Unabhängiger Verwaltungssenat
Republik Österreich:
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Österreich ist eine Behörde im Verwaltungsstrafverfahren. Dabei handelt es sich um eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, welche über Rechtsmittel gegen Bescheide im Verwaltungsstrafverfahren befindet. Es handelt sich hierbei um ein unechtes Gericht, welches einerseits noch den Mindestanforderungen der europäischen Menschenrechtskonvention als Tribunal entspricht, andererseits aber der älteren Rechtstradition folgt, die eine generelle Anrufung von Gerichten gegen Verwaltungsentscheidungen nicht vorsieht. Als Verwaltungsbehörde entscheidet der UVS durch Bescheid, nicht durch Urteil. Gegen die Entscheidung des USK ist aber noch die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs möglich. Die UVS stehen desöfteren in der Kritik der Medien wie auch der Volksanwälte. Da die Mitglieder der UVS keine Richter sind, sondern Beamte mit richterlichen Aufgaben ensteht nicht selten der Eindruck daß sie Rücksicht auf ihre Kollegen nehmen und somit rechtswidrige Entscheidungen hinnehmen.
In der Bundesrepublik Deutschland haben die Amtsgerichte ähnliche Aufgaben auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts.