Zum Inhalt springen

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Juni 2009 um 23:11 Uhr durch Savin 2005 (Diskussion | Beiträge) (Kanzlerbungalow: erle). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Hallo,

diese Biographie (bis 1966) ist in weiten Teilen identisch mit dem biographischen Portrait Doernbergs in folgendem Buch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Antifaschisten in den führenden Positionen der DDR, Dresden 1969, S. 30. Das betrifft zugegebenermaßen nicht viele Sätze, aber was machen? --Catfisheye 20:45, 26. Mai 2009 (CEST) (Zumal das Buch im Artikel nicht mal erwähnt wurde.)[Beantworten]

WP:TP lesen? --Historiograf 22:17, 26. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Merci. Tja, das "stillschweigend Bereinigen" wird jetzt wohl etwas schwierig. Netter modus vivendi, aber prinzipiell nicht mein Stil. Gruß --Catfisheye 22:31, 26. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie wäre es, erst einmal ausführlich darzulegen, worin die behauptete Urheberrechtsverletzung liegt? --132.230.1.28 22:13, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo. Wie soll ich das noch spezifischer darstellen? Ein über mehrere Sätze gehendes Zitat käme ja wohl auch einer URV gleich. Ich habe das entsprechende Buch ja bereits angegeben. Gruß --Catfisheye 22:27, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Denkst du, wir haben nichts anderes zu tun als wegen Dir das Buch zu besorgen, um dann womöglich festzustellen, dass die übernommene Passage keine Schöpfungshöhe hat? --132.230.1.28 15:47, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Hallo, wer seid denn ihr? Meinetwegen muss niemand gar nichts machen, v. a. wenn er anderes zu tun hat. :) Ich habe lediglich eine Feststellung getroffen, hier darüber informiert und gefragt, was man machen kann. Dir/Euch einen schönen Tag. --Catfisheye 18:21, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich zitiere mal Bei aktuellen, von Designern entworfenen Wappendarstellungen, die wie Logos gestaltet sind, ist davon auszugehen, dass die Schöpfer einen Urheberrechtsschutz beanspruchen und die Rechte bei der Gebietskörperschaft liegen, die sich wahrscheinlich ein ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich gesichert hat. - Logos und Urheberrecht. Wer hilft die Seite mal zu entrümpeln? syrcro 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Den Satz hatte ich auch kürzlich entdeckt und nicht verstanden. Was wollte uns der Autor damit sagen? ST 01:28, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Wappen sind dein Bereich! --Marcela 01:31, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Na denn, ich habe das mal etwas eingedampft und die Merkwürdigkeiten entsorgt. Mal sehen, wer sich auf den Schlips getreten fühlt. ST 01:51, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Datenbankkopie oder nicht?

Wenn ich eine Datenbank mit vielen diskreten Werten habe, die sich eigentlich als Kurvenschar darstellen ließen und diese Werte zur Erzeugung von Zwischenwerten im mehrdimensionalen Raum durch eine entsprechende polynome Näherungsfunktion im mehrdimensionalem Raum ersetzte, verletze ich das Urheberrecht oder geniese ich selbst Schutz aufgrund einer gewissen Schöpfungshöhe? Beispiel: 253,9; 261,8; 261,6; 265,2; 269,1; 278,8; 289,9; 309,6; 336,8; 370,1; 420; 471,1; ersetzt durch Y = 0,00250 * X^4 - 0,3180 * X^3 + 12,863 * X^2 - 211,474 * X + 1493,44 -- Dergi 23:51, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Mathematische Sachverhalte unterliegen nicht dem Urheberrecht, egal in welcher Form (diskrete Werte oder Funktionsvorschriften) sie vorliegen. --rtc 01:02, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht nicht um die Formel, sondern darum, dass die Formel den Inhalt einer Datensammlung beschreibt. Weiterhin geht es mir weniger darum ein Urheberrecht zu erhalten, als vielmehr darum keines zu verletzen.-- Dergi 23:29, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Wim Wenders vor Filmplakat

Ist das Foto nicht problematisch, in Anbetracht der Plakate im Hintergrund?--Tankwart 02:22, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Beiwerk. Im Zweifel links ein wenig beschneiden sollte ausreichen. --194.48.128.75 07:58, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Beiwerk. Man kann sich die Plakate wegdenken, der Gesamtcharakter des Bildes wäre kaum geändert. --Marcela 20:51, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Persönlichkeitsrechten

Wo stand noch mal, wie das hier mit der Erlaubnis zur Bildveröffentlichung wegen den Persönlichkeitsrechten gehandhabe wird? Kersti 20:21, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

KUG, §§ 22-24. Und hier habe ich etwas OMA-gerecht versucht, das aufzuarbeiten. --Marcela 21:04, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Das war nicht meine Frage - ich wollte die praktische Umsetzung in Wikipedia wissen, wenn ich weiß, daß bei einem Bild (wie z.B. in Commons:Category:Workshops mit Pferden als Co-Trainer) die Erlaubnis erforderlich ist. Kersti 21:16, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Hier muß man unterscheiden. Nach deutschem Recht ist eine mündliche Zustimmung ausreichend. Zur eigenen Sicherheit kann es manchmal empfehlenswert sein, eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Dies die allgemeine Rechtslage. Hier in der Wikipedia wird bei "unbekannten" Benutzern eine schriftliche Bestätigung verlangt. Dabei ist "unbekannt" eine sehr unscharfe Beschreibung. Eine generelle Forderung nach schriftlicher Einwilligung wird auch von einigen verlangt, ist aber weder verhältnismäßig noch rechtlich möglich. --Marcela 21:25, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Es gibt bisher meines Wissens keine konkrete Richtlinie. In der Regel werden zustimmungspflichtige Bilder akzeptiert, sobald die abgebildete Person mindestens in die Abbildung im enzyklopädischen Kontext eingewilligt hat (eine auf Wikipedia beschränkte Erlaubnis genügt nicht). Oft wird sich um solche Fragen auch gar nicht gekümmert und die Bilder einfach so hochgeladen. Das steht aber alles nicht auf festen Füßen und es kann sein, dass diese Regeln irgendwann einmal in eine Richtlinie gegossen werden, und dass diese Richtline verschärfte Anforderungen stellen wird oder für unterschiedliche Bilderkategorien unterschiedliche Regeln eingeführen wird. Es ist zumindest klar, dass wir nicht bei allen Bildern eine Einverständniserklärung verlangen können, die in der Reichweite der urheberrechtlichen Freigabe einer freien Lizenz entspricht, denn das würde z.B. pornographische Fotomontagen einschließen. --rtc 21:37, 28. Mai 2009 (CEST) (Geheimer Fan, der einfach die Finger nicht davon lassen kann, regelmäßig Kersti zu lesen, gleich nach Danisch.)[Beantworten]
Als Ergänzung: Das OTRS kümmert sich nicht mehr um derartige Freigaben. --Marcela 21:42, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte um Beteiligung an den dortigen Diskussionen. [[ Forrester ]] 20:10, 29. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Atlas der deutschen Volkskunde - Zeichnungen von freiwilligen Teilnehmern einer Umfrage

Der Atlas der deutschen Volkskunde war ein Umfrageprojekt in den frühen dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. Dabei wurden Fragebögen an ca. 20.000 Gemeinden versandt und Fragen zu verschiedensten völkerkundlichen Fragestellungen gestellt. Die Antworten wurden zentral gesammelt und dienten als Grundlage für die verschiedensten Untersuchungen. Mich interessiert die Untersuchung:

Ernst Helmut Segschneider: Totenkranz und Totenkrone im Ledigenbegräbnis nach einer Dokumentation des Atlas der deutschen Volkskunde, Köln 1976, ISBN 978-3792702000

In diesem Buch sind auch Abbildungen von Skizzen, die die befragten Studienteilnehmer von Totenkronen erstellt hatten. Dass durch die 2-dimensionale Reproduktion in dem Buch keine Urheberrechte des Autors/Verlags an den Abbildungen entstanden sind scheint mir klar (ich gehe davon aus, dass die Zeichnungen nicht "wiederentdeckt" wurden). Einige der Zeichnungen sind jedoch recht komplex und könnten Schöpfungshöhe erreichen. Sie stammen aus den frühen 30er Jahren, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Urheberrecht erloschen ist. Andererseits ist für mich nicht zu erkennen, wer der Urheber war. Darüberhinaus ist davon auszugehen, dass die Urheber der Skizzen sich darüber im Klaren waren, dass diese für wissenschaftliche Arbeiten verwendet werden. Frage: Ist es vertretbar, die Skizzen bei Wikipedia zu verwenden? Könnte mich bitte jemand beim Einschätzen der Schöpfungshöhe unterstützen (Wo kann man sowas praktikabel hinladen?) Beste Grüße --Hei_ber 08:51, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ohne die Zeichnungen gesehen zu haben gehe ich davon aus, dass wohl recht viele davon Schöpfungshöhe haben. Und die können dann auch nicht verwendet werden. Lade die Zeichnungen doch einfach mal irgendwo im Netz hoch, z. B. auf einem Sharehoster oder meinetwegen auch auf Wikipedia (kann ja leicht wieder gelöscht werden). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:00, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, solche Angebote wie Flickr.com sollten auch jemandem wie Hei ber bekannt sein --Historiograf 17:12, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Kanzlerbungalow

Der Kanzlerbungalow lässt sich ja bis heute nicht von einer allgemein zugänglichen Stelle aus fotografieren und der Architekt ist keine 70 Jahre tot, das heißt FOP müsste nach meinem Verständnis nicht greifen. Das was auf dem BArch-Bild zu sehen ist, ist mir allerdings zu schlicht für SH, aber wie ist es mit der Skulptur davor? Und wenn meine Vermutungen sich bestätigen, dann ist wohl auch das BArch-Bild URV, denn da steht ja nichts von einer Genehmigung des Architekten?? --S[1] 13:02, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich frage mich sowieso, wie das BArch ein Bild von 1979 unter GFDL freigeben kann. Der Fotograf Reineke, Engelbert ist mit großer Wahrscheinlichkeit noch am Leben... Naja, der Bungalow selber hat jedenfalls keine SH, da braucht´s dann auch keine Freigabe des Architekten. Die Suklptur dürfte aber wohl ein geschütztes Kunstwerk sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:37, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Merke: Zweifle nie an der korrekten Freigabe von Bildern aus dem Bundesarchiv! --Marcela 00:47, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
*räusper* Würde ich nie machen! *duckundwech* -- Chaddy · D·B - DÜP 00:50, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich auch nicht *auchweg* --Marcela 01:08, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Man dankt. Mich interessiert freilich weniger ob das BArch-Bild koscher ist, sondern inwieweit eigene Fotos zu verwerten sind. Dann müsste ich halt notfalls die Skulptur rausschneiden. was solls. --S[1] 01:11, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich kenne mich dort nicht aus. Ist das öffentlicher Raum? --Marcela 01:34, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Wie kommt ihr eigentlich darauf, der Bungalow, ein Werk eines der des bekanntesten Architekten der jungen Republik, das bereits nach vierzig Jahren unter Denkmalschutz gestellt wurde und (vermutlich) breit publiziert worden ist, habe keine Schöpfungshöhe? --Port (u*o)s 01:57, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Architekten sind in Deutschland keine Künstler. Ich weiß, diese Aussage ist strittig. Aber solange Architekten in D automatisch bauvorlageberechtigt sind, vertrete ich diese Meinung auch bis vor Gericht. Wenn sie Künstler wären, würden sie nicht per Bauordnungen der Länder als bevorzugte Techniker eingeschätzt. Sie sind aber den Technikern (Ingenieuren) vorgestellt und damit entfällt der Künstler-Anspruch. Architekten haben technische Privilegien, die über denen von Ingenieuren liegen und damit sind sie Techniker und keine Künstler. Jedenfalls bis Europa-Recht gilt und sie ihre Position innehaben, wie sie seit Jahrhunderten in Europa gilt. --Marcela 02:19, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Das halte ich für eine recht krude Rechtsauffassung. Du darfst die natürlich auch gerne vor Gericht vertreten, wenn dich einmal jemand dorthin zerren sollte, aber ich vermute (IANAL), es geht hier um die Werkeigenschaft, nicht darum, ob jemand einen staatlich anerkanntes Kunst-Diplom gebaut hat, um Schöpfungshöhe für seine Werke zu erlangen. --Port (u*o)s 02:31, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Für mich ist das kein Werk --Marcela 02:38, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Werk hin oder her, das Foto muss jedenfalls gelöscht werden (trotz BArch-Freigabe), wegen der Statue. Zumindest, wenn Panormafreiheit nicht greifen sollte. Alternativ könnte man die Statue auch wegschneiden, dann bleibt aber nur noch das halbe Foto übrig was auch nicht unbedingt sinnvoll ist... Und ein Beiwerk ist sie wohl auch nicht, dazu ist sie zu zentral im Bild.
Weiß jemand genaueres über diese Statue? Wer hat sie erstellt? Ich nehme mal an, die ist noch nicht alt genug, sodass PD-alt (70 Jahre pma) greifen könnte... -- Chaddy · D·B - DÜP 04:01, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Park der Villa Hammerschmidt: Bronzeskulptur «Montana I» von Bernhard Heiliger aus dem Jahr 1968 (aufgestellt 1974)
Im Kern geht es doch um die Panoramafreiheit, oder? Beim Kanzlerbungalow hat sich in den letzten Monaten etwas getan. Nachdem er von der Wüstenrot-Stiftung renoviert wurde (und in dieser Zeit nicht öffentlich zugänglich war), bietet nun die Stiftung Haus der Geschichte seit einigen Wochen regelmäßig Führungen durch das Haus und den dazugehörigen Park, –der auch zum Palais Schaumburg gehört− an. Zukünftig sollen dort wieder Konzerte und andere öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Als vor kurzem 60 Jahre Grundgesetz in Bonn gefeiert wurde, bestand am 23.Mai die Möglichkeit, neben dem Palais Schaumburg und der Villa Hammerschmidt auch den Kanzlerbungalow zu besichtigen (die Grundstücke liegen alle nebeneinander an der Adenauerallee).
Plastik "Erektion" von Volkmar Haase im Garten vor der Villa Hammerschmidt, 1973
Der Andrang war so groß, dass eine Stunde früher geöffnet werden musste, als ursprünglich geplant war; man konnte an diesem Tag also von 10 bis 20h dort Zugang bekommen. Der Bonner General-Anzeiger hat von 140.000 Besuchern des hierzu ausgerichteten Festes berichtet: [1], [2]. Ich betrachte den Bungalow und seinen Park damit als öffentlichen Raum und habe keine Schwierigkeiten mit der Abbildung des Parks und der dort befindlichen Kunstwerke. Mir war der Andrang dort bisher zu groß; ich werde aber in näherer Zukunft auch an einer Führung teilnehmen und hoffentlich die Gelegenheit bekommen, für den WP-Artikel ein paar aktuelle Fotos vor Ort zu machen. Zum Vergleich: ich habe das Bild bisher nicht verwendet; lade es aber jetzt mal auf Commons: anlässlich eines Tages der Offenen Tür habe ich am 31. August 2008 Fotos der Villa Hammerschmidt gemacht und im Artikel eingebunden. Dabei ist auch dieses Bild entstanden. Ich sehe keinen Grund, warum ich es nicht in der WP verwenden dürfte. Beste Grüße aus Bonn -- Sir James 07:05, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Inzwischen hat ein Benutzer meine Bildbeschreibung ergänzt; die Informationen zur Skulptur im Park der Villa Hammerschmidt lauten:Bronzeskulptur «Montana I» von Bernhard Heiliger aus dem Jahr 1968 (aufgestellt 1974). Ich vermute, dass die Skulptur vor dem Kanzlerbungalow (siehe obiges Foto aus den Beständen des Bundesarchivs) vom selben Künstler stammt. Gruß -- Sir James 07:47, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag II: Der Künstler ist laut den Informationen auf www.bernhard-heiliger-stiftung.de und laut seines WP-Artikels im Jahre 1995 verstorben. Ergänzung: [3]-- Sir James 07:55, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag III: Auf Commons liegt ein weiteres Bild aus dem Bundesarchiv, welches nur eine Plastik aus dem Park ohne die Villa Hammerschmidt selbst zeigt (s.o.). Es stammt von 1973; das Kunstwerk stand sogar nur temporär im dortigen Park. Gruß -- Sir James 08:23, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also nochmal zur Frage, ob das ein öffentlicher Raum ist: nach meinem bescheidenen Verständnis ist ein Raum, der für die Öffentlichkeit nur einmal die Woche im Rahmen von Führungen mit (vermutlich) begrenzter Teilnehmerzahl zugänglich ist, kein öffentlicher Raum i.S. der FOP, aber ich lasse mich ggf. gerne eines Besseren belehren. Wie dem auch sei mache ich mich mit der Kamera gleich mal auf den Weg zum Haus der Geschichte, und da schaumermal, ob das Gebäude irgendwie auch ohne die Skulptur zu erfassen ist, bzw. so, dass man diese noch relativ schmerzfrei wegschneiden kann. Danke nochmals für die Antworten. --S[1] 09:48, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Kunst ist, was von Fachkreisen als solche akzeptiert wird. Wenn der WP-Artikel zum Bungalow zutrifft (Paradebeispiel blabla) wird's auch ohne Skulptur schwierig. Bei den BA-Bildern gehen wir gemäß dem 3-Affen-Prinzip vor und nehmen an, dass das BA alle notwendigen Rechte besaß.-- Wiggum 14:47, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Naja, ein bissl nachbohren kann nicht schaden, es wäre nicht das erste BArch-Bild, das gelöscht wird. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:20, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ein paar Fotos (ohne die Skulptur) habe ich jetzt eingetütet, bleiben noch die folgenden Bedenken:

1) Hat das Gebäude eine SH?

2) Falls ja, ist der wöchentlich im Rahmen von Führungen zugängliche Garten vielleicht entgegen meiner Vermutung als öffentlicher Raum zu verstehen?

3) Was ist mit Innenräumen? In der Besucherordnung steht zwar u.a., Fotografieren im Inneren des Bungalows sei „aus Gründen des Objektschutzes und Urheberrechtes nicht gestattet“, aber ist denn ein luxuriös möblierter, jedoch sonst keine Spuren von Kunst aufweisender Besprechungsraum in der Tat urheberrechtsgeschützt?

Fragen über Fragen... --S[1] 19:36, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Meine rein subjektive Meinung:
  1. ich verneine SH und würde auch ohne bedenken Fotos des Gebäudes unter Klarnamen hochladen
  2. auch Friedhöfe werden (manchmal) nachts abgeschlossen und gelten trotzdem als öffentlicher Raum. Ich würde es als öffentlich ansehen, wenn regelmäßig Zugang gewährt wird.
  3. Objektschutz halte ich für unbegründet und Überrest aus der Zeit, als die Regierung noch in Bonn war. Ob da im Inneren etwas schutzfähig ist, kann ich nicht einschätzen, reine Vermutung: das ist nur eine Behauptung.
Was du nun tust, mußt du selbst einschätzen. Und andere Benutzer hier sehen es anders als ich. Was nun richtig ist, kann keiner von uns sagen. Es gibt keine vergleichbaren Fälle im Schricker und was ein Gericht entscheiden würde kann niemand vorhersehen. Abschließend eine nicht ganz saubere Bemerkung: Wikipedia wird keinen Ärger bekommen, wenn du die Bilder hochlädtst und sie behalten werden. Du riskierst ebenfalls nichts, weil dein Klarname wohl kaum durch Außenstehende ermittelbar ist. --Marcela 23:01, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hier nun zwei von den fünf Fotos:

Wer mag, kann sich mal seine Meinung bilden, ob sowas Urheberschutz hat oder nicht. Keine Ahnung, was die sich beim Schreiben der Besucherordnung gedacht haben, aber die Personalien der Besucher nehmen die leider auch auf. --S[1] 23:47, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Autsch, die Stühle könnten von Alvar Aalto stammen, ich glaube mich an zumindest ähnliche Modelle zu erinnern. Die deckenbeleuchtung könnte man durchaus auch als künstlerisch ansehen. Ich bin bekannt dafür, daß ich SH recht niedrig ansetze, hier würde ich potentiell Probleme sehen. Mal sehen, was die anderen meinen. Bei der Außenaufnahme sehe ich keine Probleme. Auch wenn der Bau gewisse Ähnlichkeiten mit dem Barcelona-Pavillon hat, das hier wird schwerlich von Mies van der Rohe sein. --Marcela 00:08, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, Autsch ;) Hier noch der Rest zur allgemeinen Beurteilung:
Ob ein Schwimmbad wohl urheberrechtsgeschützt ist? ;O Na ja, an den Innenaufnahmen hänge ich auch wieder nicht so, daher können die von mir aus wieder wech, ärgerlich wäre es allerdings, wenn auch die Außenfotografie (inkl. BArch) in der Mottenkiste mitverschwinden müsste. --S[1] 00:25, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bei den 3 sehe ich kein urheberrechtliches Problem. Da du aber namentlich bekannt bist, besteht doch ein gewisses Risiko. Bitte noch andere Wortmeldungen! --Marcela 01:06, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Stühle am Esstisch sehe ich jetzt nicht als wirklich künstlerische Schöpfung an, das sind halt normale Stühle. Die Deckenbeleuchtung könnte durchaus geschützt sein, geht hier aber IMHO als Beiwerk durch. Unsicher bin ich mir dagegen bei den Lederstühlen im Empfangsraum, die sind doch ziemlich im Fokus und möglicherweise schutzfähig. Ob du das Risiko eingehen willst, wenn denen dein Name bekannt ist, musst du selber wissen. Vielleicht wäre es clever gewesen, die Metadaten zu entfernen, sodass nicht direkt klar ist, bei welcher Führung du dabei warst. Wenn dich das nicht stört, hat deswegen aber hier sicher niemand was gegen die Bilder einzuwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:31, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was ich wohl so oder so machen müsste, außerdem sieht es für mich so aus, dass ich wohl nur das Außenfoto + das Schwimmbecken behalten werde. --S[1] 10:38, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die "passt scho"-Mentalität ist verantwortungslos. Wir sollten Uploader wenigstens auf die möglichen Risiken hinweisen, besonders, wenn sie identifizierbar sind. Daher folgende Anmerkungen:

  1. Schöpfungshöhe I: Ein Repräsentationsbau wird wohl eher die notwendige individuelle Gestaltungskraft (vulgo Schöpfungshöhe) aufweisen als ein Reihenhaus.
  2. Schöpfungshöhe II: Auch Inneneinrichtungen können als Werke der Innenarchitektur geschützt sein. Ob das so ist hängt davon ab, ob die relevanten Fachkreise sie als solche ansehen. Diese Pi-mal-Daumen-Schöpfungshöhe-ja-oder-nein-Abschätzung funktioniert nur bei offensichtlichen Gebrauchsgegenständen gut, bei Logos z.B. haben wir auch Präzedenzfälle, an denen man sich orientieren kann. Für eine seriöse Beurteilung müsste man sich in der Kunstszene einigermaßen auskennen.
  3. Panoramafreiheit: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Besonderes ersterer Fall zeigt ja recht deutlich, dass die Panoramafreiheit im Zweifel einen Scheißdreck wert ist.

Grüße, -- Wiggum 12:28, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, die Ausdrucksweise von Wiggum sollte hier nicht zur Regel werden. man kann auch ohne fäkale Kraftausdrücke argumentieren. Ich kann nicht sehen, dass es z.B. nötig war, http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafr mit Exkrementen zu garnieren, obwohl dort deutliche Kritik an jüngeren Entwicklungen geübt wird. Meine Position war immer, dass wir in Fällen der Panoramafreiheit sehr großzügig sein sollten. Bei Inneneinrichtungen empfiehlt sich keine übervorsichtige Haltung, da eine Inneneinrichtung angewandte Kunst ist und daher die Hürde der SH erheblich höher --Historiograf 17:17, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Deine Bemängelung meiner Ausdrucksweise muss ich mir direkt ausdrucken. ;-) Normativ sehe ich deine Anmerkungen zu 2./3. genauso, aber wie gesagt sollten wir die Uploader fairerweise auch darauf hinweisen, dass unsere Ansichten nicht unbedingt unumstößliche Wahrheiten sind.-- Wiggum 23:00, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Um dem Fragenden abschließend eine Antwort zu geben (dies ist meine ganz subjektive Einschätzung): Ich persönlich würde Außenaufnahmen sowie das Schwimmbecken auch unter Klarnamen hochladen, bei den anderen Bildern würde ich mich scheuen. Ob das rechtlich wirklich sauber und angemessen ist, kann ich nicht abschließend einschätzen. --Marcela 23:08, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sind auch nur die Beiden übrig, ohne Metadaten versteht sich. (Falls jemand bearbeiten möchte: Originaldateien auf Anfrage erhältlich.) --S[1] 23:11, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bild von Krisztina Morvai aus der Unarischen Wikipedia

Das Bild stammt von hier in der ungarischen Wikipedia. Kann es jemand der mehr Erfahrung hat korrkt für die deutsche Wikipedia lizensieren oder, wenn möchlich nach Commons kopieren?--Tankwart 04:31, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Das scheint nicht möglich zu sein. Offenbar werden in hu.wikipedia.org auch Bilder ohne freie Lizenz verwendet, wenn eine Genehmigung für die ungarische Wikipedia vorliegt; eine solche Praxis kennen wir aber nicht ("für Verwendung in der Wikipedia genehmigt" wird als Lizenz nicht akzeptiert, es muss freie Weiternutzung möglich sein), Commons erst recht nicht. Um ein solches unfreies Bild mit Genehmigung für die ungarische Wikipedia scheint es sich laut dem dort verwendeten Baustein zu handeln, der diesen englischen Hinweis enthält: This image is copyrighted and is used in the Hungarian Wikipedia with permission. For the purposes of Wikipedia this is a non-free licence. Also übersetzt etwa: Dieses Bild ist urheberrechtlich geschützt und wird in der ungarischen Wikipedia mit Genehmigung verwendet. Für die Zwecke der Wikipedia ist dies eine unfreie Lizenz. Ich erlaube mir also, die von dir in die deutsche Wikipedia hochgeladene Kopie schnellzulöschen. Tut mir leid, aber wenn bei einem Bild schon ausdrücklich dabeisteht, dass keine freie Lizenz vorhanden ist... Gestumblindi 06:18, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Hinweis. Ich wusste das nicht. Bitte lösche es schnell. Wie kann man eigentlich Bilder löschen?--Tankwart 14:29, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Das können nur Administratoren. Ich habe es hier gelöscht, nun wurde es allerdings von jemandem mit einer unzutreffenden Lizenz (angeblich CC-BY-SA) nach Commons kopiert, wo es sicherlich auch bald gelöscht wird (dort habe ich die entsprechenden Rechte nicht). Gestumblindi 14:42, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

zu "Dampfmolkerei" 20 x JPEG-Fotodateien

Hallo, habe am 29.05.09 zum Text "Dampfmolkerei" 20 Privatfotos hochgeladen, die aber z.Zt. nicht einsehbar sind. Laut dem dazugehörigen Wikipedia- "Entscheidungsbaum" sind sie 1. mein Privateigentum 2. Bei dem Fotografen handelt es sich um meinen Vater, der mir auch alle Nutzungsrechte übergab 3. Bestehen hier keine Rechte Dritter 4. Abgebildete Personen sind nicht identifizierbar bzw. verstorben 5. trifft außerdem m.M. die Kategorie "simple Bilder" zu, da hier kein individuelles Schöpfertum im beschriebenen Sinne festzustellen wäre und sie praktisch nur "Beiwerk" sind. Nun möchte ich gern wissen, ob die "Freigabe" nur eine Frage der Bearbeitungszeit ist, ob meinerseits ein technischer oder anderer Fehler vorliegt oder ob es etwa notwendig ist, eine schriftliche Bestätigung von meinem Vater (als Fotograf der Bilder) bzw. auch als Autor der "Fahrenwalder Dorfchronik" (Textquelle) einzuholen und an irgend jemanden zu übersenden. Wenn tatsächlich notwendig, wäre dies durchaus machbar; allerdings eine Frage des Aufwandes. Sollte das eigentliche Problem darin bestehen, dass bei der Lizenzauswahl der gewählte Freiheisgrad (Creative Commons) der Hinderungsgrund ist, bin ich gern bereit, dies zu ändern, so dass hinter jeder Bilddatei auch "Bild-frei" stehen kann.

Beim "Betreff" kann ich die 20 Dateinamen deshalb nicht eintragen, weil a) wohl der Platz knapp ist und b)ich nicht mehr weiß, wie ich sie ermitteln kann.

So hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen, was meinerseits ggf. noch zu tun wäre. M.f.G. Derei -Derei 10:38, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Deine Bilder sind alle noch da, du kannst sie z.B. hier sehen. Du hast sie auf den Commons hochgeladen, einfach dort auf den Reiter gallery bzw. my contributions gehen und du siehst die Bilder. Im Text stehen sie nicht, weil du sie dort nie eingefügt hast. --Paulae 12:26, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Zur Kenntnis. [[ Forrester ]] 12:33, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Von Bitte nicht stören hast du wohl noch nichts gehört? Hier fand dein Vorstoß offenbar keine Gnade, also versuchst du es so lang, bis du deine privaten Ansichten durchsetzen kannst? --Historiograf 17:09, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Danke :) Ich habe so darauf gehofft, dass du was in der Richtung sagst...köstlich, wie durchschaubar du bist. Nummer 1: Hätte ich nichts gesagt wäre wohl gekommen "ohne jeden Hinweis/Diskussion einfach ein MB gestartet", Nummer 2: Wirklich offensichtlicher Fakt ist: Meine privaten Ansichten wurden hier keinesfalls abgetan, sondern die Klärung hier als MiniMB. [[ Forrester ]] 19:26, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das MiniMB wurde von vielen Usern aus dem Grund abgelehnt, dass es doch bitte nicht im Hinterstübchen stattfinden soll. Diesen Mangel versucht Forrester mit einem offiziellen Meinungsbild aus dem Weg zu gehen. jodo 20:02, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was in diesem Fall der richtige Weg ist. --Guandalug 20:56, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Plan aus Katasterwerk von 1881

Datei:Plan wolfach kataster 1881.jpg
Hierum dreht sich's.

Hallo,

ich habe einen Plan aus einer Ortschronik eingescannt. Ist ein Auszug aus dem staatlichen Kataster von 1881. Was muss ich da jetzt als Urheber / Lizenz etc. angeben? Grüße Eribula 15:16, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Urheber: unbekannt (falls nichts dran steht, wie ich annehme)
Lizenz: gemeinfrei (PD old)
Rainer Z ... 18:00, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie mit Übersetzungen in der nl.wp umgehen?

Habe durch den Interwikibot rausgefunden, dass nl:Sint-Servaaskerk (Quedlinburg) zusammenkopiert und übersetzt worden ist aus unseren Stiftskirche St. Servatius (Quedlinburg) und Domschatzkammer Quedlinburg. Jedoch wurden die dt. Urheber (woran ich auch einen nicht unwesentlichen Teil habe) nicht genannt. Wo wende ich mich am Besten hin? -- Quedel 18:13, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auf der Diskussionsseite des niederländischen Artikels steht ein Hinweis auf die Quelle der Übersetzungen mit Permalinks auf die Versionen der beiden deutschen Artikel, die verwendet wurden. In den meisten Wikipedia-Sprachversionen ist man der Ansicht, dass ein derartiger Hinweis als Urhebernennung ausreicht, da die Urheber über die Permalinks aufzufinden sind. In der englischen Wikipedia beispielsweise wird die Vorlage en:Template:Translated page verwendet, die "Please consult the history of the original page to see a list of its authors" sagt. Versionsimporte sind fast überall ungebräuchlich, das ist eine Spezialität der deutschen Wikipedia. Die Übersetzer deiner Texte haben sich also wohl nach der in der niederländischen WP verbreiteten Auffassung korrekt verhalten und über die Permalinks auf der Diskussionsseite einen ausreichenden Hinweis auf die Urheber gesetzt. Du kannst nun natürlich versuchen, sie zu belehren, aber dazu müsste man sich wohl in eine Diskussion in niederländischer Sprache stürzen... Gestumblindi 18:26, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Argh, dummer Fehler. Auf die Disk-Seite hab ich nicht geachtet. *schämend in die Ecke stell* Wobei jetzt mal interessant wäre, was passieren würde, wenn der Lemmaname geändert wird. Reicht dann die Old-ID-Nummer aus und bringts Ergebnis trotz falschem Titel? Auch wäre ja dann eigentlich das Problem, dass man solch übersetzte Artikel niemals automatisch herauslesen dürfte, weil ja in der Versionsgeschichte keine Autoren angegeben werden. Nutzer die automatisiert die Inhalte weiterverwenden und nur die History auslesen, sehens dann ja nicht. -- Quedel 18:45, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ja, die Vorgehensweise ist nicht unproblematisch. Immerhin steht in der Versionsgeschichte "vertaald van de Duitse Wikipedia", solche Hinweise könnte man theoretisch auch automatisch auswerten (dass z.B. sobald "vertaald" gefunden wird keine automatische Übernahme stattfindet), allerdings wird das wohl kaum jemand machen... Aber eben: ich fürchte, dass es nichts bringt, das hier zu thematisieren; den Umgang mit Übersetzungen in der niederländischen WP sollte man wohl eher dort diskutieren. Die richtige Diskussionsseite dafür wäre wahrscheinlich nl:Overleg Wikipedia:Vertalen naar het Nederlands. Selbst beherrsche ich die niederländische Sprache nicht, aber es scheint mir, dass Lizenzfragen im Zusammenhang mit Übersetzungen dort bislang nicht breit diskutiert wurden. Der Abschnitt "Bronvermelding" in nl:Help:Tips voor het vertalen van een artikel vanaf een andere Wikipedia, der sich offenbar mit entsprechenden Angaben befasst, ist recht knapp gehalten, aber es scheint, dass man dort eigentlich schon einen Permalink auf den benutzten Artikel in der Versionsgeschichte wünscht. Gestumblindi 19:07, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Deckt sich das Zitat unter Handlung mit dem Zitatrecht oder ist es eine URV? jodo 21:13, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Mars-Fotos

Könnt ihr mir sagen, wie es lizenztechnisch mit http://www.msss.com/mars_images/moc/2005/09/20/eberswalde/ aussieht? Das Wort "license" finde ich auf der Seite nicht, dafür auf der Startseite 2009 by Malin Space Science Systems, Inc., San Diego, California, U.S.A. - ist das nun privat oder NASA? --Marcela 10:05, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auf der Seite unten lese ich "Malin Space Science Systems and the California Institute of Technology built the MOC using spare hardware from the Mars Observer mission. MSSS operates the camera from its facilities in San Diego, California. The Jet Propulsion Laboratory's Mars Surveyor Operations Project operates the Mars Global Surveyor spacecraft with its industrial partner, Lockheed Martin Astronautics, from facilities in Pasadena, California and Denver, Colorado.", also auch Jet Propulsion Laboratory, was ein Teil von California Institute of Technology. In dieser Richtung müßte man forschen. Also NASA ist es nicht. -jkb- 11:06, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
P.S. Ein Hinweis - "... by all cameras operated by MSSS..." ist auch hier zu finden, -jkb- 11:13, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

MSSS scheint eine Art Technologielieferant für die NASA zu sein, aber nicht zu selbiger zu gehören. Die Nutzungs-Policies sind unter [4] zu finden, dort wird beispielsweise für "commercial use" eine separate Genehmigung verlangt. Scheint also nix zu sein, was bei uns gehen würde.-- Wiggum 22:57, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schade. Trotsdem Danke für die Mühen. Erscheint es sinnvoll, vom OTRS eine Nachfrage dorthin zu schicken? --Marcela 23:11, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]