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Verfassungsgerichtsbarkeit

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Ein Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht, das unter anderem Hoheitsakte, insbesondere Gesetze, auf ihre Verfassungsmäßigkeit bezüglich der jeweiligen Verfassung prüft.

Für Österreich siehe Verfassungsgerichtshof (Österreich).

Begriff

Ausdrücklich als Verfassungsgerichtshof werden die Gerichte in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bezeichnet. In einigen Ländern heißen sie auch Landesverfassungsgericht (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt), Verfassungsgericht (Brandenburg, Hamburg).

Als Staatsgerichtshof hingegen werden Gerichte bezeichnet, deren Zuständigkeit sich auf staatsorganisatorische Streitigkeiten beschränkt (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen).

Geschichte

Unter der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 (RGBl. S 1383) gab es den sog. Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (vgl. Art 108 WRV), der verfassungsrechtliche Fragen entscheiden sollte. Er erlangte jedoch nicht die Bedeutung eines Verfassungsorgans, als das er gemeint war.

Situation in Schleswig-Holstein

Alle deutschen Bundesländer haben eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Verfassungsreform von 1990 wurde vorläufig weiterhin auf ein eigenes Landesverfassungsgericht verzichtet. Stattdessen weist Art. 44 der Landesverfassung dem Bundesverfassungsgericht die Stellung als Verfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein zu, wobei jedoch keine Landesverfassungsbeschwerde ermöglicht wird.
Im November 2004 wurde, wie auch schon Ende der 90er Jahre, im Schleswig-Holsteinischen Landtag über die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts diskutiert. Gründe für diese Überlegung sind z. B., dass selbst Entscheidungen über die Zulässigkeiten von Volksinitiativen erst Jahre nach deren Abstimmungen im Landtag fallen, oft dann schon in der nächsten Legislaturperiode. Auch seien Richterinnen und Richter aus Schleswig-Holstein in den Bundesgerichten unterrepräsentiert. Das Bündnis 90/Die Grünen sprach sich für eine Schaffung eines solchen Gerichts unter Einsatz von nebenamtlichen Richtern und organisatorischer Anbindung an ein bestehendes Gericht aus. Dies würde wohl auf eine Anbindung an das erst 1991 errichtete Oberverwaltungsgericht in Schleswig hinauslaufen.

Siehe hierzu auch die Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung (Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen):

Siehe auch