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Gemeindepädagogik

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Gemeindepädagogik bezeichnet das pädagogische Handeln innerhalb der kirchlichen Gemeinde.

Gemeindepädagogik als Arbeitsbereich der Religionspädagogik hat zum Ziel, christliche bzw. theologische Inhalte und Wertvorstellungen im Alltag zu vermitteln. Die Arbeitsfelder der Gemeindepädagogik sind Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Arbeit mit Familien und Senioren, aber auch karitative Tätigkeiten, Beratungsstellen sowie freizeit- und schulnahe Angebote. Pädagogische und theologische Inhalte fließen dabei in die praktische Arbeit ein.

Gemeindepädagoge ist eine Berufsbezeichnung für Menschen, die für diese Arbeitsfelder qualifiziert sind. Die Qualifikation zum Gemeindepädagogen / zur Gemeindepädagogin erlangt man

  • durch ein Studium der Gemeindepädagogik (unter diesem Namen nur an evangelischen Hochschulen), evtl. auch der Sozialpädagogik
  • eine Ausbildung zum Diakon (zur Diakonin), oder
  • durch Weiterqualifizierung nach entsprechender Tätigkeit und Anerkennung durch die jeweilige Landeskirche bzw. den Bischof.

Gemeindepädagogen arbeiten in Kirchen- bzw. Pfarrgemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirchen (Amt für Jugendarbeit) und Bistümern (z. B. Schulamt), karitativen Werken (Diakonie, Caritas, missio etc.), Schulen und Bildungseinrichtungen, oder selten auch freiberuflich.

Als Berufsbezeichnung wird "Gemeindepädagoge" nur in der evangelischen Kirche verwendet. In der katholischen Kirche werden die verwandten Begriffe Religionspädagoge (Religionslehrer/in), Diakon und Pastoralassistent/in verwendet. Ein erheblicher Teil der genannten Tätigkeiten in Pfarren und Betreuungseinrichtungen wird jedoch auch von ehrenamtlichen Mitarbeitern erbracht.

In den Ostdeutschen evangelischen Landeskirchen EKBO, KPS, und ELLM gibt es zudem das Berufsbild des/der ordinierten Gemeindepädagogen/in. Nach acht Semestern Studium an der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) und einem Vikariat (zusammen mit TheologInnen) können GemeindepädagogInnen in den kirchlichen Dienst ordiniert werden. Dort nehmen sie auch pfarramtliche Dienste wahr und dürfen die Kasualien verwalten.

Siehe auch:

Literatur