Beigeordneter
Beigeordneter ist eine Funktionsbezeichnung aus dem Bereich des Beamtenrechts. Beigeordnete findet man bei Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Beigeordnete bilden zusammen mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer den Gemeindevorstand (siehe z.B. § 70 GO NW). Sie sind kommunale Wahlbeamte. Der Rat der Gemeinde wählt die Beigeordneten auf die Dauer von 8 Jahren. (siehe z.B. § 71 GO NW). Der Kämmerer, der meist auch Beigeordneter ist, hat gegenüber den anderen Beigeordneten besondere Rechte. Beigeordnete sind für den Teilbereich der Verwaltung zuständig, die ihnen vom Bürgermeister übertragen werden. Sie sind damit direkte Vorgesetze der Amtsleiter.
Die Besoldung ist von der Größe der Gemeinde abhängig. Wärend in kleinen Gemeinden schon Beamte des gehobenen Dienstes diese Funktion bekleiden können, sind in Städten und Großstädten auch Besoldungen bis zu B 10 möglich.
Beigeordnete gibt es auch beim Deutscher Städtetag
In Niedersachsen führen die (ehrenamtlichen) Mitglieder der Gemeinde oder Stadträte, die dem Verwaltungsausschuß angehöhren, ebenfalls die Bezeichnung Beigeordnete.