Amt
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Das Wort Amt (v. althochdt.: ambath, wortverwandt mit germ. ombud, siehe Ombudsmann) bezeichnet
- eine offizielle Stellung, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist
- das von einem Amtsträger bekleidete Amt im statusrechtlichen Sinne (siehe: Amt (Beamtenrecht)
- das Amt des Politikers, oder eine andere öffentliche Funktion, siehe Öffentliches Amt
- in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker (z.B. Bischöfe, Priester und Diakone), siehe Amt (Kirche)
- eine freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit, siehe Ehrenamt
- eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum; siehe Amt (Behörde)
- eine Gebietskörperschaft in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein; siehe Amt (Gebietskörperschaft)
- in der Schweiz kurz für bestimmte Amtsbezirke (zum Kanton Solothurn siehe Artikel Amtei)
- in der römisch-katholischen Kirche eine feierliche Heilige Messe, z.B. Hochamt, Festamt, etc.
- eine Provinz in Dänemark, siehe Verwaltungsgliederung Dänemarks
- in der frühen Neuzeit eine regionale Institution der landesherrlichen Verwaltung
- die norddeutsche Bezeichnung für die handwerkliche Zunft
- in der Telefonie die Verbindung zum öffentlichen Telefonnetz, siehe Freizeichen