WM-weit gemacht oder den einzelnen Projekten überlassen? Zumindest in den kleineren Projekten dürfte das wohl ein großes Problem werden. --Kam Solusar 20:36, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Klar. Urheber, die ihr Werk als GFDL lizensiert haben, bekommen nun einfach CC drübergebügelt. Umlizensierung ist ja sowas von böse, das geht ja gar nicht. --Marcela 03:38, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also anscheinend werden Dateien nicht automatisch WM-weit umgestellt, jedenfalls hat die engl. WP dazu ihre eigene Methode entwickelt, siehe en:Wikipedia:Image license migration. Die haben eine Vorlage erstellt die in jeder GFDL-Datei eingebunden wird. Per Parameter wird dann eingestellt, ob die Datei umlizenziert werden muß/sollte. Das meiste wird dort wohl den Bots überlassen, aber ich schätze da wird trotzdem auch noch eine Menge manuelle Arbeit nötig sein. Laut der Seit gibt es auf :en ca. 200.000 GFDL-Dateien, gibt es auch irgendwo Angaben darüber wieviele wir hier in der dt. WP haben? --Kam Solusar 17:23, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Textfußnote mit Beleg: Fußnoten dienen dazu, ein unterstützendes Zitat einzu­führen, das im Text gestört hätte. Ihr stellt im Text eine Behauptung auf und laßt, um den Gedankengang nicht zu unterbrechen, gleich die nächste Behauptung folgen, aber bei der ersten verweist ihr auf eine Anmerkung, in der ihr nachweist, daß eine bekannte Autorität eure Behauptung stützt
aus: http://amor.cms.hu-berlin.de/~h0444upa/tutorium/Zitate.htm
aus: W. G. Campbell und S. V. Ballou, Form and Style, Boston, Houghton Mifflin, 1974, S. 40.

Ich habe als Belege innerhalb der Fußnoten zitiert. Bitte Meinung abgeben. Danke. MFG--Messina 05:08, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Knapp ein Drittel des Artikel waren Zitate (25.000 b) und das teilweise ohne genaue Fundstelle. --77.0.32.71 09:30, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das nenn ich mal einen überreferenzierten Artikel. Nicht alles, was offensichtlich ist, muss nachgewiesen werden. Du hast hier jedes 20. (!) Wort mit einem Einzelnachweis versehen. Das ist einfach unnötig und behindert den Lesefluss, weil man jedes Mal glaubt, eine wichtige Info zu verpassen, wenn man nicht nach dem Nachweis sieht. Das mit den Zitaten sehe ich – wie auch schon bei den Villen – genauso wie die Kontrageber. URV und vor allem unnötig. --Paulae 11:00, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Text von Campbell/Ballou oben rät nur dazu, ein Zitat mit einer Fußnote anzugeben, wenn es im Text stören würde. Das ändert nichts am Sinn und Zweck von Zitaten: Zitate kann man verwenden, um sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen. (Steht u.a. sinngemäß hier ab „Ferner muß der Zitatzweck gewahrt bleiben.“; die Seite hattest du dir selbst auf deiner Benutzerdiskussionsseite verlinkt.) Das machst du bei den von dir verwendeten Zitaten aber nicht, du schreibst sie nur ab und hängst sie per Einzelnachweis an Sätze, ohne dich mit dem Zitat auseinanderzusetzen. Präventiv der Hinweis: Eine solche Auseinandersetzung mit Zitaten aus Büchern wie der Denkmaltopographie Stadtkreis Heilbronn à la „Eine im Stil der Neorenaissance angelegte Villa für den Messerfabrikanten Theodor Dittmar. Die Anlage erhebt sich über zweieinhalb Geschosse. […]“ [3] wäre auch denkbar sinnlos, das sind reine Faktenbeschreibungen, die man im Artikel mit eigenen Worten (plus Quellenhinweis) wiedergibt, ohne dass irgendwo ein Zitat nötig wäre. Wenn es Probleme mit den Fakten gibt oder unklar ist, ob etwas korrekt wiedergegeben wurde, klärt man das auf Diskussionsseiten. Und dass dort andere Benutzer ihre Meinung äußern, damit wirst du leben müssen. Gruß -- Rosenzweig δ 23:47, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die Urheberin des Fotos ist auch Urheberin der gezeigten Motive in den Gemälden. Nun hat sie das Foto etwas voreilig unter eine CC-Lizenz gestellt, aber ich denke, damit würden auch die Motive der Bilder, sofern sie aus dem Foto herausgezogen werden können, weiterverwendbar. Gibt es eine Möglichkeit für die Urheberin, dass die Gemälde weiterhin geschützt bleiben, außer dem Entfernen der Bilder durch Bildbearbeitung? Gruß -- Yellowcard 11:26, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich hatte als Belege innerhalb der Fußnoten zitiert. Bitte Meinung abgeben für diese Version[4]. Danke. MFG--Messina 13:31, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sh. zwei drüber. Unnötig, überreferenziert, meiner Meinung nach überbebildert (mir zieht es am Rechner den Text lückenhaft auseinander) und in der zitierform klar kritisch. Warum sagst du bestimmte Sachen nicht einfach mit eigenen Worten? Es sollte hier ja nicht nur stur darum gehen, dass bzw. ob es eine URV ist. Solch ein Stil ist allein schon aus Gründen der Lesbarkeit abzulehnen. Aber das sagen dir ja alle seit mehreren Monaten. Warum änderst du es nicht einfach? --Paulae 22:48, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
So sehr ich dir recht geben muss, aber diese Diskussion ist auf dieser Seite hier falsch. Hier geht es um Urheberrechtsfragen.
Was war denn eigentlich die rechtliche Frage? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:54, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht um Zitatrecht, das ist im UrhG geregelt, also schon ok hier. Siehe #Villa Adelmann und Villa Dittmar weiter oben sowie die heute gescheiterten Lesenswert-Kandidaturen dieses Artikels und von Altes Theater (Heilbronn) (auf der jeweiligen Artikeldiskussionsseite zu finden). -- Rosenzweig δ 00:13, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Behörde

Hallo, Ich hab' mal eine Frage: Brauche ich ein Bild mit {{Panoramafreiheit}} kennzeichnen, das ein öffentliches Gebäude (?, Zentrale Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises) darstellt? Es ist ein modernes Bauwerk, von einer öffentlichen Straße aus fotografiert. Grüße --Philipp Wetzlar 17:22, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bei einem 08/15-Bürokomplex nicht.-- Wiggum 18:09, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
[5] !? --Philipp Wetzlar 18:45, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist 08/13 (falls nicht aus irgendeinem Grunde unter Denkmalschutz, aber umgotteswillen...), -jkb- 19:04, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wegen des häßlichen orangen Dingens tippe ich darauf, dass das Gebäude als Werk der Architektur gedacht war. Ist zumindest keine reine durch den Zweck des Gebäudes erzwungene Gestaltung, bei so was ist die Rechtsprechung extrem großzügig mit der Bejahung des urheberrechtlichen Schutzes. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, mach den Babberl dran - dran müssen muss der eh nicht - ist reiner Service für Nachnutzer syrcro 19:19, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Panoramafreiheit innerhalb von öffentlichen Gebäuden in der Schweiz?

Es geht um dieses Bild, das zur Ahnengalerie des Kantons Zürich gehört und in einem öffentlich zugänglichen Gebäude hängt. Der Fotograf würde hierfür die Panoramafreiheit gerne in Anspruch nehmen und ich bin etwas skeptisch, ob diese in der Schweiz soweit reicht. (Ohne Panoramafreiheit geht es nicht, da der Maler des Porträts, Benno Schulthess, noch lebt und somit seine Werke noch nicht gemeinfrei sind.)

Entsprechend Art. 27 Abs. 1 URG fallen Werke auf allgemein zugänglichem Grund unter die Panoramafreiheit. Aber was wird in der Schweiz als allgemein zugänglicher Grund betrachtet? Fallen auch öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Gebäude darunter wie etwa in Österreich?

Es ist nicht das erste Mal, dass diese Frage hier gestellt wird, siehe etwa hier. Ich wäre hier jedoch dankbar, wenn die Ansicht durch Literaturverweise auf entsprechende Kommentare oder Urteile unterstützt werden könnte. Vielen Dank, AFBorchert 07:20, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wir haben keine grossartige Literatur darüber, nur in diesem Merkblatt des Verbandes Schweizer Presse wird ein wenig auf dieses Thema eingegangen. (Seite 5, Abschnitt II.1.d) Rehbinder (ISBN 3-7272-0923-2) geht auf diesen Aspekt gar nicht ein. Lupo 13:23, 16. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wer ist Urheber eines Fotos?

Wer ist Urheber eines Fotos? Der Eigentümer der Kamera oder der der auf den Auslöser gedrückt hat?

Beispiel:

  • Ich fordere einen Passanten auf mit meiner Kamera ein Bild von mir zu machen, ist der Passant dann der Urheber? Gleiche Situation, nur mache ich vorher die Selbstauslösung der Kamera scharf und sage dem Passanten er möge die Kamera auf mich richten.
  • Eine freizugängliche Webcam die im Internet gesteuert werden kann. Wer hat das Urheberrecht an den Bildern? --Zumthie 09:47, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Derjenige, der auf den Auslöser bzw. Selbstauslöser (=Hinweis) drückt. Mit der Webkamera wirds anders sein - ich nehme an, derjenige, der die Einstellungen vornahm, auch per Fernsteuerung. -jkb- 09:55, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nee, wenn ich die Brennweite und so einstelle liegt die Schöpfung bei mir, egal wer den Auslöser drückt, ich würde mal ganz frech das Prinzip auf die Webcam übertragen wollen, sofern ein Bild entsteht, dass Schöpfungshöhe aufweist -- Achates Boom-De-Yada! 10:05, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Gut. Jetzt hantiert aber jeder zweite mit diesen Klipsklapskammeras, wo man nichts einstellt. Ich drücke die eben irgendjemandem in die Hand und sage "oben Knopf drücken". Hm? -jkb- 10:08, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
P.S. Die Schöpfung dürfte aber doch auch im Ausschnitt liegen, und das tut derjenige, der die Kamera in der Hand hält. Oder? -jkb- 10:09, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ist das nicht ein bisschen weit hergeholt, wenn ich in der Situation 1 das Urheberrecht diesem unbekannten Passanten zuordne? Ich stelle mir jetzt so vor, wenn ich das so entstandene Bild für die WP nutzen möchte: der Passant, da er nur Suaheli spricht nicht mit mir kommunizieren kann und mir nun eine in Deutsch oder Englisch verfasste Freigabe unterschreiben sollte. Absurdistan pur! Da würde ich glatt behaupten, das Bild ab Stativ gemacht zu haben. -- Хрюша ?? 11:31, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es kommt immer auf die jeweilige Situation an. Wenn ich einem Ahnungslosen eine Mark-III in die Hand drücke, wird er kaum etwas damit anstellen, was mit SH zu tun hat. Drückst du einem Fotografen eine Handy-Kamera in die Hand, kann es anders aussehen. --Marcela 11:42, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Daher habe ich oben Selbstauslöser als Hinweis fett gedruckt. Nur, wenn es eine Klickklackkamera ist, die keinen Selbstauslöser hat, ich das Foto auf Commons mit Exifdaten hochlade, ist es überprüfbar. -jkb- 11:47, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Noch einmal, es geht mir nicht darum zu erfahren wie ich Recht umgehen oder Urheberschaft beweisen kann und auch über die Schöpfungshöhe möchte ich hier nicht diskutieren. Es geht mir ausschließlich darum zu erfahren, wer, warum als Urheber eines Fotos anzusehen ist. Es kommt mir dabei darauf an, dass abstrakt, logisch nachvollziehbar und eindeutig eine Urheberrecht zugeordnet werden kann. Um die Problematik zu klären können auch spitzfindig konstruierte Fälle hilfreich sein.-- Zumthie 13:06, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Derjenige, der die schöpferische Leistung zur Erstellung des Fotos geleistet hat, ist Urheber. --Marcela 13:45, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
So, und was ist nun eher die schöpferische Leistung bei einer Aufnahme? Daran zu denken zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Aufnahme zu machen (Objektwahl, Kamerarichtung, Wahl der Brennweite, grobe Definition des Ausschnitts), oder die in die Hand gedrückte Kamera auszulösen (auch unter Berücksichtigung, dass der Auslöser den finalen Bildauschnitt definiert)? Ich würde mal ganz despektierlich den Auslöser in diesem Fall als Stativersatz bezeichnen, dem keinerlei Rechte zustehen, schon gar keine Urheberrechte. -- Хрюша ?? 15:43, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bei meiner EOS 50E kann durch Hindurchsehen und Auslösen schon ne Menge Schöpfung geschehen, die hat Augensteuerung, ich lege neben dem Bildausschnitt auch den Schäfebereich fest. Es kommt immer "darauf" an. --Marcela 15:48, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es ist echt nicht so einfach. Die Meinung der Urheber sei der Eigentümer oder derjenige der an der Wählscheibe die Blende bestimmt ist sehr problematisch (abgesehen davon: die meisten Kameras tun das Automatisch, wer ist heute noch so altmodisch wie ich dass er ab und zu dieses manuell ändert). Daher habe ich oben eher zu der Meinung geneigt, derjenige, der auslöst, und den Hinweis mit Selbstauslöser gegeben (ein vorbeihuschnder Passant der nur Suaheli kennt wird sich wohl nicht mehr erinnern). Mit dem manuellen Druck auf den Auslöser bestimme ich doch den Augenblick, in dem ich den Auschnitt für gut befinde und wähle. Tja. -jkb- 16:02, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wer also den Auslöser drückt, den Schnappschuss macht, ist der Urheber! Ich beobachte auf einer Livestreamwebcam einen Unfall und mache im richtigen Augenblick einen Schnappschuss (screenshot). Folgerichtig liegen dann die Urheberrechte für dieses Bild bei mir? --Zumthie 16:27, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Da würde ich denke ich irgendwo suchen über die Lizenzen für Screenshots. Sie sind nicht immer PD oder frei. -jkb- 16:46, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Siehe hier: Screenshots sind nicht selbsterstellte Bilder. -jkb- 16:50, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
P.S. Wesentlich ist für mich in dem obigen Link der Satz "„Selbst erstellt“ bezieht sich nur auf komplett selbstgemachte Fotos" (Hervorh.von mir). Wenn ich jemanden die Kamera in die Hand drücke und sage "drück mal da oben" dann ist es nicht komplett. -jkb- 16:59, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht(e) an 78 Jahre alter Zeitungsseite ?

Datei:Zeitung Unser Weg 14 Nov 1931 BS.JPG
Die Zeitung „Unser Weg“ vom 14. November 1931 mit den Fotos der von der SA ermordeten Arbeiter Engelke und Fischer sowie deren Familien.

Nebenstehende Zeitungsseite aus dem Jahre 1931 habe ich in folgenden Artikel eingebunden: SA-Aufmarsch in Braunschweig. Die Seite stammt, wie ich hier erfahren habe, aus der Magdeburger Volksstimme. Daraufhin habe ich drei Leute bei der „Volksstimme“ angeschrieben und auf Foto und Artikel hingewiesen. Ergebnis: KEINE Reaktion.

Zwei Fragen:

  1. Besteht für die Seite – so wie sie jetzt abgebildet ist – Urheberrechtsschutz?
  2. Besteht, da 1931 für die Fotos KEIN Urheber angegeben wurde (und auf meine Anfrage nicht reagiert wurde) überhaupt (noch) Urheberrechtsschutz?

Danke im Voraus! Brunswyk 19:22, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Noch kleiner gibt´s die Seite aber nicht mehr, oder? ...
Na, egal.. Jedenfalls sind die Fotos höchstwahrscheinlich noch urheberrechtlich geschützt. Der Fotograf müsste seit mindestens 70 Jahren tot sein, dürfte also aktuell nicht nach 1938 gestorben sein, damit die Fotos gemeinfrei sind. Also brauchen wir eine Freigabe. Wenn die Urheber aber nicht genannt sind, wird´s sehr schwierig. Dann müssen wir die Seite wohl löschen.
Und der Text dürfte ebenso noch geschützt sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:49, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gibt es irgendwo...

eine rechtlich verbindliche Übersetzung der CC-BY-SA-Lizenzen? Grüße Marcus 21:23, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Jein. Einige Lizenzen sind mehrsprachig (die belgischen und kanadischen zB). Es gibt aber in etwa 20 Sprachen jeweils auf einzelne Länder angepasste CC-By-Sa-Lizenzen in Landessprache, die Bedingungen ähneln sich zwischen den verschiedenen CC-Länderlizenzen so sehr, dass man jeweils die Lizenz des eigenen Heimatlandes getrost als inoff. Übersetzung nehmen kann. syrcro 21:27, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Oh, oh. Ich warte auf den Tag, wo ein (ehemaliger) Autor seine Beiträge unter Verweis auf 119 BGB zurückzieht, weil er behauptet, die Lizenz nicht verstanden zu haben... Pessimistisch: Marcus 21:49, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Motivirrtümer sind in der Regel unbeachtlich; insbesondere ist dabei die Anfechtung der Willenserklärung ausgeschlossen. --rtc 22:34, 15. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Lustiger wird's aber, wenn Nutzer X, seit 2003 mit xx.xxx Edits dabei, am X.Y.2010 volljährig wird und die Genehmigung zu sämtlichen Freigaben verweigert. syrcro 21:45, 16. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

rtc: Motivirrtum nicht, Inhaltsirrtum schon. Syrcro: Oh ja. Dann sind wir am A... Marcus 18:00, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Botanischer Garten Darmstadt

In der Diskussion:Botanischer Garten Darmstadt beteuert der Autor, eine Genehmigung des Rechtsinhabers zu besitzen, doch habt ihr ebenfalls eine schriftliche Kopie und ist das Verfahren also eingehalten? Ich halte eine Bestätigung durch einen anderen als den Autor für sinnvoll. --Aloiswuest 21:35, 16. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Artikel in Speisekarte verwenden

Ich möchte Artikel-Passagen der englischen und deutschen Wikipedia (z.B. von Gewürzartikeln) in einer Speisekarte (Auflage 25 Stück) verwenden. Die Zitateregelung greift hier wohl nicht. Das Bildmaterial ist mittlerweile wohl Public Domain. Da ich keine Versionsgeschichte und komplette Autorenennung in der Speisekarte hinterlegen kann ist die Frage, was ich hinsichtlich der neuen Lizenbestimmung nun unter die jeweiligen Passagen schreibe:

Quelle: <volle URL zum Artikel> und Lizenz CC Attribution-Share Alike 3.0 Unported

?

Da ich die Speisekarte vor Ende Juni fertigstellen muss, wäre mir hier eine schnelle Lösung sehr recht, die soweit auf der sicheren Seite ist, dass ich später nicht alle Speisekarten neu drucken muss.

Vielen Dank! Götz (nicht signierter Beitrag von 217.226.99.5 (Diskussion | Beiträge) 00:08, 17. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Artikelpassagen dürften doch unters Zitatrecht fallen. Melde dich mal auf Portal_Diskussion:Essen_und_Trinken, die meisten der Gewürzartikel (zumindest der kulinarische Teil) sollten von den dort tätigen Autoren stammen. Falls bei den Artikeln was Nennenswerte von mir stammt, verzichte ich schonmal auf die Bedingungen der GFDL. Und denke bitte daran, daß nicht alles in Wikipedia auch stimmen muß, prüfe die Angaben unbedingt anhand anderer Quellen. --Marcela 00:22, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es geht ja auch um die entsprechenden englischen Artikel und um den Artikel über Indische Küche. Die Passagen sind teilweise schon etwas länger. Habe da meine Bedenken, ob das mit Zitieren in Ordnung ist. Denkst Du denn, dass ich mit der o.g. Angabe auf der sicheren Seite bin? Also Angabe des Links auf den genauen Artikel und Link auf die CC-Lizenz.

Ich weiß nicht, ob .en schon umlizensiert ist. --Marcela 09:11, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Text is available under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License; additional terms may apply. See Terms of Use for details. - ja. syrcro 09:29, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Porträtfoto Herbert Brandl

Liebe Wikipedia Bildredaktion,

wir möchten gerne ein Porträtfoto von Herbert Brandl auf seine Wikipedia Seite stellen. Wir haben alle Rechte zur Abbildung.

siehe http://www.biennale07.at/g25i128.html

wir bitten Sie um Unterstützung.

Dann habe ich noch eine Frage, wie die ungesichtete Seite von Herbert Brandl gesichtet werden kann und nicht einfach von einem "Sichter" wieder zurückgeändert wird?

Vielen Dank Nadja Pakesch pakesch@kunstmanagement.at

Mozart2006 10:39, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia kann das Foto leider nicht annehmen, da es von einem Profifotografen geschossen wurde und Profifotografen ihre Fotos stets nur zu Konditionen lizensieren, die nicht den vollen umfang von freien Lizenzen umfassen (sondern eher eine Nutzungserlaubnis "für Presse/Bildungszwecke" widerspiegeln). Zudem gehören sie in der Regel einer Verwertungsgesellschaft an und haben dieser gewisse Verwertungsrechte abgetreten, die für freie Lizenzen notwendig sind. Es genügt auch z.B. nicht, dass das Foto in Wikipedia abgebildet werden darf; es muss auch erlaubt sein, es in beliebigem Kontext, auch zu rein kommerziellen Zwecken (z.B. als Postkarte) zu verwerten und es auch zu verändern. Große Probleme bereitet zusätzlich, dass auf dem Foto Werke des Künstlers zu sehen sind, die ebenfalls der freien Lizenz unterliegen müssten. Ich habe Dir auf Deiner Diskussionsseite ein Merkblatt hinterlegt, das die wichtigsten Sachverhalte zur Lizenzpolitik der Wikipedia zusammenfasst; hoffe das hilft. --rtc 12:05, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
2. teil d. frage auf Deiner Disk beantwortet, da hier nicht passend --Svíčková na smetaně 16:37, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Signatur Joan Miró

Autograph von Joan Miró
Autograph von Joan Miró

Die Signatur steht bei Commons zur Löschung an. Sie ist im Artikel Joan Miró enthalten. Bei uns stehen Unterschriften doch nicht unter Schutz, denke ich. Ob jemand so nett sein könnte, sie mit der richtigen Lizenz in der de:wiki zu sichern? Vielen Dank sagt schon mal -- Alinea 12:24, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]