Entschuldigung
Eine Entschuldigung ist im Wortsinne eine Ent-Schuld-igung, eine Form von Vergebung. Mit der Bitte um Entschuldigung gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm eine moralische Verfehlung war. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Entschuldigung allerdings eben diese Bitte. Der Geschädigte der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen.
Durch diese Begriffsverschiebung hat es sich im Deutschen eingebürgert, „sich zu entschuldigen“. Im Wortsinne einer Freistellung von Schuld war dieser Sprachgebrauch in früheren Zeiten Unsinn: Man konnte sich nicht selbst von Schuld befreien. Sinnvoller wäre es beispielsweise, statt „sich zu entschuldigen“ um „Entschuldigung oder Vergebung zu bitten“. Zu sagen: „Ich entschuldige mich dafür (oder für den Fehler)“ war daher falsch, da nur der Geschädigte einen von dessen Schuld insoweit befreien kann, als er diese nicht weiter nachträgt. Das Englische etwa unterscheidet streng zwischen "to apologize" und "to excuse".
Annahme einer Entschuldigung
Für die Annahme einer (Bitte um) Entschuldigung spielt – neben der Schwere der Schuld – der Umstand eine Rolle, ob echte Reue und nicht nur ein oberflächliches Harmoniebedürfnis beim Verursacher der Schuld vorliegt. Es ist üblich, die Annahme einer Entschuldigung durch Worte oder Gesten (z. B. einen Händedruck) dem Gegenüber mitzuteilen. Die Angelegenheit gilt damit als „aus der Welt geschafft“.
Entschuldigung aus Höflichkeit
Im alltäglichen Leben gilt es als Zeichen von Höflichkeit, auch dann um Entschuldigung zu bitten, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, z. B. für eine längere Wartezeit auf Grund von starkem Kundenandrang oder eine witterungsbedingte Verspätung im öffentlichen Personenverkehr.
Des Weiteren wird der Begriff „Entschuldigung“ auch verwendet, wenn man jemanden ansprechen möchte, um etwa eine Frage zu stellen. Beispiel: „Entschuldigung, können Sie mir bitte sagen, wie ich zum Bahnhof komme?“
Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft kennt den Begriff des Entschuldigungsgrundes, der einen Täter von der Schuld an einer rechtswidrigen Tat befreien kann, ohne jedoch (wie ein Rechtfertigungsgrund) deren Rechtswidrigkeit aufzuheben. Siehe dazu auch die Artikel Entschuldigender Notstand und Schuld (Strafrecht).
Entschuldigungsschreiben in der Schule

In der Schule wird der Begriff Entschuldigung traditionell für eine schriftliche oder mündliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten benutzt, warum ein Schüler vom Unterricht ferngeblieben ist oder fernbleiben wird. Volljährige Schüler können solche Entschuldigungen selbst schreiben; in Österreich (von den Eltern) "Eigenberechtigte" ab der neunten Schulstufe (= Jahrgangsstufe) [1].